Bei den Wahlkampfveranstaltungen können die Bürger und Bürgerinnen nicht auf eine Verköstigung hoffen. Das ist nämlich verboten. Die Kandidaten dürfen den Wählern keine Nahrungsmittel, Getränke oder Tabakprodukte anbieten. Bei Geschenken, die keine Lebensmittel und Getränke sind, darf der Wert im einzelnen 10 Lei (ca. 2,10 Euro) nicht überschreiten. Wobei Wahlpropaganda-Material nicht darunter fällt. Wahlplakate, Postkarten, Kalender, Hefte, Streichhölzer, Fahnen und so weiter fallen nicht unter die Einschränkungen.
Der “Nationalrat für Audiovisuelles” (CNA), der den Wahlkampf überwacht, hat des weiteren verfügt, dass die Kandidaten/Kandidatinnen gegen Zahlung Wahlkampfspots im Fernsehen und Radio schalten können. Sie bekommen aber auch eine kostenlose Gelegenheit sich über die öffentlich-rechtlichen Medien bekannt zu machen. Bei Wahlkampfdebatten müssen aber auch die privaten Medien eine kostenlose Teilnahme gewähren.
Das Gesetz 35/2008 verfügt, dass die Kandidaten, politischen Parteien, sowie die Bürger mit Wahlrecht während des Wahlkampfs ihre Meinung frei und ohne Diskriminierung auf Versammlungen und in den Medien ausdrücken können. 48 Stunden vor dem Wahltag dürfen keine Umfragen mehr gemacht werden. Wahlplakate dürfen nicht geklebt werden, wo es den Kandidaten gerade gefällt, sondern bei privaten Objekten nur mit Genehmigung des Eigentümers. Auch darf die Fahne Rumäniens oder die anderer Staaten nicht für das Propagandamaterial benutzt werden.
Informationsquelle
Debutul campaniei electorale, lupta candidaţilor pentru un loc de deputat sau senator – Mediafax