Das Polit-Puppenspiel des Augsburger Oberbürgermeisters gegen die AfD-Vorsitzende Dr. Frauke Petry sowie gegen die beiden Augsburger Ratsherren der AfD hatte ich bereits in diesem Blott ausführlich beleuchtet und kritisiert.Zwischenzeitlich habe ich die Regierung von Schwaben in zwei E-Mails gebetena) im Wege der Dienstaufsicht gegen die rechtswidrigen, demokratie- und verfassungsfeindlichen Aktivitäten des OB einzuschreiten undb) im Wege der Rechtsaufsicht eine parteipolitische Diskriminierung durch Ratssitzungen und Ratsbeschlüsse der Stadt Augsburg zu unterbinden bzw. vorbeugend zu verhindern. Nachfolgend die beiden Mailtexte: Meine 1. Email (vom 12.02.2016):
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Augsburger Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl wegen Verletzung des parteipolitischen Neutralitätsgebots für staatliche Stellen.Sachverhalt und Begründung (chronologisch entwickelt anhand der Pressemitteilungen auf der Webseite der Stadtverwaltung Augsburg):1) Live-Ticker aus dem Stadtrat (28.01.2016)
+++ 15:31 Uhr +++ Es liegt ein Antrag der Linken vor, die Teilnahme der Bundesvorsitzenden Frauke Petry beim Neujahrsempfang der AfD im Rathaus am 12. Februar zu verbieten. OB Gribl bittet, den Punkt nicht auf die Tagesordnung zu nehmen. Weder sei die Veranstaltung an sich zu verbieten, noch könne man Frau Petry ein Hausverbot aussprechen. Außerdem würde der Fall unter Umständen zu bundesweitem Aufsehen führen. Der Antrag werde aber von der Verwaltung geprüft. Sollten z.B. sicherheitsrelevante Bedenken vorliegen, könnte es vonseiten der Verwaltung entsprechende Schritte geben.Hier lehnt Gribl den Antrag noch ab mit dem Hinweis, dass die Stadt keine rechtliche Handhabe habe (“weder ... könne man ...”). Zugleich zeigt aber sein Hinweis auf die Prüfung “sicherheitsrelevanter Bedenken”, dass er bereits zu diesem Zeitpunkt erwog, die Versammlung unter Vorschieben technischer Begründungen zu verhindern. Das erhellt auch eine Passage in dem Artikel “Unfrieden in der Friedensstadt: Widerstand gegen Frauke Petry wächst” vom 02.02.2016 auf der Webseite der “Stadtzeitung Online”, wo es heißt (meine Hervorhebung): “Gribl hat ... eine rechtliche Prüfung der Situation angeordnet, deren Ergebnis im Laufe der Woche erwartet wird. Laut Gemeindeordnung dürfen im Rathaus vertretene Fraktionen und Wählergruppierungen den Sitzungssaal einmal im Quartal für Treffen nutzen. Und zu letzterer zählt die AfD solange das Bündnis mit WSA noch besteht, also eben bis zum 15. Februar. Der Oberbürgermeister hofft dennoch, einen Weg zu finden, auch vor diesem Datum ein Hausverbot aussprechen zu können. Schon vergangene Woche sei er zwar nicht angetan gewesen von der Idee, die AfD-Vorsitzende im Rathaus sprechen zu lassen, doch „nach den verfassungsfeindlichen und rechtswidrigen Aussagen Petrys habe ich das Recht und die Pflicht einzuschreiten“.”Im übrigen ist es unzutreffend, dass die Äußerungen von Frau Dr. Frauke Petry “rechtswidrig” oder gar “verfassungsfeindlich” gewesen wären. Dazu die einschlägigen Informationen und meine Sicht:
Frauke Petry hatte im Interview mit dem Mannheimer Morgen am 30.01.2016 gesagt (meine Hervorhebung):Wie hier nachzulesen, “darf kein staatliches Organ einer Partei Verfassungsfeindlichkeit unterstellen, sofern das Bundesverfassungsgericht eben diese nicht festgestellt hat.” Das muss auch für Parteivorsitzende gelten. Und wenn ein Parteivorsitzender tatsächlich verfassungsfeindlich ist, müssten die Behörden die Partei zweifellos vom Verfassungsschutz beobachten lassen. Aber nicht einmal das ist bei der AfD der Fall.Die Äußerung betr. angebliche Verfassungsfeindlichkeit erscheint auch auf der offiziellen Webseite der Stadt, nämlich in der PM “OB Gribl: AfD-Chefin Petry in Augsburg unerwünscht” vom 01.02.2016. Dort wird der Beschwerdegegner so zitiert: ”„Die Stadträte der AfD werden von mir aufgefordert, Frau Petry mit einer klaren inhaltlichen Positionierung auszuladen oder den Neujahrsempfang gänzlich abzusagen“, so Gribl wörtlich. „Dies sind Äußerungen, die verfassungsfeindlichen Charakter haben. “2) “OB Gribl: AfD-Chefin Petry in Augsburg unerwünscht” (01.02.2016)Aus der oben im Zusammenhang mit der angeblichen Verfassungsfeindlichkeit der Äußerungen von Frau Dr. Petry führe ich hier noch einen weiteren, und vielleicht sogar gravierenderen Aspekt an:
".... wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert ..... muss [ein Grenzpolizist] den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz." Diese Äußerung ist nicht "rechtswidrig": sie ist (allerdings bzw. hier: lediglich) RECHTSIRRIG.
Frauke Petry war (ähnlich wie anderen Politikern, z. B. CDU-Bundestagsabgeordneten oder Boris Palmer von den Grünen) nicht bewusst, dass (wie ich hier ausführlich erläutert habe) der Gesetzeswortlaut einen Schusswaffengebrauch zur Verhinderung von unbefugten Grenzübertritten nicht vorsieht, sondern diesen praktisch nur zur Personenüberprüfung (und zur Verhinderung von Verbrechen, was der illegale Grenzübertritt im juristischen Sinne nicht ist) erlaubt. Und dass der Wortlaut des Gesetzes durch andere Regelungen bzw. durch die Rechtsprechung auch noch extrem eingeschränkt ist, so dass ein Schusswaffengebrauch auch an der Grenze weitestgehend unerlaubt ist. Entscheidend ist jedoch, dass Frauke Petry die Anwendung des Gesetzes gefordert hat, nicht etwa eine Änderung des Gesetzes.
Man werde, so Gribl, nun prüfen, ob aufgrund der Aussagen ein Hausverbot gegen Petry ausgesprochen werden könne und dieses auch aussprechen, falls die Augsburger AfD den Forderungen des Oberbürgermeisters nicht nachkomme.Mit der Information, dass die Stadtverwaltung (in jedem Falle) ein Verbot aussprechen wird (falls die AfD die Veranstaltung nicht absagt) hat sich der Beschwerdegegner verplappert. Er hat damit nämlich unwiderleglich selber klargestellt, dass die angekündigte juristische Prüfung eine reine Farce ist (falls sie überhaupt stattgefunden hat: Aus den weiteren Pressemeldungen der Stadtverwaltung ist das nämlich NICHT erkennbar): So oder so würde man die Veranstaltung absagen.
