Ihr Kinderlein kommet und Ihr Weihnachtsgeld? Legt Ihr Boss was drauf?

Nur jeder Zweite kann damit rechnen: Gut die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland darf sich zum Jahresende über Weihnachtsgeld freuen. Doch viele Beschäftigte gehen auch leer aus. Vor allem Ostdeutsche müssen häufiger verzichten.

Ihr Kinderlein kommet und Ihr Weihnachtsgeld? Legt Ihr Boss was drauf?

Na, hat Herrchen/Frauchen Weihnachtsgeld bekommen? Gibt extra Leckerlies? Bild pixabay


Beim Blick auf den November-Gehaltszettel steigt bei Millionen Beschäftigten die Laune. Einige Hundert Euro extra stehen dort vielfach oder sogar ein halbes bis ganzes Monatsgehalt zusätzlich: Weihnachtsgeld. Fragen und Antworten zum Weihnachtsgeld:
Morgen, Kinder, wird’s was geben... – oder auch nicht: Denn das mit dem Weihnachtsgeld ist gar nicht so einfach. Ihre Mitarbeiter brauchen dafür eine "Anspruchsgrundlage". Und die kann manchmal ziemlich versteckt sein.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld ?!

Weihnachtsgeld kann so vieles sein. Als typische Bezeichnung werden auch Begriffe wie "Gratifikation", "Jahresendzahlung", "Sonderzuwendung" oder "Weihnachtsgratifikation" verwendet. Die Höhe variiert von Minibeträgen unter 100 Euro bis hin zum echten 13. Monatsgehalt und darüber hinaus. Nach oben sind keine Grenzen gesetzt.

Ist das Weihnachtsgeld freiwillig oder Bestandteil des Lohns?

Ursprünglich ist das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, mit der Betriebstreue und Arbeitsleistung honoriert werden können. Wird es in Betriebsvereinbarungen, Arbeits- oder Tarifverträgen zugesagt, dürfen Arbeitgeber die Zahlung aber nicht einfach einstellen. Auch nach mehrjähriger Zahlung ohne Einschränkungen entsteht vielfach ein Anspruch, wenn der Arbeitgeber nicht ausdrücklich jedes Jahr neu die Freiwilligkeit betont.

Wer bekommt die Leistung?

In diesem Jahr bekommen gut die Hälfte (54 Prozent) der deutschen Beschäftigten Weihnachtsgeld - 56 Prozent in West- und nur 40 Prozent in Ostdeutschland. Das hat das Tarifarchiv der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in einer Online-Umfrage mit 8800 Beteiligten herausgefunden. Grundlage sind meist Tarifverträge, die feste Summen (seltener) oder einen Anteil am Monatsgehalt als Jahressonderzahlung festlegen. Dadurch wächst das Weihnachtsgeld auch mit den tariflichen Gehaltssteigerungen - in diesem Jahr nach Schätzungen im Schnitt um knapp drei Prozent. Das bringe den Beschäftigten angesichts der niedrigen Inflation einen kräftigen Reallohnzuwachs, sagt der Tarifexperte Hagen Lesch vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW).

Wie viel kommt da zusammen?

Auf insgesamt rund 50 Milliarden Euro schätzen Lesch und sein IW-Kollege Christoph Schröder die Sonderzahlungen der Wirtschaft am Jahresende. Die Summe enthält allerdings auch andere Formen der Gratifikation - etwa als Gewinnbeteiligungen, wie sie zum Beispiel in der Autoindustrie mit Ergebnisprämien von teils über 8000 Euro pro Mitarbeiter ausgeschüttet wurden. Solche Angebote seien vielen Firmen eigentlich lieber, weil sie variabler und stärker mit dem Unternehmenserfolg verknüpft seien, sagt Lesch. Dennoch bleibe das Weihnachtsgeld auch im Arbeitgeberlager unumstritten.

Und was machen die Beschäftigten mit dem Geld?

Viele geben es zur Freude des deutschen Einzelhandels gleich wieder aus, sagt der Leiter des Tarifarchivs, Reinhard Bispinck: "Nach meiner Einschätzung wird ein großer Teil in der Tat direkt für die Weihnachtseinkäufe verwendet, ist also für das Weihnachtsgeschäft tatsächlich von erheblicher Bedeutung." Außerdem nutzten Beschäftigte das Geld für ihre Alterssicherung, Reisen oder größere Anschaffungen. "Das Weihnachtsgeld trägt ein Stück weit dazu bei, dass der Einzelhandel seinen Umsatzhöhepunkt zum Jahresende erreicht", bestätigt der Chefvolkswirt des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Olaf Roik. Allerdings landet auch nach Roiks Erfahrungen nur ein Teil der Sonderzahlung in Form von Geschenken unter dem Weihnachtsbaum.

Und wer nichts kriegt?

Die Zahlung von Weihnachtsgeld trägt natürlich erheblich zur Attraktivität einer Stelle bei. Das könnte in Zeiten des Fachkräftemangels noch an Bedeutung gewinnen. Stellen mit Tarifvertrag haben dabei aus Sicht der Beschäftigten deutliche Vorteile: 72 Prozent der Tarif-Mitarbeiter bekommen laut der Umfrage die Leistung, aber nur 42 Prozent der nicht tarifgebundenen. Wenn das Weihnachtsgeld gestrichen oder nachträglich verweigert wird, führt das regelmäßig zu Prozessen bei Arbeitsgerichten - etwa um die Frage, ob die Leistung kürzbar ist oder bei vorzeitiger Kündigung gestrichen beziehungsweise zurückverlangt werden kann.
Quelle n24.de
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