Index der Täter • Die Blutspur des Arnold Strippel

Arnold Strippel (1911-1994) kommt aus dem ländlichen Bereich in Nordhessen, einem Dorf, dass 1939, zu Beginn des Zweiten Weltkriegs, 296 Einwohner zählte. Seine Eltern waren Bauern und so wuchs der junge Mann in einer freien, aber hart arbeitenden Umgebung auf. Wie üblich in seiner Umgebung, absolvierte er die Volksschule bis zu seinem 14. Lebensjahr und da er nicht der älteste Sohn der Familie war, Arnold_Strippelalso den Hof nicht übernehmen würde, ging er in die Lehre zu seinem Onkel, der ein Baugeschäft betrieb und erlernte das Handwerk des Zimmerers und schloss diese Lehre nach drei Jahren auch erfolgreich ab. Er arbeitete auch als Geselle in der Firma seines Onkels weiter, aber die wirtschaftliche Lage Ende der zwanziger Jahre veranlasste den Onkel seinen Neffen zu entlassen. Zwar arbeitete Arnold nun bei den Eltern auf dem Hof, denn gar nichts zu tun hätte ihn in seiner gesellschaftlichen Umgebung zum Außenseiter gemacht, doch genauer betrachtet, war er zu diesem Zeitpunkt arbeitslos, wie Millionen anderer in der Weimarer Republik. 1934 bewarb sich Strippel erfolgreich bei der SS und wurde am 1. Juni des gleichen Jahres in das SS-Sonderkommando ‚Sachsen’ aufgenommen. Er war nun wieder in ‚Lohn und Brot’ und zudem war er jetzt ‚uniformträger’, was ihn selbst stärkte und seiner Umgebung Respekt abnötigte, tat sie das nicht, sorgte er schnell dafür. Sein Äußeres wird in einem Untersuchungsbericht eines SS-Arztes, für die Aufnahme in die SS, wie folgt aufgenommen: ein ‚dunkelblonder germanischer Recke’, 1,85 Meter groß, ‚straff aufgerichtet’, ‚nordisch’ und besaß eine ‚rosigweiße’ Hautfarbe. So beschreiben ihn auch die wenigen Überlebenden der Konzentrationslager, in denen Strippel agierte. Dieses SS-Sonderkommando ’Sachsen’ gab ihm eine kurze Ausbildung und ideologische Schulung, beides von insgesamt drei Monaten, die ihn dann zu einer ‚großen’ Karriere führte und ihn durch weite Teile Europas brachte. Sein Sonderkommando ging später in den  SS-Totenkopfverbänden über. Im Oktober des gleichen Jahres begann er im Verband einer Wachtruppe im Konzentrationslager Sachsenburg seinen Dienst, bereits vier Jahre später war er Rapportführer und war im Konzentrationslager Buchenwald tätig.