Dass es in Augsburg schlechter Brauch ist, unliebsamen Parteien Veranstaltungen bzw. Demonstrationen zu verbieten, obwohl die Stadtverwaltung sich der Rechtswidrigkeit ihrer Untersagungen sehr wohl bewusst ist, beweist ein Eintrag auf der Webseite der Partei DIE LINKE vom 29.01.2016:“... sei darauf aufmerksam gemacht, dass die Stadt Augsburg selbst in Form ihrer Verwaltung schon häufiger versucht hat, Neonazidemonstrationen zu verbieten, obwohl sie vorher schon wusste, dass diese Verbote höchstwahrscheinlich wieder vom Verwaltungsgericht kassiert werden würden. Das man jetzt das Argument, eine Untersagung oder Ausladung hätte keine Chance, bei der AfD anführt und nichts unternimmt können wir nicht verstehen", so Stadtrat Alexander Süßmair.”
Nun, nachdem der Beschwerdegegner mit der “Schusswaffen”-Äußerung der AfD-Vorsitzenden einen passenden Vorwand zu haben glaubte, hat er diesem Wunsch der LINKEN ja auch entsprochen. Und im vollen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit und damit der juristischen Aussichtslosigkeit hat er
- Hausverbot gegen Frau Dr. Frauke Petry für das Augsburger historische Rathaus erteilt, sowie gleichzeitig
- Gegen die beiden AfD-Ratsmitglieder, die Frau Dr. Petry zu ihrem Neujahrsempfang (der selbstverständlich auch von anderen Fraktionen ohne Behinderung durch den OB abgehalten wird!) eingeladen hatten, hat er eine Nutzungsunterlassung ausgesprochen.
“OB Dr. Kurt Gribl will den Auftritt der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry im Rathaus unbedingt verhindern. In einem Schreiben an die beiden AfD-Stadträte hat er am heutigen Freitag noch einmal seine Gründe dafür dargelegt. Darin bittet er die beiden Räte, eine mögliche Absage des Auftritts zu überdenken. Andernfalls würde gegen Petry ein Hausverbot verhängt und eine Nutzungsunterlassung ausgesprochen.”Von einer rechtlichen Prüfung ist hier nicht die Rede; die angeführten Gründe sind moralischer Natur; rechtlich sind sie auf gar keinen Fall haltbar. (Moralisch, oder gar politisch sind sie es ebenfalls nicht. Das habe ich in einem Blogeintrag ausführlich und mit Angabe entsprechender Medienkommentare dargelegt; für die Beschwerde dürfte dieser Aspekt aber vermutlich keine Rolle spielen.)Hier ist weiterhin die Passage zu beachten:
“Im Wortlaut schrieb Gribl an die AfD-Stadträte: „Mit Ihrem Neujahrsempfang und dem Auftritt von Frau Petry muten Sie als Stadtratsmitglieder der Stadt Augsburg und deren Bürgerinnen und Bürgern nicht nur eine unerträgliche Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens zu, sondern eine Verletzung der Identität und Gemeinschaft stiftenden Seele der Stadt Augsburg. Ungeachtet rechtlicher Erwägungen gebietet es Ihnen die mit ihrem Stadtratsmandat eingegangene Verpflichtung gegenüber der Stadt Augsburg und den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, von der Durchführung ihres Vorhabens Abstand zu nehmen.“Der Beschwerdeführer ist zwar selber Mitglied der AfD, kennt aber das fragliche Schreiben nicht. Jedenfalls ist nach der PM davon auszugehen, dass es KEINE juristische Begründung für die angedrohte Absage enthält. Außerdem ist die oben zitierte Formulierung “Ungeachtet rechtlicher Erwägungen” ein Indiz für das Gegenteil. Der Beschwerdeführer hat offenbar trotz fehlender rechtlicher Grundlage von den beiden AfD-Ratsmitgliedern eine Absage der Veranstaltung gefordert. Sollte es dennoch auch so etwas wie eine rechtliche Begründung in dem Schreiben geben, dann muss diese derart windig sein, dass die Verwaltung sich gescheut hat, sie der Öffentlichkeit zu präsentieren: Um sich nicht lächerlich zu machen.Eine weitere kritische Stelle findet sich am Schluss der PM:
Sollte die AfD den Auftritt von Frauke Petry wie geplant durchziehen, wird der Stadtrat gleichzeitig eine Sondersitzung einberufen – und zwar im Goldenen Saal, ein Stockwerk über dem AfD-Neujahrsempfang im Oberen Fletz.Hier wird eine Konditionalität zwischen Stadtratssitzung und AfD-Fraktionsveranstaltung hergestellt, in der Form von “Wenn ihr die Veranstaltung abhaltet, versammeln wir uns im Stockwerk über euch”. Bzw. umgekehrt: “Wenn ihr die Veranstaltung absagt, findet auch die Ratsversammlung nicht statt”.Daraus ergibt sich zwingend, dass der Beschwerdegegner diese Ratssitzung vorsätzlich missbräuchlich ausschließlich als Demonstration gegen die AfD bzw. deren Vorsitzende einberufen hat, und zum Zwecke der Behinderung des AfD-Neujahrsempfangs. Die Sitzungspunkte sind nur vorgeschoben, weil sie aus formalen Gründen vermutlich unerlässlich waren. Und weil natürlich der wahre Zweck dieser Ratssitzung wenigstens notdürftig getarnt werden musste.5) “Stadt bleibt bei „Nein“ zu AfD-Empfang im Rathaus” (08.02.2016)
“Die Stadt Augsburg lehnt den AfD-Neujahrsempfang im Rathaus weiterhin ab. Wie angekündigt hat die Verwaltung nun ein Hausverbot gegen die Bundesvorsitzende Frauke Petry sowie eine Nutzungsuntersagung verfügt. Polizei und Ordnungsbehörde prüfen außerdem eventuelle Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der Veranstaltung.”Dass der Sicherheitsaspekt lediglich vorgeschoben wurde, weil dem Beschwerdegegner bewusst war, dass seine anderen Gründe juristisch nicht haltbar sein würden, ergibt sich aus dem Vergleich mit einer Meldung der Augsburger Allgemeine vom 03.02.2016 ("Breite Allianz gegen AfD-Empfang mit Frauke Petry"): "Sicherheitsbedenken, die wegen möglicher Protestaktionen gegen die AfD angebracht sein könnten, will Gribl nicht in die juristische Bewertung einbringen: „Die Sicherheit ist keine Grundlage für unsere Begründung.“Tatsächlich wird auch in dieser PM der Stadtverwaltung KEIN juristischer Grund für die Absage genannt, und NICHT auf die angeblich erfolgte rechtliche Prüfung durch die Verwaltung Bezug genommen.Die also, wie oben schon gesagt, entweder gar nicht stattgefunden hat (dem Beschwerdegegner als Verwaltungsjuristen war die Sinnlosigkeit einer Prüfung mit Sicherheit auch bekannt), oder mit negativem Ergebnis, womit der Vollbeweis (indiziell ist das längst klar) dafür erbracht wäre, dass OB Dr. Gribl wissentlich und gewollt, also vorsätzlich, rechtswidrig gehandelt hat.
