In einem Staat, in dem das Faustrecht herrscht, müssen die Gewinner geschützt werden

In einem Staat, in dem das Faustrecht herrscht, müssen die Gewinner geschützt werden

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Der weltweit renommierte Soziologe Prof. Dr. Oliver Nachtwey, der derzeit in Basel lehrt hat es in einem Artikel, der nicht nur in der „New York Times“, sondern weltweit auch in vielen anderen Online- und Printmedien veröffentlicht wurde und eine enorme Beachtung fand, auf den Punkt gebracht. Die Headline des Artikels lautet:

„Es ist egal, wer Merkel ersetzt, Deutschland ist am Ende“

Dass sich Deutschland verändern wird, wurde von Frau Merket zwar schon vor längerer Zeit angekündigt, sie hat allerdings verschwiegen, dass sie aus dem deutschen Rechtsstaat durch den Massenimport von Millionen Ausländern, in deren heimatlichen Kulturen die Anwendung brutalster Gewalt zur Religion und somit zum täglichen Leben gehört, einen Faustrechtsstaat konzipieren wird, in dem es nur ausländische Sieger und deutsche Verlierer geben wird, weil die deutsche Bevölkerung schon von ihren Vorgängern zu kadavergehorsamen Marionetten erzogen wurde.

Wie man inzwischen sieht, hat sie ihr Ziel unter Mithilfe der obrigkeitshörigen Justiz erreicht, ein „Paradebeispiel“ dafür ist der Rentner Detlev J. der von einem somalischen Gewaltverbrecher namens Ali M. vor dem Offenburger Bahnhof zum Krüppel geprügelt wurde. Mit dem Ausruf „Allahu Akbar“ zertrümmerte der Muslime sein Gesicht und trat immer wieder auf den hilflosen Rentner ein, dass auch ein Auge irreparabel beschädigt wurde. Aktuell ist Detlev J. ein Pflegefall, der seine Söhne nicht mehr erkennt und alle Erinnerungen an sein vorheriges Leben vergessen hat.

In einem Rechtsstaat wäre der Gewaltverbrecher mit ein paar Jahren Haft bestraft worden, in Deutschland wird bei solchen, durch Ausländer verübten Gewaltverbrechen erst einmal festgestellt, dass der Täter psychisch krank und somit schuldunfähig ist. Danach stellt ein Gutachter fest, (im speziellen Fall der Chef der forensischen Psychiatrie der Uni Klinik Tübingen, Dr. Stephan Berk) dass der Täter (im speziellen Fall Ali M.) zwar unter einer paranoiden Schizophrenie leidet und auch gefährlich ist, aber trotzdem nicht in einer Psychiatrie untergebracht werden muss, weil er völlig harmlos ist, wenn er seine Tabletten pünktlich einnimmt und deshalb in einer ganz normalen Wohngruppe leben kann, nette Gespräche im Abstand von zwei Wochen mit einem Psychotherapeuten würden dafür garantieren, dass er nie wieder ein Gewaltverbrechen begeht. In Deutschland leben hunderte schuldunfähige ausländische „Patienten“, bei denen sich die Gutachter geirrt haben und Millionen Ausländer, die schon von ihrer Gewaltkultur her schuldunfähig sind wenn sie ein Gewaltverbrechen begehen, denn faktisch sind alle Asylanten psychisch krank die aus Ländern kommen, in denen das Faustrecht zur Normalität gehört.


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