Im Konzentrationslager Buchenwald

In Buchenwald gehörte die Bestrafung der Häftlinge zu seinen Pflichten. Zur Prügelstrafe gehörte es, dass der Häftling auf einen Bock gelegt wurde. Anschließend wurde der Rücken festgeschnallt. „Es waren 5 bis 25 Hiebe als Strafe vorgesehen. In der Anfangszeit wurde mit einem Rohrstock in Fingerstärke, etwa von Ende 1938 ab mit kurzen Lederpeitschen und schließlich mit Ochsenriemen geschlagen,“ so seine eigene Aussage in einem seiner späteren Prozesse. Auch das sogenannte ‚Baumhängen’ gehörte zum Strafkatalog von Buchenwald. „Diese Strafe [...] wurde in der Weise vollzogen, dass die Häftlinge mit dem Rücken zum Baum an den zusammengebundenen Händen aufgehängt wurden, wobei es unter sehr großen Schmerzen regelmäßig zum Auskugeln der Arme kam. Die Opfer mussten in dieser qualvollen Stellung oft mehrere Stunden am Baum hängen. Solche Häftlinge konnten monatelang ihre Arme nicht mehr gebrauchen und mussten von den Mithäftlingen gefüttert werden…,“ so eine Zeugenaussage im späteren Prozess gegen Arnold Strippel.  Das Frankfurter Landgericht stellte dazu am 1. Juni 1949 in seinem Urteil gegen Arnold Strippel fest, „dass sich der Angeklagte sowohl beim Vollziehen dieser Strafen selbst körperlich eingeschaltet [hat] als auch Häftlinge bei anderer Gelegenheit willkürlich misshandelt hat … Auch ließ er es geschehen, dass mitunter Häftlinge am Abend an den Baum gehängt und erst am nächsten Morgen aus dieser qualvollen Lage befreit wurden“. Dazu ergänzend die Aussage eines Zeugen: „Strippel [...] galt als der brutale Typ eines gefährlichen Landsknechtes und wurde im Lager allgemein gefürchtet. Er war unter den Häftlingen als ein Mensch bekannt, der ohne weiteres zugriff und sich bei Begehung von Grausamkeiten im übelsten Sinne auszeichnete. Es bedeutete für ihn eine innere Befriedigung, die KZ-Insassen zu schikanieren und zu peinigen, wo es er nur konnte“. Arnold Strippel galt deshalb unter den Inhaftierten in Buchenwald als bestialisch und unmenschlich, er war unter den Häftlingen einer der Berüchtigtsten. Als solcher erwies er sich besonders im November 1939: Als Rache für das gescheiterte Attentat auf Adolf Hitler von Georg Elsner im Münchner Hofbräukeller am 8. November des gleichen Jahres ließ Strippel als Verantwortlicher, auf Anweisung des Lagerleiters Koch, zahllosen Häftlingen schwere Körperverletzungen zufügen und 21 einzeln herausgesuchte jüdische Insassen ermorden, so die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Mai 1949. Der Arztschreiber Walter Poller, selbst Häftling in Buchenwald, schilderte später was im Steinbruch des Lagers am 9. November geschah: „Strippel diktierte mir [...] telefonisch 21 Häftlingsnummern und 21 Namen. Ich ging an die Kartei und zog 21 Karten, schrieb 21 Totenmeldungen, und 21mal schrieb ich als Todesursache: ‚Auf der Flucht erschossen'. Am nächsten Tag sah ich die Leichen in der Totenbaracke. Sie wiesen alle Nahschüsse in den Hinterkopf auf. Die Verletzungen waren grässlich [...]“. Auch an anderen Morden auf dem Ettersberg war Strippel wohl maßgeblich beteiligt. In gleicher Funktion war Arnold Strippel seit März 1941, nach der Besetzung Frankreichs, im Konzentrationslager Natzweiler, im Elsass, als SS-Stabsscharführer tätig, ehe er im Oktober des gleichen Jahres zum stellvertretenden Schutzhaftlagerführer im Konzentrations- und Vernichtungslager Majdanek, bei Lublin in Polen, aufstieg. Dort wurde er zum Untersturmführer befördert. Damit war Strippel im Rang eines Offiziers angelangt.

Im Konzentration- und Vernichtungslager Majdanek

Eine nachzuweisende Tätigkeit innerhalb der industriellen Tötungsmaschinerie der Lagers Majdanek konnte Strippel nie nachgewiesen werden, er selbst schwieg über seine Zeit in Majdanek und auch die Aussagen von Überlebenden passen zwar auf ihn, historisch betrachtet, dies reichte aber für eine juristische Einordnung nicht aus. Doch können wir davon ausgehen, das sich auch hier seine Blutspur verewigte, zumal ihm im ‚Majdanek-Prozess’ die Tötung von 42 sowjetischen Kriegsgefangenen nachgewiesen werden konnte und er auch im Urteil von 1981 dahingehend bestraft wurde.

Jedenfalls empfahl er sich durch seine Tätigkeit in diesem Lager innerhalb der SS zu einer weiteren Beförderung, im Juni 1943 wurde er Chef angegliederten Zwangsarbeiterlagers in Peenemünde. Hier in Peenemünde konnte er sein blutiges Handwerk ohne Einschränkungen ausüben, so können wir davon doch nur eine leise Ahnung erhalten, aber der Hinweis, dass er für den Einsatz im Konzentrationslager Ravensbrück, in dem er kurzzeitig zwischendurch seinen Dienst tat, als zu brutal eingestuft wurde, lässt der Vermutung freien Raum. Zeugnisse Überlebender sind aus der Zeit in Ravensbrück und Peenemünde über die Person Strippels sind nicht vorhanden, nur Erwähnungen, die auf ihn hindeuten. Nach diesen beiden Intermezzi wurde Arnold Strippel wiederum versetzt, diesmal in das ‚Kamp Vught’, dem Konzentrationslager Herzogenbusch in den Niederlanden.