Für die Beschwerde unerheblich ist, dass die Stadtverwaltung den AfD-Ratsherrn einen Ausweichsaal angeboten hat. Schließlich durften alle anderen Fraktionen den “Oberen Fletz” genannten Saal im historischen Rathaus ebenfalls nutzen.Weiterhin stellt die Formulierung am Schluss
“Nun ist für Freitag ab 18:00 Uhr eine außerordentliche Sitzung des Augsburger Stadtrats geplant.”neuerlich den Kausalnexus zwischen AfD-Veranstaltung (als “Ursache”) und Ratssitzung (als “Folgewirkung”) her (nämlich durch das Wort “nun”). 6) “Außerordentliche Sitzung des Stadtrats zum Thema Frieden” (11.02.2016)
„Es wäre mir und vielen Bürgern dieser Stadt unerträglich, auf dem Rathausplatz zu stehen, nach oben zu schauen und zu sehen, wie man der AfD das Rathaus überlässt“, erklärte Gribl. Daraus sei die Idee der außerordentlichen Stadtratssitzung entstanden.”Stellt erneut den Zusammenhang zwischen AfD-Neujahrsempfang und Ratssitzung her. Deren Rechtswidrigkeit nach der Überzeugung des Beschwerdeführers damit belegt ist.
“Am Donnerstag stellte OB Gribl noch einmal klar, dass die AfD-Bundesvorsitzende mit ihren Äußerungen zum Schusswaffengebrauch eine Grenze überschritten habe: „Die Zeiten des Wegschauens sind vorbei!“ Gribl betonte, man müsse sich mit der AfD auseinandersetzen: „Ich als Oberbürgermeister habe die Aussagen von Frau Petry zu reflektieren und ihr die Stirn zu bieten.“Inhaltlich ist der Vorwurf nicht haltbar, dass Frau Dr. Petry “eine Grenze überschritten habe”. Bezeichnender Weise findet sich auch nirgends in den Pressemitteilungen eine nähere Auseinandersetzung, insbesondere nicht mit der aus Sicht des Beschwerdeführers (BF) entscheidenden Passage “So steht es im Gesetz”. Die ist, wie oben gesagt, zwar unzutreffend. Aber deshalb nicht “rechtswidrig”, sondern lediglich “rechtsirrig”. Wenn sogar der BF als juristischer Laie diesen Unterschied kennt, dann sollte der Beschwerdegegner als Volljurist ihn auch kennen.
Gribl sagt, er könne diese Begründung juristisch nachvollziehenNicht verwunderlich: Schließlich wusste er von allem Anfang an, dass seine Verbote illegal waren.7) “Stadtrat, Mahnwache, Neujahrsempfang: Was läuft wann?” (12.02.2016)Hier informiert die Stadtverwaltung unter anderem (detailliert) über die Anti-AfD-Demonstration vor dem Rathaus. Letztlich richtet sich die Demo nämlich gegen die Partei als solche, nicht gegen einzelne Mitglieder darin. Aber auch das dürfte letztlich nicht entscheidend sein für die Beurteilung, dass die Stadtverwaltung (auf Weisung des Beschwerdegegners) ihre Neutralitätspflicht auf das Gröblichste verletzt, wenn sie auf ihrer Webseite Informationen über (partei)politische Demonstrationen gibt. Und letztlich dafür Werbung macht.8) Am 04.02.2016 berichtete die DAZ „Party ohne Petry“ (meine Hervorhebung):
"Initiiert von dem Journalisten Peter Hummel und dem Bündnis für Menschenwürde veranstaltet eine Allianz verschiedener gesellschaftlicher Gruppen am 12. Februar eine “Party ohne Petry” auf dem Rathausplatz. Federführende Initiatoren sind der Stadtjugendring, der Integrationsbeirat und Vertreter der Kirchen."
Ich gehe davon aus, dass der Stadtjugendring aus Steuermitteln gefördert wird, und der Integrationsbeirat ebenso. Zwar kenne ich die einschlägigen Bestimmungen nicht; ich bin aber sicher, dass sich schon aus dem Wesen der Demokratie und den allgemeinen Bestimmungen des Grundgesetzes zwingend ein parteipolitisches Neutralitätsgebot für staatliche bzw. mit Staatsgeldern geförderte Institutionen ergibt (die staatliche Parteienfinanzierung natürlich ausgenommen). Sodass die Beteiligung von Stadtjugendring und Integrationsbeirat an einer im Ergebnis gegen die AfD gerichteten Demonstration nach meinem Verständnis RECHTSWIDRIG ist.Auch diese Aktivitäten sind vom Beschwerdegegner insofern zu verantworten, als er sie nicht unterbunden hat.Gleichzeitig richtet sich dieser Teil meiner Dienstaufsichtsbeschwerde auch gegen die weiteren insoweit Verantwortlichen.Meine 2. Email (von heute, 14.02.2016):Sehr geehrte Damen und Herren, I. Ergänzung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 12.02.2016 Hiermit ergänze ich meine anhängende Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Augsburger OB Dr. Kurt Gribl um den auf der Webseite der Stadt Augsburg (“Die Friedensstadt Augsburg rückt zusammen”; 12.02.2016) wie folgt berichteten Sachverhalt (meine Hervorhebungen):
“Ich bin stolz auf Euch und auf diese Stadt, die ein klares Bekenntnis zu Offenheit und Toleranz abgelegt hat und Frau Petry deutlich gezeigt hat, dass sie aufgrund ihrer menschenverachtenden Äußerungen zum möglichen Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge in Augsburg unerwünscht ist. Das Maß ist voll. Das lassen wir uns nicht gefallen“, sagte Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl in seiner Ansprache auf dem Rathausplatz. Einen entsprechenden Fingerzeig hat auch der Stadtrat gemacht, der mehrheitlich Änderungen der Benutzungsordnung für das Augsburger Rathaus beschlossen hat. „Wir leben hier in Augsburg viele und ganz unterschiedliche Formate einer Friedensstadt, die es uns ermöglicht, den sozialen Frieden wahren“, so Gribl.Mit Blick auf Frauke Petry hält der OB fest: „Es war Zeit, aufzustehen, Position zu beziehen und sich mit den krassen AfD-Aussprüchen auseinanderzusetzen. Denn derartige Grenzübertretungen sind in der Tat strikt zurückzuweisen. Das hat die Stadt Augsburg zusammen mit dem Bündnis für Menschenwürde, Ensemblemitgliedern unseres Theaters, dem Stadtjugendring und vielen Bürgerinnen und Bürgern in beeindruckender Weise couragiert und friedlich getan.