WICHTIG! Neues Impressumsurteil
Dieses neue Impressumsurteil betrifft besonders Freiberufler bei Facebook. Aber auch die Benutzer von GOOGLE +, Twitter, Xing usw. sind angesprochen.
Das Urteil ist ganz besonders für diejenigen nachteilig, die ihre persönlichen Profile (auch) für geschäftliche Zwecke nutzen. Das sind insbesondere Freiberufler und Firmeninhaber, die in ihren Profilen regelmäßig auf deren Leistungen oder geschäftliche Blogbeiträge hinweisen. Die Schwierigkeiten der Impressumspflicht bei Facebook nachzukommen, haben bereits viele Abmahner “bereichert”. Hoffentlich wird die Entscheidung des OLG Düsseldorf nicht dieselben Folgen haben.
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