Im Konzentrationslager Vught

Das Lager selbst wurde 1942 erstellt und gehörte zu den drei am westlichsten gelegenen Konzentrationslagern im Wirkungsbereich der Nationalsozialisten. Insgesamt wurden etwa 31.000 Männer, Frauen und Kinder in diesem Konzentrationslager interniert, unter ihnen 12.000 Juden, politische Häftlinge, von den Nationalsozialisten als ‚Zigeuner’ bezeichnete Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, Widerstandskämpfer, Homosexuelle, Obdachlose, Landstreicher und Kriminelle. Die Häftlinge leisteten Zwangsarbeit an den Befestigungsbauten außerhalb des Lagers sowie in den Werkstätten der Firma Philips. Strippel war seit Ende 1943 in den Niederlanden und war vornehmlich für das Areal des Judenlagers innerhalb des Konzentrationslagers Vught zuständig. Hier konnte er sein ‚Fachwissen’ der Grausamkeiten voll entfalten. Viele Vorfälle aus Zeugnissen Überlebender deuten auf Arnold Strippels Täterschaft hin, doch belegbar ist ‚nur’ eine davon, sowohl historisch, wie auch juristisch. In eine Arrestzelle, einer Einzelzelle, deren Maße 2,37 mal 4,02 mal 2,35 m betrugen wurden 17. oder 19. Januar 1944, um ungefähr 18.00 Uhr, in persönlicher Anwesenheit und unter tatkräftiger Mithilfe von Strippel, werden an diesem Abend 74 Personen in diese Einzelzelle gedrängt. Eine Zeugin: „Ich habe gesehen, wie Strippel eigenhändig Frauen in die Zelle gepresst hat“. Der Anlass eher war gering, die weiblichen Häftlinge hatten in einer Baracke eine Frau aus ihrer Mitte unter Druck gesetzt, weil sie Insassen des Lagers an eine Oberaufseherin verraten hatte. Solches Verhalten wurde im Lager nicht geduldet. Was die 74 eingepferchten Frauen erleben und erleiden mussten, lässt sich gut rekonstruieren anhand von Zeugnissen von Überlebenden. „Bei uns war es so voll, dass wir uns überhaupt nicht bewegen konnten. Die Luftversorgung war sehr schlecht. Erst nach einigen Stunden gelang es uns, den kleinen Fensterflügel, der in seinem Rahmen klemmte, zu öffnen. Zu dieser Zeit waren bereits eine Anzahl von Frauen bewusstlos, und es wurden im Laufe der Nacht immer mehr. Der Zustand verschlimmerte sich dadurch, dass es in der Zelle vollständig dunkel war, durch den rasenden Durst und später auch dadurch, dass eine von uns in einem plötzlichen Anfall von Wahnsinn verschiedene andere biss. Wir zogen uns die Kleider vom Leib und leckten das Kondenswasser auf, das von der Decke lief. Später merkten wir, dass wir durch das Stehen an der Mauer Brandwunden bekamen und dass wir mit dem Kondenswasser unsere Lippen verbrannten. Das frische Mauerwerk gab Salpetersäure ab. Als endlich um halb acht die Tür aufging, lagen 34 Körper aufgestapelt in der Mitte, während die 40 anderen gegen die Mauern und gegeneinander lehnten. Später zeigte sich, dass zehn Frauen gestorben waren. Viele waren lange Zeit krank, und einige andere sind später an den Folgen dieser Nacht gestorben. Bei den anderen, die später im Lager starben, wird das Durchgestandene der Bunkernacht mitgewirkt haben, so dass die tatsächliche Anzahl der Opfer nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann“.

Der letzte Einsatzort Arnold Strippels war das Konzentrationslager Neuengamme, beziehungsweise dessen Außenlager. Hier konnte er sein bestialisches ‚Können’ in Eigenverantwortung zeigen und seine menschliche Grausamkeit unter Beweis stellen. 

