Wenn es eine “Top Ten” über die häufigsten Abmahngründe geben würde, wäre ein “fehlerhaftes” Impressum ganz sicher in den oberen Reihen zu finden. Ich habe es mir zur Angewohnheit gemacht, bei so gut wie jeder kommerzielle Website die ich besuche, zunächst einmal das Impressum zu sichten.
Eine fast schon zwanghafte Handlung, in der ich mich selbst oftmals an den pawlowschen Hund erinnere.
Jedoch zeigt sie, dass deutscher Regulierungsgeist nicht immer spurlos an einem vorbei geht. Ich mache dies jedoch wohlbemerkt nicht, um bei entdeckten Fehlern abzumahnen, sondern weil ich wissen möchte mit wem ich es zu tun habe. Sollte ich dann einen Fehler entdecken, zeigt es in nicht wenigen Fällen die mangelnde Professionalität des Urhebers. Sollte ich persönlich mit ihm in Kontakt treten, informiere ich ihn auch, dass es für seinen Geldbeutel besser wäre, es zu ändern.
Mir ist übrigens kein Land bekannt, in dem der Herausgeber einer kommerziellen Website so viele persönliche Daten preis geben muss, wie in Deutschland.
Wie ein Impressum in Deutschland auszusehen hat, wird durch den §6 TDG bestimmt.
Fehler die teuer werden können, und auch regelmäßig vorkommen, sind folgende:
- Der Inhaber einer Einzelfirma bezeichnet sich selbst als “Geschäftsführer”
- Es fehlt eine elektronische Kontaktmöglichkeit
- Das Impressum fehlt ganz, oder der Link hierzu ist so gut versteckt, dass man ihn nicht findet
- Es fehlt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden)
- Es wird nur eine Postfachadresse angegeben
- Es fehlt die Handelsregister-Nummer (sofern vorhanden)
- Bei Gesellschaften fehlen die Namen der Geschäftsführer
u.v.m.
Wie verschreckt durch die Gesetzesflut einige Menschen bereits sind, erkennt man daran, dass oftmals sogar Daten im Impressum veröffentlicht werden, die dort gar nicht reingehören.
So sehe ich oftmals, dass die Steuernummer im Impressum veröffentlicht wird. Dies ist überflüssig. Sollten Sie zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet sein, ist es lediglich notwendig Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einzutragen.
Bei Gesellschaften und Kaufläuten kommt zusätzlich die Handelsregister-Nummer, die Gesellschaftsform und die Namen aller Gesellschafter hinein.
Bitte auf jeder Homepage und zur Sicherheit auf jeder Unterseite einen Link „Impressum“, besser ist mittlerweile „Anbieter“ oder „Kontakt“, anbringen.
Sollten Sie eine Umsatzsteuer-ID bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragt, aber noch nicht erhalten haben, sollten Sie dies in Ihrem Impressum auch so kommunizieren.
Aus rein praktischer Sicht speichere ich oftmals das Impressum als Grafik, und füge es so in die Website ein. Ganz einfach weil Suchmaschinen die Schrift in Bildern nicht lesen, und so bei Eingabe meines Namens in einer Suchmaschine nicht mein gesamtes Portfolio erscheint.
Es hat sich auch bewährt, nur eine einzige Seite als Impressum zu verwenden, und von allen Websites auf diese zu verweisen. Dies erspart viel Arbeit bei einem Umzug oder der Änderung der Gesellschaftsform.
Dies lässt sich auch lösen, wenn man nur eine Datei mit den Daten des Impressums erstellt, und mittels eines Include-Befehls in die jeweiligen Seiten einfügt.
Achten Sie darauf, dass nicht alle Browser sämtliche Technologien richtig interpretieren. So kann ein Javascript-Fenster, in dem Ihr Impressum erscheinen soll, bei Ihnen bestens funktionieren – andere Browser wiederum geben statt dessen nur eine Fehlermeldung aus.
Laut §6 TDG ist es lediglich notwendig ein Impressum auf einer Website einzufügen, wenn diese kommerziell genutzt wird. Auf Ihrer rein privaten Website ist ein Impressum also nichtnotwendig. Beachten Sie jedoch: Ein Banner oder andere Werbung (auch wenn Sie an dieser nicht partizipieren, und diese von Ihrem Provider dort geschaltet wird) reicht aus, um Ihre Website als kommerziell zu bezeichnen. Selbst wenn Sie völlig uneigennützig auf die Website eines Unternehmens verlinken kann Ihnen dies als “kommerzielle Ausrichtung” ausgelegt werden.