Informations- und Erfahrungsaustausch zum Staatshaftungsrecht Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichte

Informations- und Erfahrungsaustausch zum Staatshaftungsrecht Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichte

Informations- und Erfahrungsaustausch zum Staatshaftungsrecht Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichte aus ganz Deutschland vertreten Derzeit findet beim Oberlandesgericht Koblenz eine hochrangig besetzte Fachtagung zum Thema „Amts- und Staatshaftungsrecht“ statt. Der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz Hans-Josef Graefen konnte Richterinnen und Richter aus acht Oberlandesgerichten verschiedener Bundesländer begrüßen. Als besonderen Gast empfing Graefen heute den Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofs Wolfgang Schlick, der dort auch Vorsitzender des zuständigen III. Zivilsenats ist und über die aktuellen Entwicklungen der Amtshaftung referierte.

Das Rechtsgebiet des Amts- und Staatshaftungsrechts ist für die Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. Der beim Oberlandesgericht Koblenz für die Thematik zuständige 1. Zivilsenat beschäftigt sich mit Konflikten zwischen Staat und Gemeinden sowie mit Klagen von Bürgerinnen und Bürgern gegen möglicherweise rechtswidriges Verwaltungshandeln. Dies betrifft Auseinandersetzungen um versagte Baugenehmigungen, Überflutung von Kellern wegen zu geringer Kanalisation, Schäden nach Baumaßnahmen der öffentlichen Hand und vieles mehr.

Die zweitägige Fachtagung richtet sich an die mit dem Themenbereich befassten Richterinnen und Richter der Oberlandesgerichte. Wesentlich organisiert wurde das Zusammentreffen vom Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Peter Itzel, der Vorsitzender des 1. Zivilsenats beim Oberlandesgericht Koblenz ist. Auf der Grundlage von Kurzreferaten zu den maßgeblichen Bereichen des Amts- und Staatshaftungsrechts fand zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein reger und intensiver Informations- und Erfahrungsaustausch statt.

Die Referate wurden von den Richtern des hiesigen 1. Zivilsenats, aber auch von einer Rechtsanwältin aus Koblenz sowie einer Regierungsdirektorin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz gehalten. Inhaltlich beschäftigte sich die Tagung sich mit den neuen Entwicklungen im Amts- und Staatshaftungsrecht sowie mit speziellen Sachgebieten wie Baurecht, Wasserrecht oder den Verkehrssicherungspflichten.



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