Im Konzentrationslager Neuengamme

In das Konzentrationslager am Bullenhuser Damm in Hamburg, einem Außenlager des Lagers Neuengamme war Strippel Ende 1944 versetzt worden, nachdem er kurze Zeit im Konzentrationslager Drütte, bei Wolfenbüttel tätig war. Der nunmehr 34jährige Strippel sollte hier noch einmal zeigen, wie skrupellos er war. In diesem Lager waren ungefähr 1 000 Menschen, vor allem Polen und Russen, untergebracht, die zum Bombenräumen in der Hansestadt eingesetzt wurden. Selbst aus Auschwitz kamen Gefangene hierher, da die Ostfront immer mehr zusammenbrach. Am 21. April 1945 wurden 20 Kinder und ihre Betreuer morgens zwischen sechs und halb sieben Uhr grausam unter persönlicher Teilnahme Strippels auf Befehl von Berlin, an Heizungsrohren im Keller erhängt, um deren Spuren zu verwischen. Dies waren besondere Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren, sie gehörten nämlich zur Forschungsabteilung des Lungenfacharztes Dr. Kurt Heißmeyer im Konzentrationslager Neuengamme, der die Kinder aus Auschwitz von seinem ‚Kollegen’ Mengele ‚bekam’. Dies geschah einen Tag vor dem Einmarsch der Briten in die Hansestadt. Zu einem SS-Arzt sagte er: „Wenn du feige bist, dann muss ich eben die Sache in die Hand nehmen“. Schließlich war er der ranghöchste Offizier vor Ort, da sein Vorgesetzter auswärtig im Dienst war. Die Kinder starben den grausamen Tod des Erhängens. Des Weiteren wurden Russen auf die gleiche Art umgebracht, wieder unter Strippels aktiver Mithilfe, wahrscheinlich circa 28. Sicher ist nur, dass einige von ihnen fliehen konnten, andere wurden auf der Flucht erschossen. Namen sind nicht bekannt. Anschließend wurden nachts alle Leichen verbrannt. Bis zuletzt diente also Strippel dem verbrecherischen System der Nationalsozialisten, mit dem er so eng verstrickt war.

Nach Kriegsende

Bis 1948 tauchte Arnold Strippel unter und versteckte sich bei ehemaligen ‚Kollegen’, wobei er mit diesen und vielen weiteren ehemaligen NS-Schergen bis zu seinem Tod nachweislich in Kontakt war. Warum ihn nie jemand fragte, warum er sich denn versteckt hielt, da er sich selbst immerhin als ‚unschuldig’ sah, handelte er doch ausschließlich auf ‚Befehl’ und konnte sich an Gräueltaten nicht ‚erinnern’, so jedenfalls seine späteren Einlassungen vor Gericht, ist wenig nachvollziehbar. Strippel zog nach Frankfurt am Main und kam auch hier mit seiner Familie zusammen, mit seiner Frau, die er 1940 geheiratet hatte und seinem Sohn, der ihm bis zu seinem Tod fest zur Seite stand. Mitte Dezember 1948 wurde er von einem ehemaligen Buchenwaldhäftling erkannt und angezeigt. In dem darauf folgenden Prozess wurde er vom Frankfurter Schwurgericht, mit Urteil vom Juni 1949, zu mehrmaliger lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt. So kam der zu 21 Mal lebenslänglich und zusätzlich 10 Jahren Gefängnis wegen Häftlingsmisshandlungen in die Justizvollzugsanstalt Butzbach. Dort bekam er einen Vorzugsposten auf der Krankenstation innerhalb des Zuchthauses, seine Zelle stand den ganzen Tag offen und es ist belegt, dass er Mithäftlinge prügelte, im Einverständnis des Wachpersonals, erst als ein Justizvollzugsbeamter dies, unter Umgehung seiner Vorgesetzten, der Staatsanwaltschaft meldete und diese ermittelte, wurden die Auswüchse des Arnold Strippel unterbunden, doch erst nach 9 Jahren bereits verbüßter Haft. Wenngleich die Vorzugsbehandlung und der Respekt des Wachpersonals ihm blieben. Aufgrund eines Wiederaufnahmeverfahrens im Jahre 1967, bezüglich der Misshandlungen von KZ-Häftlingen, wurde die zehnjährige Haftstrafe für die schweren Körperverletzungen rückwirkend auf fünf Jahre revidiert. Nach Aufhebung des Haftbefehls wurde Strippel aus der JVA Butzbach am 21. April 1969 entlassen. In einem weiteren Wiederaufnahmeprozess bezüglich des Straftatbestandes des gemeinschaftlichen Mordes in 21 Fällen wurde das Urteil zu mehrmaliger lebenslanger Haft, 1970 ebenfalls rückwirkend aufgehoben. Strippel wurde nun zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilt, die bereits durch die Haftzeit in der JVA Butzbach als verbüßt galten. Zudem erhielt er eine Haftentschädigung von 121.500 DM. Die Frankfurter Richter sahen die Tatbeteiligung zwar als erwiesen an, Strippel selbst aber nur als Gehilfen. Er war nun ein wohlhabender Mann, von dem Geld erwarb er eine Eigentumswohnung in Frankfurt am Main, in der er bis zu seinem Tode lebte.

