IGH: Deutschland muss Nazi-Opfer nicht entschädigen

3.2.2012 – Heute hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) das Urteil zu einer deutschen Klage aus dem Jahr 2008 gefällt. Gegenstand des Verfahrens war die Frage der Rechtsmäßigkeit italienischer Gerichtsurteile gegen deutsche NS-Verbrecher.

IGH: Deutschland muss Nazi-Opfer nicht entschädigenDas Gericht hat entschieden, dass Deutschland den Opfern von NS-Verbrechen keine individuellen Entschädigungen zahlen muss. Während Außenminister Guido Westerwelle heute mit Erleichterung auf das Urteil reagierte, sieht Amnesty International darin einen Rückschritt in Sachen Menschenrechtsschutz.

 

IGH: Deutschland muss Nazi-Opfer nicht entschädigen

NS-Massaker in Italien und Griechenland

Im Oktober 2006 wurde der ehemalige SS-Angehörige Max Milde aus Bremen durch das Militärgericht im italienischen La Spezia wegen seiner Beteiligung an dem Massaker von Civitella im Jahr 1944 zu lebenslanger Haft verurteilt. Gemeinsam mit Milde wurde die Bundesrepublik Deutschland dazu verurteilt, an die Angehörigen der Opfer des Massakers einen Entschädigungsbetrag in Höhe von rund 800.000 Euro zu zahlen.

Am 29. Juni 1944 hatten deutsche Soldaten der Division „Hermann Göring“ in der toskanischen Ortschaft Civitella 212 Menschen und in dem nahe gelegenen Ort San Pancrazio weitere 38 Menschen erschossen. Hierbei handelte es sich um eine „Vergeltungsaktion“ für einen Partisanenanschlag auf vier Wehrmachtssoldaten am 18. Juni 1944 in einer Gastwirtschaft in Montaltuzzo.

Die deutsche Regierung legte in der Folge Revision gegen das Urteil von La Spezia ein. Diese wurde vor dem obersten italienischen Gerichtshof in Rom verhandelt. Am 20. Oktober 2008 bestätigte dieser das Urteil, wonach Deutschland italienische NS-Opfer entschädigen muss. Gleichzeitig erkannte der Gerichtshof das griechische Urteil im Fall Distomo. In der mittelgriechischen Ortschaft hatte sich im Juni 1944 eine der grausamsten „Vergeltungsmaßnahmen“ der Wehrmacht abgespielt.

Am 10. Juni 1944 hatten Angehörige der 4. SS-Polizei-Panzergrenadier-Division in Distomo insgesamt 218 Dorfbewohner, darunter vor allem alte Menschen, Frauen, 34 Kinder unter zehn Jahren und vier Säuglinge, erschossen. Auch bei diesem Massaker handelte es sich um eine „Vergeltungsaktion“ für die Erschießung von drei deutschen Soldaten durch Partisanen.

IGH: Deutschland muss Nazi-Opfer nicht entschädigen

Internationaler Gerichtshof in Den Haag

Gegen das italienische Urteil hat Deutschland Ende 2008 Klage beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) eingelegt. Die Bundesregierung vertrat hierin die Auffassung, dass sich die italienischen Entschädigungsforderungen nicht mit dem Völkerrecht vereinbaren lassen. Die italienische Regierung legte Widerspruch gegen die deutsche Klage ein, der allerdings im Juli 2010 vom IGH abgelehnt wurde.

Im weiteren Verlauf schloss sich Griechenland an den Prozess an, um die Ansprüche der Angehörigen von Opfern des Massakers von Distomo prüfen zu lassen. Im September 2011 reagierte die deutsche Bundesregierung empört auf die Beteiligung Griechenlands. Außenminister Guido Westerwelle sagte hierzu:

„Ich habe kein Verständnis für die Entscheidung der griechischen Regierung. Was Klagen gegen die Bundesrepublik betrifft, erwarten wir, dass international anerkannte Rechtsgrundsätze und insbesondere Deutschlands Immunität als Staat respektiert werden.“

Deutschland beruft sich in diesem Zusammenhang darauf, dass bereits im Jahre 1961 Reparationszahlungen in Höhe von 40 Millionen Mark an Italien geleistet worden seien. Zusätzliche individuelle Entschädigungen lehnt die Bundesregierung ab.

Heute hat der IGH im Sinne der deutschen Klage entschieden, dass Deutschland den Opfern von Nazi-Verbrechen keine individuellen Entschädigungen zahlen muss. Die in Italien gefällten Urteile verstoßen demnach gegen das Völkerrecht. In der Urteilsbegründung der obersten Richter in Den Haag heißt es unter anderem:

„Italien hat gegen seine Verpflichtung, die Immunität der Bundesrepublik Deutschland zu respektieren, verstoßen“.

Diese Staatenimmunität soll verhindern, dass Staaten als Rechtsnachfolger von Unrechtsregimen vor Gerichten anderer Länder belangt werden können. Nach Auffassung des IGH hätte Italien die Klagen von Privatpersonen gar nicht erst zulassen dürfen, da Verhandlungen über Entschädigungen ausschließlich zwischen Staaten geführt werden dürfen.

IGH: Deutschland muss Nazi-Opfer nicht entschädigen

Staatenimmunität über Menschenrecht

Guido Westerwelle hat die Entscheidung des IGH heute in München ausdrücklich begrüßt:

„Es ist gut und es dient allen, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben“.

Der Außenminister betonte, dass sich das Verfahren nicht gegen de Opfer des Nationalsozialismus gerichtet habe und dass sich Deutschland seiner historischen Verantwortung gestellt hat. Es gehe nicht darum, die deutsche Verantwortung für die Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu relativieren.

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, bezeichnete dagegen die betroffenen NS-Opfer als eigentliche  Verlierer des Verfahrens vor dem IGH und sagte heute in einem Gastkommentar für die Saarländische Online-Zeitung (SOZ):

„Ich bedauere, dass die Bundesregierung mit ihrer skrupellosen Entschädigungsverweigerung durchkommt. Das Schicksal der Überlebenden von Massakern bzw. der Hinterbliebenen ebenso wie der ehemaligen Zwangsarbeiter wird von der Bundesregierung ignoriert.

Die Verweigerung von Entschädigung für Staatsverbrechen hat nichts mit Rechtsfrieden zu tun. Der IGH droht mit seinem Urteil jenen Kräften in Deutschland Auftrieb zu geben, die einen ‘Schlussstrich’ unter die deutsche Geschichte ziehen wollen.“

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte das Urteil des Internationalen Gerichtshofes dagegen scharf. Es stelle einen „großen Rückschritt für den internationalen Menschenrechtsschutz“ dar und stelle die Staatenimmunität über den Schutz der Menschenrechte.


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