“Für die Dienstaufsichtsbeschwerde relevant ist, dass der Beschwerdegegner (nachfolgend: BG) damit neuerlich seine parteipolitische Neutralitätspflicht wissentlich und willentlich (und damit vorsätzlich) in einem Maße gröblichst verletzt hat, dass nicht nur AfD-Mitglieder (wie den Beschwerdeführer) und Anhänger, sondern auch alle neutralen Demokraten schockieren muss.Diese widerliche Hetze (beispielsweise erinnert die Formulierung “Es war Zeit, aufzustehen” unangenehm an die berüchtigte Parole aus der Sportpalastrede 1943 von Joseph Goebbels “Nun, Volk, steh auf, und Sturm, brich los!“) gegen die Vorsitzende einer demokratischen Partei und gegen diese Partei selber (“AfD-Aussprüche”) ist von Werten wie “Offenheit und Toleranz”, vor allem aber von dem für staatliche Stellen und Staatsbedienstete (in ihrer Eigenschaft als solche) geltenden Gebot parteipolitischer Neutralität ungefähr so weit entfernt, wie ein Augsburger Oberbürgermeister vom Status eines römischen Imperators.Dem Beschwerdeführer (nachfolgend: BF) ist nicht bekannt, dass der BG seine Ansprache auf dem Rathausplatz expressis verbis nicht als OB, sondern lediglich als Privatperson oder CSU-Mitglied gehalten hätte. Doch sei rein vorsorglich darauf hingewiesen, dass der BG aufgrund der vorangegangenen Ereignisse und seiner schon vorher – und ausdrücklich als OB – betriebenen Hetze gegen die AfD und Frau Dr. Frauke Petry von den Demonstranten und der Öffentlichkeit zwangsläufig auch bei seiner Rede als OB wahrgenommen werden musste und überhaupt nur in dieser Eigenschaft wahrgenommen werden konnte.Im Übrigen zeigt sich auch in den o. a. Einlassungen, was der BF bereits in seiner Beschwerde beschrieben hatte: Dass nämlich der BG in keinster Weise auch nur entfernt substantiiert, warum die fragliche Interview-Äußerung von Frau Dr. Petry in irgend einer Weise “rechtswidrig”,”verfassungsfeindlich” oder “menschenverachtend” gewesen sein soll. Wenn Frau Dr. Petry in ihrer Ansprache auf dem Neujahrsempfang geäußert hat
"Der Herr Gribl tut mir sogar leid. Er hätte wissen müssen, dass er mit seinen Argumenten vor dem Gericht nicht durchkommt."dann kommt der BF leider nicht umhin, seiner eigenen Parteivorsitzenden in diesem Punkt eine gottvolle Naivität zu attestieren. Denn selbstverständlich hat der BG seine doppelten Verbote gegen Frau Dr. Petry und die AfD-Ratsmitglieder IM VOLLEN BEWUSSTSEIN IHRER RECHTWIDRIGKEIT erlassen. (Und er verdient deshalb kein Mitleid, sondern dass Misstrauen und die Verachtung aller redlichen Demokraten!)Nachweise dafür hatte der BF bereits in seiner ursprünglichen Beschwerde (anhängend) vorgelegt.Hier ist aber klarstellend noch zu ergänzen, dass die Beschwerde eine DOPPELTE Stoßrichtung hat:1) Zum einen richtet sie sich gegen den Verstoß eines staatlichen Organs (des BG) gegen das ihm obliegende Gebot parteipolitischer Neutralität.2) Zum anderen richtet sie sich gegen die Amtspflichtverletzung, die (ganz unabhängig vom Neutralitätsgebot) darin liegt, dass der BG aus rein politischen Gründen und auf rein politischer Grundlage (also ohne die im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht gebotene Prüfung bzw. Beachtung der juristischen Dimension) gegen die AfD und Frau Dr. Petry persönlich gehandelt und gehetzt hat. Heißt: In sämtlichen dem BG bekannt gewordenen öffentlichen Einlassungen hat sich der BG überhaupt nicht auf den Wortlaut der in Rede stehenden Interviewpassage (s. Beschwerde) bezogen. Vielmehr ist er (mit entsprechend hetzerischen Adjektiven) AUSSCHLIESSLICH auf der Welle des medialen “Hypes” gesurft, die um dieses Interview im öffentliche Diskurs entfesselt worden war. In seiner diskursiven Dimension ist dieser Sachverhalt vergleichbar den Vorgängen um die “KZ-Äußerung” von Akif Pirincci auf seiner Rede bei einer Pegida-Demonstration in Dresden. Der hatte gesagt: “die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb.“ Das ist auf den ersten Blick ungeheuerlich. Und wurde von beinahe allen Medien auch in dieser Weise skandalisiert. Wen interessiert es da (und sicherlich hätte es auch den Augsburger Moralschauspieler Dr. Gribl nicht die Bohne interessiert), dass die WIRKLICHE Aussage von Pirincci sich erst aus dem Kontext ergibt, und dann eine völlig andere ist? Als Beleg übernehme ich diese Darstellung:
In unzähligen Schlagzeilen lesen wir, Pirinçci bedauere es, dass es keine KZs mehr gebe.Hat er das wirklich gesagt? Will er wirklich Menschen vergasen? Und wenn ja, wen?Nun, natürlich hat Pirinçci nichts dergleichen gesagt. Er hat von einem CDU-Politiker gesprochen, der einem Asylgegner gesagt habe, wenn ihm die Flüchtlingslager nicht passten, könne er ja das Land verlassen. Und Pirinçci fährt fort:„Offenkundig scheint man bei der Macht die Angst und den Respekt vor dem eigenen Volk so restlos abgelegt zu haben, dass man ihm schulterzuckend die Ausreise empfehlen kann, wenn er gefälligst nicht pariert. Es gäbe natürlich auch andere Alternativen. Aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb.“Wie bereits in der Beschwerde ausgeführt, hatte Frau Dr. Petry im Interview gesagt (meine Hervorhebung):
Okay. Man muss diesen Nazi-Vergleich weder gut noch angemessen finden. Mir gefällt er auch nicht. Aber in welchem Kontext bringt ihn Pirinçci? Er empört sich zunächst über die Äußerung des CDU-Manns. Diese Empörung ist – sofern der CDU-Mann das tatsächlich so gesagt hat – durchaus nachvollziehbar. Eine offene Gesellschaft muss Gegenpositionen aushalten können. Niemand soll wegen seiner politischen Meinung aus dem Land gejagt werden.
".... wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert ..... muss [ein Grenzpolizist] den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz."In diesem Falle wurde der letzte Satz in der öffentlichen Debatte unterschlagen. Das geschah teilweise bereits im Wortsinne, soweit er nämlich in den von den Medien und sonstigen Debattenteilnehmern zitierten Textauszügen gar nicht erst wiedergegeben wurde. Aber auch dort, wo man ihn abdruckte, wurde der Zusatz zumindest in der politischen, moralischen und ggf. rechtlichen Bewertung Bewertung der Äußerung unterschlagen. D. h. die Debattenteilnehmer glaubten sich berechtigt, sich auf den Teil “muss [ein Grenzpolizist] den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen” beschränken zu dürfen, und damit den Kontext – nämlich den Folgesatz – außer Acht zu lassen. Damit wird aber, genau (wenn auch vom Ergebnis her nicht ganz so krass) wie in der Pirincci-Debatte die Äußerung verfälscht, denn der Nachsatz ist zu einer korrekten Würdigung ihrer Aussage unverzichtbar.Nach derselben perfiden Methode ist hier der BG verfahren. Er hat sich nicht wirklich auf die Äußerungen selber bezogen, sondern sich sofort an deren mediale Skandalisierung drangehängt. (“Drangehängt” deshalb, weil er ja schon vor dem Interview, nämlich bei dem Antrag der LINKEN im Stadtrat, nach Vorwänden gesucht hatte, um die AfD-Veranstaltung zu verhindern – vgl. die anhängende Beschwerde.) Die Woge der (scheinheiligen) Empörung hat der BG (aus Gründen, über die unten noch einige Mutmaßungen angestellt werden) sofort in seinem Sinne politisch ausgebeutet:
- OB lt. Pressemitteilung der Stadt vom 01.02.2016 (Hervorhebungen jeweils von mir): „Dies sind Äußerungen, die verfassungsfeindlichen Charakter haben”. Also: Keinerlei argumentative Auseinandersetzung mit dem Wortlaut, keinerlei juristische Substantiierung, warum die Äußerungen einen solchen Charakter haben sollen (was ja tatsächlich auch gar nicht der Fall ist). In der Wiedergabe dieser PM fehlt auch Petrys entscheidende (zwar rechtsirrige, aber eben NICHT rechtswidrige!) Bezugnahme auf das UZwG: “AfD-Chefin Frauke Petry hatte gegenüber dem „Mannheimer Morgen“ geäußert, dass Deutschland „umfassende Kontrollen“ brauche, „damit nicht weiter so viele unregistrierte Flüchtlinge über Österreich einreisen können”. „Zurückweisungen”, so Petry in dem Interview, müssten „notfalls auch mit Grenzsicherungsanlagen durchgesetzt werden”, und man müsse „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen”.
- In der PM vom 02.02.2016 wird dann die “kritische” Passage des Interviewtextes immerhin vollständig wiedergegeben: “In einem Interview mit dem Mannheimer Morgen hatte die Bundesvorsitzende am Wochenende zunächst die Errichtung von Grenzzäunen ins Gespräch gebracht. Auf die Frage, wie ein Grenzpolizist reagieren solle, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettere, sagte sie wörtlich: „Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe gebrauch machen. So steht es im Gesetz.“ Vom BG erfährt man zur “Begründung” seiner (damals nur geplanten) Verhinderung der Veranstaltung lediglich: “Gribl pocht dabei auf die „Integrität der Stadt Augsburg und ihre Rolle als Friedensstadt“. Und “Die zwischenzeitlichen Erklärungen sowohl von Petry wie auch von verschiedenen Regionalverbänden der AfD hält Gribl „nicht für eine Relativierung des Gesagten und überdies für nicht glaubwürdig genug“. Auch die Augsburger AfD distanziere sich nach Gribls Auffassung nicht von den Äußerungen Petrys. Mit ihren Kommentierungen verharmlose sie das Gesagte.” Worin der Verstoß gegen den angeblichen “Friedensstadt”-Charakter von Augsburg liegen soll, warum die Erklärungen eine Relativierung und “nicht glaubwürdig genug” [wat denn nu: Relativierung oder unglaubwürdig?] sein sollen: Dazu sucht man vergeblich eine Einlassung des Volljuristin Dr. Gribl. Dass es eine solche auch gar nicht geben kann, weil die Aussage von Frau Dr. Petry zwar rechtsirrig, aber weder rechtswidrig noch sonst skandalös war, hat der BF vorstehend (und bereits in seiner ursprünglichen Dienstaufsichtsbeschwerde) ausführlich beleuchtet. Auch der geltend gemachte “Schutzanspruch, den wir als Stadt Augsburg haben” ist nichts als die haltlose Phrase eines skrupellosen Polit-Schauspielers, der hier seine Chance wittert (und wahrnimmt), ein “ganz großes Kino” gegen eine ihm (schon vor der fraglichen Äußerung) verhasste Partei aufzuziehen.
- PM 05.02.2016: “Gribl betonte noch einmal, für ihn sei es „unvorstellbar, dass im Augsburger Rathaus durch eine Person das Wort geführt wird, die mit ihren Äußerungen zum Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge die mit der Nutzung unseres Rathauses verkörperten Werte buchstäblich entwertet“. Der anschließende Text sind hohle Phrasen, über die (nicht explizit darauf gemünzt, aber sicherlich darauf zu beziehen) Siegfried Zagler in “Die Augsburger Zeitung” (DAZ) am 09.02.2016 schrieb: “Das Augsburger Rathaus als sakralen Ort der Kontemplation, als heiligen Hügel der städtischen Identität und als Weihe der Friedenspreisträger zu mystifizieren, um gegenüber dem grobkörnigen Gedöns einer Frau Petry eine moralische Keule schwingen zu können, ist eine bodenlose Strategie der Stadt, weil sie eine Strategie der Schwäche ist. Wenn man davon absehen könnte, dass im Oberen Fletz des Rathauses, wo der Stadtrat tagt, beim Ringen um Entscheidungen geflucht, gelogen, diffamiert, gefeixt, gelacht und gefeiert wird, wie das in allen freien politischen Räumen üblich ist, dann könnte man die OB-Segnung des Augsburger Rathauses zum heiligen Tempel der konfliktfreien Zusammenkunft mit einem Lächeln quittieren, weil sich ein Oberbürgermeister damit selbst zum Hohepriester dieses Tempels erklärt hätte, also zu einer geistigen Führungsfigur, die als moderner Leviathan nicht nur die materiellen Entscheidungen im Sinne der Stadt trifft, sondern auch als Pontifex Maximus für den Seelenfrieden der Gemeinde zuständig ist. Kurt Gribl war schlecht beraten, seine ursprüngliche Position nach dem Petry-Interview des Mannheimer Morgen zu revidieren.” (Der hier nicht zitierte Abs. 1 seines Kommentars dürfte Zagler von jeglichem Verdacht befreien, etwa als AfD-Fan zu sprechen!) Zurück zu der Frage, ob der BG die Äußerungen von Frau Dr. Petry auch nur oberflächlich juristisch überprüft hat, hier der Rest seiner “Begründung” aus der der PM vom 05.02.: “Im Wortlaut schrieb Gribl an die AfD-Stadträte: „Mit Ihrem Neujahrsempfang und dem Auftritt von Frau Petry muten Sie als Stadtratsmitglieder der Stadt Augsburg und deren Bürgerinnen und Bürgern nicht nur eine unerträgliche Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens zu, sondern eine Verletzung der Identität und Gemeinschaft stiftenden Seele der Stadt Augsburg. Ungeachtet rechtlicher Erwägungen gebietet es Ihnen die mit ihrem Stadtratsmandat eingegangene Verpflichtung gegenüber der Stadt Augsburg und den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, von der Durchführung ihres Vorhabens Abstand zu nehmen.