Angesichts der durch die COVID-19-Krise verursachten Ausnahmesituation hat IBAVI beschlossen, alle Mietverträge für öffentlich verwaltete Wohnungen, die zwischen März und September 2020 enden, automatisch um ein Jahr zu verlängern.
Diese Maßnahme betrifft 234 Familien, die in von der IBAVI verwalteten Sozialwohnungen leben; es handelt sich um eine automatische Verlängerung, so dass die Mieter dieses Verfahren nicht beantragen müssen.
Abgesehen von dieser Maßnahme hat IBAVI alle Mieter von IBAVI-Wohnungen, die sich in einer durch COVID-19 verursachten Situation wirtschaftlicher Anfälligkeit befinden, von der Zahlung der Miete für April und Mai (die bis Juni verlängert werden kann) befreit. In diesem Fall muss der Mieter einen Antrag auf Befreiung von der Mietzahlung stellen, indem er einen Antrag von der IBAVI-Website einreicht und ihm die entsprechenden Belege beifügt.
Auf der anderen Seite wird seit der letzten Legislaturperiode das System der Mietanpassung angewandt: keine Miete (einschließlich der Mietquote plus andere Ausgaben, die aus der Wohnung stammen) darf 30% des Einkommens überschreiten, und es werden spezifische Mieten für die Situation jeder Person vereinbart. Diese Anpassung ermöglicht es IBAVI derzeit, angesichts der COVID-19-Krise, jeden einzelnen Fall auf personalisierte Weise zu untersuchen und eine individuelle Miete entsprechend den Umständen des Mieters festzulegen.
Die Regierung der Balearen hat eine Website (coronavirus.caib.es) eingerichtet, auf der alle Wohnungsbaumaßnahmen aufgeführt sind, die zur Bewältigung der durch das COVID-19 verursachten Krise genehmigt wurden.