Es ist wieder die Zeit der Wein- und Herbstfeste. Das man auf solchen Festen gern mal ein Gläschen mehr trinkt ist verständlich. Nicht zu verstehen ist, wenn man sich anschließend hinter das Steuer setzt.
Das ist auch der Grund, warum in dieser Zeit in den ländlichen Regionen verstärkt die Polizei unterwegs ist. Darum möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass man ab 0,3 Promille Ausfallerscheinungen hat und man geht von einer Fahruntüchtigkeit aus. Hat man mit 0,3 Promille einen Unfall hat man strafrechtliche Konsequenzen zu tragen. Nicht mehr lustig ist es, wenn man dann die 0,5-Promillegrenze übersteigt. Hier drohen 500 Euro Bußgeld, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Hat man eindeutig zu viel getrunken, heißt es auch für den nächsten Tag, Finger weg vom Steuer. Denn auch wenn man noch Restalkohol im Blut hat heißt es bei einer Kontrolle im schlimmsten Fall, Schein weg. Man sagt im Normalfall, dass ein gesunder Körper pro Stunde 0,1 Promille abbauen kann.
Wer sich nun denkt auch kein Problem, fahren wir halt mit dem Rad, der irrt. Auch mit dem Fahrrad gelt die gleichen Regeln wie beim Autofahren. Fährt er trotzdem und wird erwischt ist auch hier der Schein für eine gewisse Zeit weg. Ab 1,6 Promille darf man dann sogar noch zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.