Ihr Kinderlein kommet nach Deutschland, auch wenn ihr längst Erwachsen seid!

Ihr Kinderlein kommet nach Deutschland, auch wenn ihr längst Erwachsen seid!

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Von September 2015 bis September 2019 sind rund 100.000 „Kinderlein“ männlichen Geschlechts als „Flüchtlinge“ nach Deutschland gekommen, die vom Alter her eigentlich eine Frührente beantragen konnten, doch der Willkommenswahn in Verbindung mit einer krankhaften Geldgier sorgte dafür, dass die längst volljährigen „Bübchen“ als Minderjährige eingestuft wurden, was wiederum dazu führte, dass die „lieben Kinderchen“ gegenüber den erwachsenen „Flüchtlingen“ diverse Vorteile hatten. Sie wurden nicht in Asylantenheimen, sondern in top eingerichteten Kinderheimen und bei Pflegefamilien untergebracht und deshalb kostete die Unterbringung pro „Bübchen“ monatlich mehr als 5.000,00 Euro.

Der Vorteil der kleinen „Jungs“ (Größe 175 cm bis 190 cm) kam vorrangig bei der Begehung von Gewaltverbrechen zur Geltung, sie wurden bei Mord und Totschlag, sowie anderen Gewaltverbrechen wie Vergewaltigungen, Straßenraub und schweren Körperverletzungen nämlich nicht nach Erwachsenen-, sondern nach Jugendstrafrecht mit einem zur Bewährung ausgesetzten Fernsehverbot bestraft und lachten sich ins geballte Männerfäustchen, wenn die Kinderkuscheljustiz mal wieder einen gestandenen IS Terroristen als heranwachsendes „Bübchen“ verurteilt hatte. Da die Altersfeststellung durch rechtsmedizinische Gutachten von den regierenden Politikern, sowie auch von Juristen und Psychologen als diskriminierende Psychofolter angesehen wurde, blieb jahrelang alles so, wie es den fürsorglichen Politikern gefiel.

Die Rechtsmedizin der Stadt Münster beschäftigte sich über vier Jahre mit der Auswertung der wenigen Gutachten zwecks Altersfeststellung (knapp 600) und kam dabei zu dem Ergebnis, dass 50% der „Bübchen“ bei ihrer Ankunft in Deutschland erheblich älter als 18 Jahre waren und somit bei allen danach von ihnen begangenen Verbrechen nach Erwachsenenstrafrecht hätten verurteilt werden müssen. Außerdem sind ca. 50.000 „Bubis“ als Minderjährige untergebracht worden, was pro Monat mindestens doppelt so teuer ist, wie die Unterbringung von erwachsenen „Flüchtlingen“ und wenn man da mal kurz nachrechnet (50.000 x 2.500,00 Euro) ergibt sich aus der Verjüngung der erwachsenen Männer, dass die Steuerzahler rund 125 Millionen Euro dafür bezahlt haben, dass die volljährigen „Bübchen“ den Rat ihrer Schlepper befolgt und sich gegenüber den blöden Beutedeutschen zu Kindern gemacht haben.


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