“ Man sieht: Auch hier keinerlei Eingehen auf den Wortlaut des Interviews, keinerlei Substantiierung, WARUM der Text eine “unerträgliche Verletzung” (von was auch immer) sein soll. Dazu bemerkt Patrick Bahners in der FAZ (10.02.2016) mit leider nur allzu berechtigtem Sarkasmus: “In einem Brief an die AfD-Stadträte stilisiert Gribl Frauke Petry zur politischen Sittlichkeitsverbrecherin: „Mit dem Auftritt von Frau Petry muten Sie als Stadtratsmitglieder der Stadt Augsburg und deren Bürgern nicht nur eine unerträgliche Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens zu, sondern eine Verletzung der Identität und Gemeinschaft stiftenden Seele der Stadt Augsburg.“ Wer Frau Petrys von Fachleuten sogleich kritisierte Auslegung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt nicht zur Kenntnis genommen hat, mag glauben, sie habe Hitler verherrlicht oder den Holocaust geleugnet” und an anderer Stelle: “Was soll man sich unter der Seele einer Stadt vorstellen, die Identität und Gemeinschaft stiftet? So verquast, dass man an Pegida denkt, redet die „Friedensstadt Augsburg ...”. Dieser Ausdruck trifft den Punkt: “verquast”, und somit im verfahrensrechtlichen Sinne komplett unsubstantiiert sind die Einlassungen des BG!
- PM 08.02.2016: “Die Stadt Augsburg lehnt den AfD-Neujahrsempfang im Rathaus weiterhin ab. Wie angekündigt hat die Verwaltung nun ein Hausverbot gegen die Bundesvorsitzende Frauke Petry sowie eine Nutzungsuntersagung verfügt. Polizei und Ordnungsbehörde prüfen außerdem eventuelle Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der Veranstaltung.” Hier offenbart sich die ganze Verlogenheit des BG als Erstem Augsburger Moralschauspieler: Wie schon in der Stellungnahme des BG zum Antrag der Linken wird auch hier deutlich, dass Sicherheitsbedenken lediglich vorgeschützt werden, um vielleicht doch noch eine juristisch haltbare Grundlage für das Doppelverbot zurechtzuzimmern. Bringt man diese Äußerungen mit dem zusammen, was auf der Webseite “StadtZeitung” (am 02.02. über eine an diesem Tag abgehaltene Pressekonferenz) berichtet worden war: “http://www.stadtzeitung.de/augsburg-city/politik/unfrieden-in-der-friedensstadt-widerstand-gegen-frauke-petry-waechst-d6042.html "Gribl hat indes eine rechtliche Prüfung der Situation angeordnet, deren Ergebnis im Laufe der Woche erwartet wird. Laut Gemeindeordnung dürfen im Rathaus vertretene Fraktionen und Wählergruppierungen den Sitzungssaal einmal im Quartal für Treffen nutzen. Und zu letzterer zählt die AfD solange das Bündnis mit WSA noch besteht, also eben bis zum 15. Februar. Der Oberbürgermeister hofft dennoch, einen Weg zu finden, auch vor diesem Datum ein Hausverbot aussprechen zu können. Schon vergangene Woche sei er zwar nicht angetan gewesen von der Idee, die AfD-Vorsitzende im Rathaus sprechen zu lassen, doch „nach den verfassungsfeindlichen und rechtswidrigen Aussagen Petrys habe ich das Recht und die Pflicht einzuschreiten“." dann wird auch hier wieder deutlich, dass der BG die AfD mit einem geradezu pathologischen Hass verfolgt, die ihn dazu verleitet, sich GANZ BEWUSST über Recht und Gesetz hinwegzusetzen. In einem Bericht der Augsburger Allgemeinen vom 03.02. heißt es dagegen, dass die angeblichen Sicherheitsbedenken keine Rolle spielen sollen: “Sicherheitsbedenken, die wegen möglicher Protestaktionen gegen die AfD angebracht sein könnten, will Gribl nicht in die juristische Bewertung einbringen: „Die Sicherheit ist keine Grundlage für unsere Begründung.“ Eher sei zu prüfen, ob der Stadtrat über die Nutzung des Rathauses kurzfristig abstimmen könne. Ein Empfang sei der AfD zwar erlaubt, doch es dürfe sich dabei um keine Parteiveranstaltung handeln. Der Auftritt der Bundesvorsitzenden mag von manchen in dieser Richtung eingestuft werden, heißt es. Auf Nachfrage ließ Gribl am Dienstag offen, ob es tatsächlich zum angedachten Hausverbot komme. Mit dem Ergebnis der juristischen Prüfung sei im Lauf der Woche zu rechnen.” (Wie bereits in der Beschwerde dargelegt, war der Hinweis auf eine angebliche juristische Prüfung blanke Augenwischerei. Denn bereits in der PM der Stadt vom 01.02. hatte Gribl ja verkündet, dass er die Veranstaltung so oder so verbieten werde: “Man werde, so Gribl, nun prüfen, ob aufgrund der Aussagen ein Hausverbot gegen Petry ausgesprochen werden könne und dieses auch aussprechen, falls die Augsburger AfD den Forderungen des Oberbürgermeisters nicht nachkomme.”)
Die weiteren Pressemitteilungen auf der Webseite der Stadt (11.02. + 12.02. sowie Liveticker vom gleichen Datum) sind im vorliegenden Begründungszusammenhang uninteressant. Denn insoweit geht es dem BF lediglich um den Nachweis, dass der BG (ganz unabhängig von der parteipolitischen Neutralitätspflicht!) grob pflichtwidrig und vorsätzlich eine juristische Prüfung unterlassen hat, ob sein doppeltes Verbot rechtlich überhaupt Bestand haben könne. (Oder gar, noch schlimmer und leider sehr wahrscheinlich, das ihm nicht genehme Ergebnis einer solchen Prüfung schlichtweg unterschlagen und vorsätzlich missachtet hat. Dies wird die Beschwerdestelle anhand der ihr vorzulegenden einschlägigen Unterlagen zu prüfen haben.) Der Stadt Augsburg wurde dadurch auch rein materiell ein Schaden zugefügt, weil sie selbstverständlich die Gerichts- und ggf. sonstigen Kosten der Auseinandersetzung mit Frau Dr. Petry einerseits und den AfD-Ratsherren andererseits zu tragen hat.
