Verbot von Probeabstimmungen und des Fraktionszwangs:
Probeabstimmungen sowie impliziter wie expliziter Fraktionszwang gehören umgehend abgeschafft! Der GG-Artikel 38, Absatz (1) – „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ – muss im parlamentarischen Betrieb Gültigkeit erlangen.so wird die Petition auf der Seite des Bundestags eingeleitet. Unterschreiben kann diese Petition jeder Bürger, der dieser Idee zustimmt.
Hier ein Video des Gründers dieser Petition.