Pressemitteilung vom 17.11.2011
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen die Anklage eines Bloggers nach Paragraph 166 StGB wegen Äußerungen über die Römisch-Katholische Kirche.
“Auch zugespitzt formulierte Kritik an Institutionen muss in einer Demokratie hingenommen werden”, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. “Ein Schutz gegen als überzogen oder verletzend empfundene Kritik steht nur Privatpersonen zu. Der besondere Schutz von Religionsgemeinschaften durch den § 166 StGB stellt eine vordemokratische Privilegierung dar. Der § 166 schränkt die Meinungsäußerung und den gesellschaftlichen Diskurs unzulässig ein. Er darf daher nicht länger angewendet, sondern muss abgeschafft werden.”
Hintergrund:
Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage gegen den Blogger Jörg Kantel. Dieser hatte in seinem Blog im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in der Katholischen Kirche den Begriff “Kinderficker-Sekte” benutzt.
Schockwellenreiter mit Blasphemieparagrafen angeklagt
Die große heilige Inquisition vs. Schockwellenreiter (2)
[Quelle]