Hallo liebe Leser,
ich hab heute mal was aus der Praxis.Das Thema Schmerzensgeld. Neulich kam ein Kunde, dem "der Himmel auf den Kopf gefallen war". Nein, nicht wirklich der Himmel, aber eben das Oberlicht eines Fensters. Er meinte dann, er hätte Anspruch auf Schmerzensgeld, da er 2 Wochen nicht arbeiten konnte.
Wenn man die folgenden Grundsätze betrachtet, scheint der Mann Recht zu haben:
Aber Vorsicht, es war kein bleibender Schaden und der Verdienstausfall war auch nicht wirklich gravierend, denn 2 Wochen lang gab es Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.
Sie sehen lieber Leser, gerade im Schadensfall kann ein Versicherungsmakler hilfreich sein. Wir übernehmen gerne Ihre Schadensbearbeitung!
Liebe Grüsse
Daira Bär
ich hab heute mal was aus der Praxis.Das Thema Schmerzensgeld. Neulich kam ein Kunde, dem "der Himmel auf den Kopf gefallen war". Nein, nicht wirklich der Himmel, aber eben das Oberlicht eines Fensters. Er meinte dann, er hätte Anspruch auf Schmerzensgeld, da er 2 Wochen nicht arbeiten konnte.
Wenn man die folgenden Grundsätze betrachtet, scheint der Mann Recht zu haben:
- Das Schmerzensgeld verfolgt vordringlich das Ziel, dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden zu verschaffen, die nicht vermögensrechtlicher Art sind (Ausgleichsfunktion).
- Für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien.
- Als objektivierbare Umstände besitzen vor allem die Art der Verletzungen, Art und Dauer der Behandlungen sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein besonders Gewicht. Hierzu zählen das Entstehen von Dauerschäden, psychischen Beeinträchtigungen und seelisch bedingten Folgeschäden zu den maßgeblichen Faktoren.
- Darüber hinaus sind die speziellen Auswirkungen des Schadenereignisses auf die konkrete Lebenssituation des Betroffenen zu berücksichtigen.
- Die beruflichen Folgen der Verletzung und ihre Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung des Geschädigten sind weitere Faktoren bei der Bestimmung des Schmerzensgeldes. Hierbei kommt es nicht zuletzt auch auf das Alter des Geschädigten an. Denn ein und dieselbe Beeinträchtigung wird nicht in jedem Lebensalter gleich gravierend empfunden.
Aber Vorsicht, es war kein bleibender Schaden und der Verdienstausfall war auch nicht wirklich gravierend, denn 2 Wochen lang gab es Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.
Sie sehen lieber Leser, gerade im Schadensfall kann ein Versicherungsmakler hilfreich sein. Wir übernehmen gerne Ihre Schadensbearbeitung!
Liebe Grüsse
Daira Bär