Vor Verkauf einer Immobilie, ob Haus, Grundstück, Wohnung oder Anlageobjekt, sind Immobilienverkäufer gut beraten sich eingehend über die wichtigsten Fragen zu informieren. Die Weichselgartner Immobilien GmbH kann auf Grund Ihrer langjährigen Erfahrung dazu wertvolle Tipps und Ratschläge geben.
1. Die richtige Bezeichnung der Immobilie
Im Internet oder bei Inseraten soll zum Beispiel ein normales Einfamilienhaus nicht als exklusive Villa dargestellt sein. Der Villenkunde ist enttäuscht und der Interessent für ein normales Einfamilienhaus fühlt sich eventuell nicht angesprochen. Die Benennung (Headline), der zu verkaufende Immobilie, soll immer die richtige Zielgruppe ansprechen.
2. Der richtige Angebotspreis
Durch das Internet bestehen für Immobilienkunden selektive Wahlmöglichkeiten über Art, Lage und Kaufpreis einer Immobilie. Ein großer Fehler ist es, eine Immobilie mit einem eindeutig zu hohen Kaufpreis anzubieten. Der Gedanke »runter gehen kann man immer noch« kann kontraproduktiv sein, denn bei einem zu hohen Kaufpreis besteht die Gefahr, dass die betreffende Immobilie »durch den Raster fällt«. Wenn zum Beispiel der Suchende einen maximalen Kaufpreis von
€ 1.000.000,- angibt und für die angebotene Immobilie, die einen Wert von ca.
€ 950.000,- hat, ein Kaufpreis von € 1.100.000,-angesetzt wird, so erscheint dieses Angebot nicht auf der Ergebnisliste des jeweiligen Internetportals beispielsweise bei Immobilien Scout 24.
3. Sachliche Beschreibung der Immobilie
Bei Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung soll die Lage, der allgemeine Zustand, die Einrichtung, die genaue Wohnfläche, die Zimmeranzahl, das Baujahr, Verfügbarkeit, vermietet oder frei, aus dem Angebot hervorgehen. Bei Grundstücken ist zudem die Angabe über die Bebauungsmöglichkeit sowie die Himmelsausrichtung sehr wichtig. Von großem Nachteil kann es sein, wenn Probleme, (z.B. Lärmbelästigung) verschwiegen werden. Diese müssen nicht unbedingt übertrieben dargestellt werden, es schafft aber beim Kunden Vertrauen, wenn vorweg darauf sachlich eingegangen wird
4. Die Immobilie nicht zu euphorisch darstellen
Weder die Beschreibung, noch die persönliche Darstellung der angeboten Immobilie soll in übertrieben positiver Form erfolgen. Zuviel Selbstlob schreckt ab.
5. Der Verkäufer soll unkompliziert erreichbar sein
Für den Kunden kann es sehr unangenehm sein, wenn der Verkäufer nur schwer erreichbar ist. Auch wenn Emails diesbezüglich für Erleichterung sorgen, so ist das persönliche Gespräch unverzichtbar.
6. Besichtigungstermine mit Kunden
Allgemein ist es von Vorteil, wenn Besichtigungen kurzfristig vereinbart werden können. Trotzdem ist es für den Verkäufer wichtig, dass er sich vor Terminvereinbarung darüber informiert, ob es sich um ernsthafte Interessenten handelt oder es nur Schaulustige sind. Bei der Besichtigung soll der Verkäufer es dem Kunden überwiegend selbst überlassen die Immobilie mit eigenen Augen zu betrachten, er soll nur dann in den Vordergrund treten, wenn der Kunde Fragen hat oder auf bestimmte Besonderheiten des Objektes hingewiesen werden soll.
7. Auskünfte über das Vertragsrecht
Auf anstehende Fragen über den Notarvertrag, das Vertragsrecht oder über steuerliche Gegebenheiten sollten nicht unbedingt eingegangen werden. Oft werden falsche Angaben gemacht. Deshalb wäre es sinnvoll wenn diese Fragen direkt über den Notar oder den jeweiligen Steuerberatern beantwortet werden würden.
8. Kaufpreisverhandlungen
Bei Kaufpreisverhandlungen soll der Verkäufer nicht durch Selbstdarstellung und Überaktivität in den Vordergrund treten. Vielmehr ist seine Aufgabe den Käufer zu informieren und ihn nicht zu bedrängen. Hier gilt das Sprichwort: »Druck erzeugt Gegendruck«. Der Käufer soll das Gefühl haben, dass er sachlich und fair über die Verhandlungssituation und über die Vorstellungen des Verkäufers informiert wird.
9. Finanzielle Sicherheit vor Endverhandlungen
Sehr oft überschätzen Kaufinteressenten bewusst oder unbewusst ihren finanziellen Spielraum. Verkäufer sollten sich deshalb vor einer Verkaufszusage eine Finanzierungsbestätigung einer deutschen Bank vorlegen lassen.
10. Professionelle Beratung
Vor oder während der Endverhandlungen wäre es sinnvoll wenn ein Immobilienverkäufer sich von versierten Fachleuten, wie Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lässt. Eine Alternative dazu wäre die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen, qualifizierten Immobilienmakler vor Ort.