18.000 Firmen dürfen in Deutschland Arbeitnehmer an Fremdfirmen überlassen.
Dies ergibt sich aus einer Antwort vom 18.02.2014 der Bundesregierung (BT-Drs.: 18/573) auf eine kleine Anfrage der Grünen aus dem Jahr 2013. Unter den Verleihfirmen befanden sich danach zum Stichtag, den 30.6.2013 rund 38 Prozent sog. “Mischbetriebe” also Firmen, deren Betriebszweck nicht überwiegend die Arbeitnehmerüberlassung ist.
Auch hier ist die Rechtsprechung im “Fluss” das BAG hat im Jahr 2013 häufiger zur Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung entschieden. Es gibt aber noch viele offene Fragen.
RA A. Martin