Man sieht also: Dem BG ging es ausschließlich um das parteipolitische Ausschlachten des Interviews in seinem Sinne. Dass er ein Gegner der AfD ist und (zunächst) bedauerte, keine juristische Handhabe gegen den Auftritt von Frau Dr. Petry auf dem Neujahrsempfang der AfD-Ratsmitglieder zu haben, war ja bereits aus seiner Stellungnahme zu dem ursprünglichen Antrag der beiden Stadtratsmitglieder der LINKEN deutlich geworden (vgl. Darstellung in der Beschwerde).
Wenn der BF nachfolgend einige Vermutungen über den Hintergrund der demokratie- und damit verfassungsfeindlichen Äußerungen und Handlungen des BG gegen die AfD(-Ratsherren) und die AfD-Parteivorsitzende Frau Dr. Petry anstellt (dies waren die juristischen Gegner; auf der politischen Ebene richten sich die Aktivitäten des BG natürlich gegen die Alternative für Deutschland als Partei insgesamt), dann ist er sich selbstverständlich dessen bewusst, dass diese nicht inhaltlich Gegenstand der Beschwerde sein können. Darum geht es freilich auch nicht; hier soll gezeigt werden, welche Dimension an politischem Intrigenspiel und scheinmoralischer Infamie hier (zwar nicht beweisbar, aber durchaus) plausibel denkbar ist. Diese Überlegungen sollen deutlich machen, welcher Schaden der demokratischen Kultur in Deutschland erwachsen kann, wenn die Aufsichtsbehörden nicht mit aller Entschiedenheit “den Anfängen wehren”.
In einer PM der Stadt vom 26.01.2016 konnte man lesen:
“An diesem Mittwoch, 27. Januar, ist Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Städtetags erneut in kleiner Runde in das Bundeskanzleramt eingeladen. Er wird zusammen mit anderen Vertretern der kommunalen Spitzenverbände die aktuelle Flüchtlingslage mit Bundeskanzlerin Angela Merkel erörtern.”
Im weiteren Text erfährt man, dass (auch) er die Forderung erhebt, „Zuwanderung [zu] steuern und [zu] reduzieren”. Denkbar ist freilich, dass die Bundeskanzlerin ihn im Gespräch “umgedreht” hat, oder dass er, ungeachtet der hier formulierten offiziellen Position (die eine Position des Deutschen Städtetages ist, also nicht zwangsläufig die private Meinung des BG), grundsätzlich mit der sog. Flüchtlingspolitik der Bundesregierung übereinstimmt. Der BG könnte daher als moralischer Kasper im Augsburger demokratischen Trauerspiel versucht haben, sich CSU-intern als Gegner der Position des CSU-Vorsitzenden und bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer zu profilieren und hätte in diesem Falle nicht einmal ein Volksfront-Bündnis mit der LINKEN gescheut, um gegen die AfD zu agieren. Gut möglich, dass es auch in der Augsburger CSU Gegner des (vorgeblich) “harten” Kurses von Horst Seehofer gegen Angela Merkel in der sog. “Flüchtlingsfrage” gibt, deren Zustimmung der BG mit seiner (vorsätzlich rechtswidrigen) Aktion gewinnen wollte.
Gut möglich, dass der Dr. Kurt Gribl dem Horst Seehofer mal eine Lektion erteilen zu müssen (und zu können) glaubte: “Du Weichei, jetzt zeige ich dir mal, wie ICH mit der AfD Schlitten fahre”. Das dürfte in seiner Partei viele durchaus beeindruckt haben (sonst wäre ihm die CSU-Fraktion im Augsburger Stadtrat wohl kaum gefolgt), auch wenn der BG medial mit seinem antidemokratischen Vorgehen letztlich dermaßen auf die Nase gefallen ist, dass ihn sogar die Süddeutsche Zeitung scharf kritisiert: “Der politische Schaden, den er angerichtet hat, ist groß.”
Auch ein weiterer Umstand (der natürlich ebenfalls nicht zur inhaltlichen Dimension der Dienstaufsichtsbeschwerde gehört) spricht dafür, dass die Beschwerdestelle mit aller Härte gegen derartige Amtsmissbräuche vorgehen muss. In der Stadt Geislingen (Baden-Württemberg) hat der dortige (parteilose) OB Frank Dehmer gleichfalls geglaubt, als Django der Demokratie aus der Hüfte gegen die AfD schießen zu müssen (und, genau wie der BG, zu glauben vorgegeben, dazu berechtigt zu sein). Über Einzelheiten informiert bereits der Titel des Artikels (vom 11.02.) “Hausverbot aufgehoben. AfD-Mann Höcke darf in Geislingen reden”.
Man sieht: Falls die Aufsichtsbehörden den um sich greifenden Cäsarenwahn einiger deutscher Kommunalimperatoren nicht knallhart in die Schranken weisen, dann wird sich am Ende jeder Dorf-Despot legitimiert fühlen, der AfD (bzw. auf der abstrakten Ebene: jeder ihm unliebsamen Partei) ans Bein zu pinkeln. Und dabei geltendes Recht skrupellos und vorsätzlich zu missachten.
II. Eingabe betr. Rechtsaufsicht über die Stadt Augsburg
Wie bereits in der Dienstaufsichtsbeschwerde dargelegt, hat der BG die Stadtratssitzung am 12.02.2016 rechtsmissbräuchlich einberufen.
Der BF ergänzt seine Dienstaufsichtsbeschwerde daher um die Bitte, diesen Sachverhalt im Rahmen der RECHTSAUFSICHT der Regierung von Schwaben über die Kommunen des Bezirks zu überprüfen und festzustellen:
- Die Einladung zur und die Abhaltung der Ratsversammlung am 12.02.2016 in Augsburg war rechtswidrig und damit ungültig.
- Die Beschlüsse dieser Versammlung sind mithin bereits rein formal nichtig.
- Die Teilnehmer an dieser Ratssitzung haben weder objektiv noch subjektiv einen Anspruch auf evtl. Sitzungsgelder. (Der BF unterstellt das grundsätzliche Bestehen eines solchen Anspruchs. Sollte diese Annahme nicht zutreffen, entfällt der Punkt natürlich.) Zugleich wird beantragt, der Stadt Augsburg die Auszahlung solcher Gelder zu untersagen und sie zur Rückforderung evtl. bereits ausgezahlter Beträge zu verpflichten.
- (Ein weiterer Antrag betr. Rechtsaufsicht wird unten gestellt und begründet.)
