In begründeten Ausnahmefällen

Der Mann kommt mit einer leeren Packung Crestor und dem Wunsch „Davon hätte ich gerne wieder ein Pack.“ in die Apotheke.

Pharmama: „Sie haben sicher ein Rezept hier? Wie ist der Name?“

Mann: „Obermaier– Ich habe kein Rezept, aber ich habe von ihnen schon einmal eine Packung bekommen ohne.“

Das stimmt auch tatsächlich, wie ich dem Computerdossier entnehmen kann.

Pharmama: „Dann hat man sie sicher darauf hingewiesen, dass das eine Ausnahme war. Jetzt … wäre das keine mehr. Ich kann ihnen ohne Rezept nicht noch eine Packung geben.”

Mann: „Dann bekomme ich das hier nicht?“ (fuchtelt mit der leeren Packung)

Pharmama: „Mit Bestätigung vom Arzt schon.“

Mann: „Ich war beim Arzt. Im Juli.“

Pharmama: „Dann lassen sie ihn doch ein Dauer-Rezept faxen.“

Ich darf hier teilweise auch rezeptpflichtiges ohne Rezept abgeben. Die Zauberformel dafür heisst aber “in begründeten Ausnahmefällen” – und wie immer gibt es dann Leute, die das ausnützen müssen, bis zum geht-nicht-mehr. Auch wenn das hier ein Cholesterin-Mittel ist und nichts was missbraucht wird: Ich finde das frustrierend. Ich hoffe, er besorgt sich jetzt auch wirklich ein Rezept … ich meine, immerhin gibt es hier auch die Option von Dauer-Rezepten, dann kann er 6 bis 12 Monate lang sein Medikament beziehen. Und hat die Sicherheit, dass alles in Ordnung ist, statt einfach selber weiterzubasteln.


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