Wer regelmäßig im Supermarkt einkauft, kennt das Bild: Man steht an der Kasse und vor oder hinter einem nimmt jemand einen kräftigen Schluck aus einer Flasche, die er kurz zuvor aus dem Regal oder einem Kühlschrank genommen hat. Wahlweise kann es auch ein Eis sein, das ausgepackt und vertilgt wird. Es mag ja sein, dass man es in diesen heißen Tagen kaum abwarten kann, etwas Kaltes zu sich zu nehmen. Aber dass man das schon vor dem Bezahlen tut, ist zumindest grenzwertig und gehört sich einfach nicht. Strafrechtlich, so meinen Anwälte, sei die Sache jedoch unbedenklich, da es am Vorsatz zur Sachbeschädigung oder zum Diebstahl fehlt. Aber wie dem auch sei: Wenn man dies als Erwachsener tut oder seinen Kindern durchgehen lässt, ist das kein gutes Vorbild. Was soll ich sagen? Ein gutes Beispiel ist es übrigens auch nicht, wenn vorzugsweise Senioren am Obststand völlig ungeniert ein paar Trauben, Pflaumen, Kirsche oder was auch immer „probieren". Mehr noch: Hierbei handelt es sich tatsächlich um Diebstahl, da es erkennbar am Willen fehlt, das verzehrte Obst später an der Kasse auch zu bezahlen.
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