Vor dem Düsseldorfer Landgericht begann im November 1975 der Majdanek-Prozess gegen 16 ehemalige SS-Leute. Strippel soll in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Majdanek am 14. Juli 1942 die Tötung von 41 sowjetischen Kriegsgefangenen veranlasst haben. Wegen Beihilfe zum Mord in 41 Fällen wurde er 1981 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, die er jedoch nicht antreten musste. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt stellte Anfang der 1980er Jahre das Verfahren des so genannten ‚Bunkerdramas’ im Konzentrationslager Vught ein, ohne dass es zu Verurteilungen kam. Öffentliches Aufsehen erregte bereits kurz nach Kriegsende die Ermordung von 20 jüdischen Kindern im Keller der Schule Bullenhuser Damm in Hamburg-Rothenburgsort in der Nacht vom 20. zum 21. April 1945. Die Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren, je zur Hälfte Jungen und Mädchen, waren im November 1944 aus dem Vernichtungslager Auschwitz ins Konzentrationslager Neuengamme gebracht worden, angefordert von dem KZ-Arzt Kurt Heißmeyer, Strippel leugnete noch während seiner Haftzeit im Mai 1965 bei Vernehmungen die Tatbeteiligung an diesem Verbrechen. Aus Mangel an Beweisen wurde das Verfahren gegen Arnold Strippel durch die Staatsanwaltschaft Hamburg im Juni 1967 eingestellt. Der zuständige Staatsanwalt Helmut Münzberg sah das Verbrechen als Mord, der ‚heimtückisch’ und aus ‚niedrigen Beweggründen’ geschehen sei, nicht aber als ‚grausam’ an. Gegen eine Veröffentlichung im ‚STERN’ 1979, in der Strippel der Mittäterschaft an dem Verbrechen beschuldigt wurde, erstritt er ein Ordnungsgeld, das der ‚STERN’ durch eine weitere Instanz nicht zahlen musste, in dieser Zeit war Strippels Sohn immer an seiner Seite und wachte über jede Veröffentlichung, die sich mit seinem Vater beschäftigte. Dennoch wurden die diesbezüglichen Ermittlungen gegen Strippel mehrfach wieder aufgenommen und eingestellt. Erst 1983 wies die Hamburger Justizsenatorin die Staatsanwaltschaft an, wieder Anklage zu erheben. Wegen Verhandlungsunfähigkeit wurde das Verfahren gegen Strippel 1987 jedoch wieder eingestellt. Die nächsten sieben Jahre lebte Strippel unbehelligt bis zu seinem Tode.

Weiterlesen:

➼ Information zum ‘Index der Täter’

darüber hinaus:

➼ Der Mord an ✡ 20 Kindern am Bullenhuser Damm in Hamburg

➼ Der Mord an ✡ 20 Kindern am Bullenhuser Damm in Hamburg II

➼ Ein SS-Mörder über die Ermordung Tausender Juden

Foto von Arnold Strippel – Quelle: wikimedia.org


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