Impressum-Pflicht auf Facebook – Die schnelle Abmahnung droht

Von Flatpack

In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Abmahnungen für ein fehlendes Impressum. Aber nicht nur auf der eigenen Homepage ist dies Pflicht, sondern auch im Profil und auf den Fan-Seiten bei Facebook. Wer sich eine teure Abmahnung ersparen möchte, sollte schnell reagieren, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Auch als Privatperson sollte man sich ohne Impressum nicht allzu sicher fühlen. Nach Gerichtsentscheidungen kann schon ein Werbebanner, das auf fast jeder Webseite zu finden ist, ausreichend sein, um eine Seite als gewerblich einzustufen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte auch hier handeln.

Wie muss das Impressum bei Facebook aussehen?

Grundsätzlich wird eine Fan-Seite bei Facebook als normale Webseite betrachtet. Somit müssen alle Informationen erscheinen, die man auch in das normale Impressum einzutragen hat. Das Impressum ist eine Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG sowie § 55 RStV und muss leicht erreichbar sein. Man sollte es also nicht hinter mehreren Links verstecken. Oftmals wird auch angemerkt, das ein Impressum mit maximal 2 Klicks zu lesen sein soll.
Ein Impressum muss nicht zwangsläufig Impressum heißen. Auch “Kontakt” oder “Über uns” reicht einigen Gerichten. Nicht ausreichend ist hingegen das verwendete “Info” von Facebook. Wer sicher gehen möchte, sollte sein Impressum schlicht Impressum nennen und den Link dazu sofort ersichtlich und ständig verfügbar einbinden.
Etwas schwieriger wird es schon mit der Barrierefreiheit, die ebenfalls erforderlich ist. Das betrifft in erster Linie diejenigen, die Bilder im Impressum verwenden, um beispielsweise die Email-Adresse vor Crawlern zu verstecken.
Zu den wichtigsten Angaben gehören Personen (Vertretungsberechtigte bei Gesellschaft), Anschrift und Möglichkeiten zur schnellen Kontaktaufnahme. Diese muss elektronisch und auf mindestens eine andere Art unmittelbar erfolgen können. Einen sehr guten und ausführlichen Artikel zu den Pflichtangaben findet man hier.

Problemfall Mobile Facebook-Seite

Während man seine normale, webbasierte Fanpage mit einer App wie der von e-Recht24.de ausstatten kann, funktioniert diese nicht auf den mobilen Webseiten oder gar in den Facebook-Apps für iPhone, Android Phone und Co. Hier steht lediglich der Menüpunkt “Info” zur Verfügung, der den Gerichten nicht ausreicht. Da dieser nicht veränderbar ist, hat man als User keine andere Wahl, als hier sein Impressum unterzubringen. Persönlich setze ich hier den Link zur App und zusätzlich noch zum Impressum der Webseite, da die App nicht auf allen Mobilgeräten funktioniert. So ist mein Impressum durch 2 Klicks zu erreichen und hoffentlich auch abmahnsicher untergebracht. Einen schönen und ausführlichen Artikel zum Thema findet man auch bei e-Recht24.de, bei dem auch auf private Webseitenbetreiber eingegangen wird.