Zu 1) Die Einberufung dieser Versammlung war, wie bereits in der Dienstaufsichtsbeschwerde des BF umfassend nachgewiesen, eine parteipolitische Demonstration gegen Frau Dr. Petry und die AfD. Als solche verstieß sie gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot und war deshalb rechtswidrig.
Die Rechtswidrigkeit ergibt sich auch daraus, dass
a) (mit einer bzw. zwei Ausnahmen – s. Liveticker 12.02. um 17.55 h) die gesamten oppositionellen Ratsmitglieder diese Ratsversammlung als parteipolitische (und damit rechtswidrige) Showveranstaltung verstanden haben und ihr deshalb ferngeblieben sind. Dass die Stadtverwaltung dies im Grunde auch selber anerkennt erhellt daraus, dass sie die regulär fälligen Bußgeldbescheide für (unentschuldigtes) Fehlen gegen die ferngebliebenen Ratsmitglieder nach der Überzeugung des BG NICHT erstellen wird und
b) den beiden Ratsherren der AfD eine Teilnahme politisch wie sachlich völlig unmöglich war.
Zur politischen Unmöglichkeit gilt analog, was Frank Bahners in der FAZ in anderem Zusammenhang festgestellt hat:
“Nach demokratischer Logik hat seine Partei in dieser Ehrensache keinen Spielraum zum Kompromiss. Die AfD kann nicht hinnehmen, dass ausgerechnet ihre oberste Repräsentantin als eine Person behandelt wird, die das Augsburger Rathaus durch bloßes Betreten kontaminiert. Eine Partei, die ihre Vorsitzende verstecken müsste, wäre im Stadtrat nur noch geduldet.”
Dem BF ist nicht bekannt, ob die beiden AfD-Ratsherren diese Überlegung tatsächlich angestellt haben. Objektiv gilt sie aber selbstverständlich auch dann, wenn ein OB eine Ratssitzung ausdrücklich als Demonstration gegen Ratsmitglieder einer bestimmten Partei, bzw. gegen deren Partei und/oder gegen deren Parteivorsitzende einberuft.
c) Außerdem ist davon auszugehen, dass sich die AfD-Ratsmitglieder schon aus rein organisatorischen Gründen nicht unmittelbar vor ihrer eigenen (und in diesem Falle sicherheitsmäßig und medial hochgradig sensiblen) Veranstaltung mal eben absentieren und “auf einer anderen Hochzeit tanzen” konnten.
Zu 2) Die Unwirksamkeit der auf einer rechtswidrig einberufenen Ratsversammlung gefassten Beschlüsse ergibt sich bereits aus der Feststellung der rechtswidrigen Einberufung.
Zu 3) Objektiv entfällt ein Anspruch auf evtl. Sitzungsgelder, weil die Sitzung rechtswidrig einberufen wurde.Subjektiv entfällt er, weil den Teilnehmer die Rechtswidrigkeit der Einberufung bekannt war, oder bei gehörigem pflichtgemäßen Nachdenken hätte bekannt sein müssen. Wie das bei den ferngebliebenen Oppositionsmitgliedern ja auch der Fall war.
Ein 4. Antrag des BF stellt ganz konkret auf einen Beschluss ab, der in der rechtswidrig einberufenen Stadtratssitzung gefasst wurde. Darüber berichtet der Liveticker der Stadtverwaltung unter dem 12.02.2016, 18.53 und 18.56 h:
”Der Stadtrat beschäftigt sich nun mit der Benutzungsordnung für das Rathaus der Stadt Augsburg. Unter anderem soll folgender Punkt eingefügt werden: "Bei der Nutzung des Rathauses und seiner Räume ist damit der Geist des Rathauses in seiner kulturhistorischen Bedeutung als Ort des Friedens und der Versöhnung zu wahren. Die Änderung der Benutzungsordnung wird einstimmig angenommen. Damit, so Gribl, sei festgestellt, dass in wenigen Minuten im Rathaus eine Veranstaltung beginne, wie sie künftig nicht mehr möglich sein werde."
Ungeachtet dessen, dass dieser Beschluss bereits aufgrund der rechtswidrigen und damit unwirksamen Einberufung der Ratsversammlung rechtswidrig war, erscheint es dem BF geboten, dass die Beschwerdestelle diesen zusätzlich
- ausdrücklich für rechtswidrig erklärt
- alternativ: Feststellt, dass die Kommune nicht berechtigt ist, in parteipolitisch diskriminierender Weise Äußerungen oder Veranstaltungen in ihren öffentlichen Räumen allein schon deshalb zu untersagen, weil sie selber einen Verstoß gegen den angeblichen “Geist” und die behauptete “kulturhistorische Bedeutung” geltend macht.
Eine solche Untersagung dient nicht zuletzt auch dem Schutz des BG und seines politischen Anhangs selber. Denn dass die von OB Dr. Kurt Gribl in dolosem Zusammenwirken mit den Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und GRÜNEN versuchte illegale Ausgrenzung der AfD demokratie- und verfassungsfeindlich ist, liegt auf der Hand. Und falls eines Tages diese Herrschaftsclique selber in der Opposition stünde, würde die inkriminierte Bestimmung der dann regierenden Mehrheit bei verständiger Würdigung des Textes eine hervorragende Handhabe bieten, ihrerseits die Opposition in gleicher Weise zu diskriminieren.Auch abgesehen von diesem Präzedenzfall gibt es viele gute Gründe, mit diesem Wortlaut gegen ein Auftreten führender Vertreter dieser Parteien vorzugehen:
- Die Grünen haben im Kosovo-Krieg bewiesen, dass sie eine bellizistische Partei sind; somit gehören sie (nach ihrem eigenen, in dem o. a. Beschluss dokumentierten Verständnis!) eigentlich überhaupt nicht ins Rathaus. Konsequenter Weise dürften sogar die Grünen Stadträte nicht mehr an Sitzungen teilnehmen, weil die Anwesenheit derartiger Bellizisten die Heiligen Hallen vom Holl geistig-moralisch kontaminieren würde.
- Dasselbe gilt für SPD und CDU, die deutsche Soldaten zum Zwecke einer mehr oder weniger direkten Kriegführung in aller Herren Länder dislozieren (Afghanistan, Mali, Türkei – gegen Syrien). Für sachliche Einwendungen, dass diese Truppenentsendung im deutschen Interesse liege, bleibt angesichts der im Beschluss bewirkten Sakralisierung des Rathauses (bzw. der Verabsolutierung des Friedensbegriffs) kein Raum mehr; denn mit gleicher Berechtigung könnte man schließlich auch gegen den Ausschluss von Dr. Frauke Petry einwenden, dass eine bewaffnete Grenzsicherung im wohlverstandenen – und legitimen – Interesse Deutschlands liege. Wer diesen Einwand nicht gelten lassen will, delegitimiert auch jegliche anderen Sachargumente für ein nicht-friedliches staatliches Handeln.
ceterum censeoWer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":Der hat den A.... offen!Textstand vom 14.02.2016