Inkassodienst EOS: Weihnachtsüberraschungen

Inkassodienst EOS: WeihnachtsüberraschungenWährend früher selbst das Finanzamt den Versand von Mahnungen zum „Fest der Liebe“ aussetzte, führt der zum Otto-Handelskonzern gehörenden Inkassodienst EOS wie immer passend zum Weihnachtsfest betroffenen Schuldnern ihre in aller Regel nahezu aussichtslose Lage mit einem wahren Mahnbrief-Bombardement im Briefkasten vor Augen und hilft so, die Suizidrate hoch zu halten. Die EOS-Gruppe setzte 2016 mehr als 600 Millionen Euro um.

Fast täglich flattern den Schuldnern seit Mitte Dezember die üblen Mahnbriefe der Geldeintreiber ins Haus, in denen EOS mit Offenbarungseid und Veröffentlichung droht, um den einen oder anderen doch noch irgendwie dazu zu verleiten, aufs Essen zu verzichten und lieber die Finanzhaie zu bedienen – Frohe Weihnachten!

Das Geschäftsmodell basiert darauf, nahezu uneinbringliche Schuldtitel für einen Apfel und ein Ei aufzukaufen und dann mit allen denkbaren miesen Methoden die Schuldner doch noch irgendwie zur Zahlung zu bewegen.

Sensible Daten von 33.000 Schuldnern verloren

Damit aber nicht genug, hat die schweizerische Filiale der EOS schon im April dieses Jahres extrem sensible Daten von 33.000 Schuldnern durch ein schwerwiegendes Datenleck an Hacker verloren.

Jetzt sind rund drei Gigabyte Daten in unbefugte Hände gelangt, darunter ganze Krankenakten mit Vorerkrankungen und Behandlungsdetails, Personalausweise und Reisepässe, umfangreiche Kreditkartenabrechnungen, Briefkorrespondenz und private Telefonnummern lassen die betroffenen Schuldner nackt vor der ganzen Welt stehen, denn diese Daten erlaubten detaillierte Rückschlüsse auf das Leben der Schuldner.

Gesetzwidrig und strafbar

Damit hat sich gezeigt, dass die von EOS gespeicherten Daten weitaus mehr als nur das, was zum Forderungsmanagement normalerweise notwendig ist, umfassen. Aber auch nach schweizerischem Recht ist das unerlaubte Übermitteln solcher sensiblen persönlichen Daten strafbar. Der Hauptsitz der EOS-Gruppe ist in Hamburg, und nach deutschem Recht sind Unternehmen verpflichtet, etwa von Ärzten unerlaubt übermittelte intime Patienteninformationen sofort zu vernichten, genau wie in der Schweiz.

Die illegalen Informationen über die Schuldner sollen teilweise sehr alt sein und bis ins Jahr 2002 zurückreichen. Eigentlich müssten private Informationen gelöscht werden, wenn die Schuld beglichen ist, wenn sie nicht einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.

Wenn ich mir die Betrügereuien von VW und Co. und die Reaktionen darauf aus Justiz und Politik anschaue, bin ich recht sicher, dass für diesen schwerwiegenden Rechtsbruch und die Bloßstellung der Schuldner niemand aus diesem Unternehmen zur Verantwortung gezogen wird.


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