Immobilienmakler-Verbände: Für eine seriöse Eigendarstellung und erfolgreichere Perspektive

Der Beruf des Immobilienmaklers ist vielfältig und - bedauerlicherweise - noch immer nicht geschützt. Wie in vorangegangenen Beiträgen erwähnt, kann sich grundsätzlich jeder als Immobilienmakler bezeichnen und dessen Tätigkeiten ausüben. Vor allem für schwarze Schafe ist dies eine exzellente Gelegenheit. Von Gesetzeswegen soll dem natürlich entgegengewirkt werden. An dieser Stelle sei vor allem die Erlaubnispflicht zu erwähnen, laut welcher unter anderem ein tadelloses Führungszeugnis und geregelte wirtschaftliche Verhältnisse notwendig sind. Das alleine reicht aber nicht aus, um Kunden der Immobilienwirtschaft zu schützen. Trotz der Erlaubnispflicht gibt es weiterhin etliche Immobilienmakler, die ihren Job nicht gewissenhaft und im Interesse der Kunden ausüben, sondern lediglich aufgrund der eigenen Profitgier. Oftmals verfügen eben solche Leute nicht einmal über das notwendige Know-how, welches ein qualifizierter Immobilienmakler mitbringt. An dieser Stelle greifen verschiedene Institutionen ein.

RDM, VDM und IVD

An erster Stelle sei der RDM (Ring Deutscher Makler) zu nennen. Hierbei handelt es sich um den ältesten Berufsverband für Immobilienmakler und Hausverwalter. Im Vordergrund stehen die Interessen der Mitglieder und des gesamten Berufsstandes innerhalb der eigenen Region. Für den Verbraucher bietet der RDM ein Vertrauenszeichen. Der RDM agiert mittlerweile seit mehr als 90 Jahren. Damals wurde der Verein als Reichsbund Deutscher Makler in Köln gegründet. Hervorzuheben ist die besondere Struktur des Verbands. Denn Mitglied konnte nicht nur der einzelne Makler sein, sondern insbesondere bestehende Vereine aus der Branche. 1933 wurde der RDM jedoch vorerst aufgegeben. Erst nach 1945 kam es zu einem Neubeginn und einer Etablierung. 1949 gründete sich dann der Ring Deutscher Makler in Berlin wieder. Am 28. August 2004 kam es dann zu einer Fusion. In Kooperation mit dem Verband Deutscher Makler (VDM) entstand der Immobilienverband Deutschland (IDV) Bundesverband der Immobilienmakler, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Der IVD gilt somit als Rechtsnachfolger des RDM und des VDM.

Zielsetzungen und Aufgaben des IVD

Seit dem Zusammenschluss von RDM und VDM vertritt der IVD verschiedene Interessen und hat dabei stets feste Zielsetzungen im Visier. Im Vordergrund steht die Förderung und Sicherung der Berufsausübung der Vereinsmitglieder. Mit Fokussierung auf politische Zielsetzungen sollen die Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Erfolg aller Mitglieder verbessert und aufrechterhalten werden. Zentrales Thema ist unter anderem die Förderung des Berufsbild-Ansehens. Außerdem arbeitet der IDV an der Verbesserung von Rahmenbedingungen für Marktteilnehmer und Kunden.

Der IDV ist an verschiedenen weiteren Verbänden angeschlossen. Hierzu zählen unter anderem:
+ die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID)
+ Conféderation Européenne de l'Immobilier (CEI)
+ die Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM)
+ der Europäische Dachverband nationaler Immobilienbewertungsorganisationen
+ der Europäische Immobilienrat
+ der Internationale Verband der Immobilienberufe
+ der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
+ der zentrale Immobilien Ausschuss

Als Immobilienmakler Mitglied im IDV werden

Immobilienmakler heben sich grundsätzlich positiv von ihren Mitstreitern ab, wenn diese das IDV-Zeichen tragen dürfen. Geht man nach einer repräsentativen Emnid-Umfrage, achten mehr als dreiviertel aller Verbraucher auf die Verbandsmitgliedschaft von Dienstleistern. Sie betrachten die Mitgliedschaft innerhalb eines Berufsverbandes als Markenzeichen für einen Makler. Dies wiederum steht für Seriosität, Professionalität und Souveränität. Es ist ein Ausweis für Qualität und Garantie. Allerdings kann nicht jeder Mitglied im IDV werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist unter anderem die Teilnahme an einer Prüfung, die selbstredend bestanden werden muss. Mithilfe dieser soll das Fachwissen des Antragstellers dargelegt werden. Darüber hinaus muss der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Mit diesen Aufnahmebedingungen kommt der IDV vor allem den Interessen der Verbraucher entgegen. IDV-Mitglieder erhalten nach der Erfüllung aller Aufnahmevoraussetzungen ein Verbands-Zertifikat ausgehändigt. Darüber hinaus bietet der IDV seinen Mitgliedern noch weitere Exklusivvorteile, wie zum Beispiel:

+ Vertrauensvorschuss bei den eigenen Kunden
+ Der IDV macht seine Mitglieder bekannt
+ Regelmäßige Fortbildungs-, Seminar- und Vortragsangebote
+ Kostenlose Rechtsberatung (Erstberatung) durch spezialisierte und erfahrene Anwälte

Immobilienmakler-Ausbildung: Schon jetzt an später denken

Wer also als Immobilienmakler tätig werden möchte und dabei das Vertrauen seiner Kunden gewinnen will, sollte auf eine Mitgliedschaft im IDV keinesfalls verzichten. Ein Aufnahmeantrag kann direkt nach der jeweiligen Ausbildung gestellt werden. Sofern ein anerkannter Berufsabschluss in der Immobilienwirtschaft, ein Bachelor-Abschluss oder andere gleichwertige Abschlüsse nachgewiesen werden, verzichtet der IDV in der Regel auf die Fachkundeprüfung. Sofern das vorhandene Fachwissen nicht eindeutig belegbar ist, ist eine Fachkundeprüfung als Aufnahmevoraussetzung unumgänglich.


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