Vertrauen fördert Heilungserfolg
Hannover (apothekerkammer) - Die Krankenhäuser müssen sparen. Die Aufenthaltsdauer von Patienten in Kliniken wird deshalb immer kürzer. Ist der Patient entlassen, müssen viele Medikamente aber unbedingt weiter genommen werden. Nach einer Operation kann es beispielsweise ohne die Anwendung eines Heparinpräparats zu einer Beinvenenthrombose kommen. Die Apothekerkammer Niedersachsen rät Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin dringend Medikamente benötigen, noch während des Aufenthalts mit dem behandelnden Arzt oder sofern auf Station verfügbar, mit einem Krankenhausapotheker zu besprechen, welche Medikamente weiter einzunehmen sind.
Der Patient oder seine Angehörigen sollten bei der Verabschiedung aus dem Krankenhaus nach einem Kurzentlassungsbrief fragen, in dem die aktuelle Medikation notiert ist. Mit diesem Plan kann der Patient zu seinem weiterbehandelnden Haus- oder Facharzt gehen, damit dieser so schnell wie möglich ein Rezept ausstellt, das in einer öffentlichen Apotheke eingelöst werden kann. Werden Patienten vor Feiertagen oder zum Wochenende entlassen, besteht auch die Möglichkeit, dass die notwendigen Medikamente aus dem Krankenhaus mitgegeben werden.
Ist der Patient dann mit seinen Arzneimitteln zu Hause, gibt es häufig Verwirrung, da die Medikamente von der Apotheke ganz anders aussehen. Dies hat folgenden Grund: Werden Patienten, die regelmäßig Medikamente einnehmen, in ein Krankenhaus eingeliefert, stellt die Klinik die bisher verschriebenen Medikamente in der Regel auf ihr Arzneimittelsortiment um. Werden die Patienten entlassen, verschreibt der Hausarzt wieder Arzneimittel anderer Hersteller. Häufig erfolgt dann ein Austausch, d. h. die Tablette sieht möglicherweise anders aus, enthält aber den identischen Wirkstoff und erzielt dieselbe therapeutische Wirkung. Besonders, wenn mehrere Arzneimittel benötigt werden, verunsichert der mehrfache Präparatewechsel in kurzer Zeit die Patienten. Das Vertrauen in die verschriebene Medikamententherapie schwindet, die Patienten brechen die Medikation ab und werfen ihre Medikamente weg. Betroffene sollten jedoch auf keinen Fall eigenmächtig die Arzneimitteltherapie beenden, da dies schwerwiegende Folgen für die Gesundheit und den Heilungsprozess haben kann. Wer unsicher ist, sollte sich von einem Apotheker im Krankenhaus oder in der öffentlichen Apotheke über die Arzneimitteltherapie beraten lassen. „Je mehr Wissen ein Patient über seine Therapie hat, umso mehr kann er selbst dazu beitragen, dass diese Therapie mit Erfolg abgeschlossen werden kann“, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.
Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie und Toxikologie. Nach drei Staatsexamina erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Der Apotheker fertigt individuelle Rezepturen an, erklärt die korrekte Einnahme von Medikamenten, warnt vor Wechselwirkungen und garantiert diese Versorgung auch im Nacht- und Notdienst.
Hannover (apothekerkammer) - Die Krankenhäuser müssen sparen. Die Aufenthaltsdauer von Patienten in Kliniken wird deshalb immer kürzer. Ist der Patient entlassen, müssen viele Medikamente aber unbedingt weiter genommen werden. Nach einer Operation kann es beispielsweise ohne die Anwendung eines Heparinpräparats zu einer Beinvenenthrombose kommen. Die Apothekerkammer Niedersachsen rät Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin dringend Medikamente benötigen, noch während des Aufenthalts mit dem behandelnden Arzt oder sofern auf Station verfügbar, mit einem Krankenhausapotheker zu besprechen, welche Medikamente weiter einzunehmen sind.
Der Patient oder seine Angehörigen sollten bei der Verabschiedung aus dem Krankenhaus nach einem Kurzentlassungsbrief fragen, in dem die aktuelle Medikation notiert ist. Mit diesem Plan kann der Patient zu seinem weiterbehandelnden Haus- oder Facharzt gehen, damit dieser so schnell wie möglich ein Rezept ausstellt, das in einer öffentlichen Apotheke eingelöst werden kann. Werden Patienten vor Feiertagen oder zum Wochenende entlassen, besteht auch die Möglichkeit, dass die notwendigen Medikamente aus dem Krankenhaus mitgegeben werden.
Ist der Patient dann mit seinen Arzneimitteln zu Hause, gibt es häufig Verwirrung, da die Medikamente von der Apotheke ganz anders aussehen. Dies hat folgenden Grund: Werden Patienten, die regelmäßig Medikamente einnehmen, in ein Krankenhaus eingeliefert, stellt die Klinik die bisher verschriebenen Medikamente in der Regel auf ihr Arzneimittelsortiment um. Werden die Patienten entlassen, verschreibt der Hausarzt wieder Arzneimittel anderer Hersteller. Häufig erfolgt dann ein Austausch, d. h. die Tablette sieht möglicherweise anders aus, enthält aber den identischen Wirkstoff und erzielt dieselbe therapeutische Wirkung. Besonders, wenn mehrere Arzneimittel benötigt werden, verunsichert der mehrfache Präparatewechsel in kurzer Zeit die Patienten. Das Vertrauen in die verschriebene Medikamententherapie schwindet, die Patienten brechen die Medikation ab und werfen ihre Medikamente weg. Betroffene sollten jedoch auf keinen Fall eigenmächtig die Arzneimitteltherapie beenden, da dies schwerwiegende Folgen für die Gesundheit und den Heilungsprozess haben kann. Wer unsicher ist, sollte sich von einem Apotheker im Krankenhaus oder in der öffentlichen Apotheke über die Arzneimitteltherapie beraten lassen. „Je mehr Wissen ein Patient über seine Therapie hat, umso mehr kann er selbst dazu beitragen, dass diese Therapie mit Erfolg abgeschlossen werden kann“, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.
Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie und Toxikologie. Nach drei Staatsexamina erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Der Apotheker fertigt individuelle Rezepturen an, erklärt die korrekte Einnahme von Medikamenten, warnt vor Wechselwirkungen und garantiert diese Versorgung auch im Nacht- und Notdienst.