Heute hat es:
"Solange das Oberlandesgericht als Revisionsinstanz, wenn es von Rechtsprechung des BGH abweichen möchte, vorlegen muss, so lange können Sie jeden Antrag so falsch entscheiden wie Sie wollen."
ins Poesiealbum geschafft.
"Solange das Oberlandesgericht als Revisionsinstanz, wenn es von Rechtsprechung des BGH abweichen möchte, vorlegen muss, so lange können Sie jeden Antrag so falsch entscheiden wie Sie wollen."