Hundesteuer München

Erstellt am 18. August 2021 von Ghog

Die Anschaffung eines Hundes ist auch mit Pflichten verbunden. So ist die Hundesteuer ein wichtiger Aspekt, mit dem Sie sich als neue Hundebesitzerin auseinandersetzen müssen. Das gilt auch in München.

Damit Sie die Anmeldung Ihrer Fellnase problemlos meistern können, habe ich Ihnen alles Wissenswerte zum Thema Hundesteuer in München zusammengestellt. Denn ein neuer Vierbeiner bringt viel Aufregung und Freude in den Haushalt.

Was ist Hundesteuer und wer muss sie bezahlen?

Die Hundesteuer ist in Deutschland für jeden Hundehalter Pflicht. Wobei das Geld nicht für tierspezifische Ausgaben verwendet wird.

Häufig wird angenommen die Hundesteuer wird für Hundeparks oder die Reinigung von Hundekot verwendet. Das stimmt also nicht. In München kommt die Hundesteuer stattdessen gemeinnützigen Zwecken zugute.

Sie müssen die Hundesteuer jährlich in der Gemeinde bezahlen, in der Sie mit Ihrem Hund leben. Wer in München wohnt, muss also auch in München Hundesteuer errichten.

Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt aufnehmen, müssen Sie dies also der Gemeinde bekanntgeben und sich zur Hundesteuer anmelden. Das gilt auch für Umzüge mit dem Hund.

Da ich mit meinem Vierbeiner nach München gezogen bin, muss ich also künftig auch dort meine Hundesteuer bezahlen. Auch wenn Ihre Hündin Welpen bekommt, müssen Sie die Jungtiere bei der Gemeinde anmelden.

Wie viel Hundesteuer muss man zahlen?

Als Hundebesitzer müssen Sie in München jährlich 100 Euro Hundesteuer für jeden Vierbeiner in Ihrem Haushalt bezahlen. Jeder weitere Hund kostet also ebenfalls 100 Euro Hundesteuer pro Jahr.

Eine Ausnahme bilden Kampfhunde. Hier beträgt die Hundesteuer stolze 800 Euro. Das gilt auch für Hunde mit Kampfhundeigenschaften, wenn Sie für Ihren Liebling kein Negativzeugnis besitzen.

Bis wann muss man einen Hund anmelden?

Ihren neuen Vierbeiner müssen Sie innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anmelden. Das gilt, wenn Sie in München leben und einen Hund in Ihren Haushalt aufnehmen.

Diese Regelung gilt auch, wenn Sie mit einem Hund nach München ziehen. Sollten Sie eine trächtige Hündin zu Hause haben, bleiben Ihnen vier Wochen Zeit, um die Hunde nach der Geburt zur Steuer anzumelden.

Nachdem Sie Ihren Hund angemeldet haben, erhalten Sie einen Steuerbescheid. Damit können Sie die Hundesteuer zukünftig bezahlen.

Anschließend wird Ihnen eine Hundesteuermarke zugestellt. Diese sollte Ihr Vierbeiner außerhalb der Wohnung gut sichtbar tragen. Ich habe die Marke bei meinem Hund direkt am Halsband befestigt.

Was passiert, wenn man die Hundesteuer in München nicht bezahlt?

Anders als bei anderen Steuerabgaben müssen Sie die Hundesteuer unaufgefordert einzahlen. Sie ist jedes Jahr zum 15. Januar fällig.

Tipp: Notieren Sie sich dieses Datum am besten gut. Denn Sie bekommen keine Zahlungserinnerung zugeschickt.

Wenn Sie die Hundesteuer nicht bezahlen und Ihr Hund ohne Hundesteuermarke kontrolliert wird, kann das hohe Geldstrafen zur Folge haben. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, wie lange Sie den Hund bereits unangemeldet besitzen.

Die Hundesteuer sollten Sie also auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen. Schwere Fälle können sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Wo melde ich meinen Hund an München?

Die Anmeldung zur Hundesteuer in München geht schnell und einfach. Ich habe sie über das Stadtportal www.muenchen.de online erledigt.

Auf der Website finden Sie ein digitales Formular, in dem Sie alle relevanten Daten über sich und Ihren Hund eingeben können.

Wenn Sie das Formular lieber per Post oder E-Mail schicken möchten, gibt es natürlich auch eine Version zum Ausdrucken.

Als dritten Weg können Sie Ihren Hund ganz einfach persönlich oder telefonisch bei der Stadtkämmerei München zur Hundesteuer anmelden.

E-Mail: hundesteuer.ska@muenchen.de
Telefon: 089 233-28118
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnung-, Hundesteuer
Herzog-Wilhelm-Straße 11
80331 München

Wann wird man von der Hundesteuer befreit?

Eigentlich ist jeder Hundehalter in München zur Hundesteuer verpflichtet. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen. Dazu zählen:

  • Ihr Hund hat die Abschlussprüfung in der Hundeschule bestanden. In diesem Fall können Sie sich für das Folgejahr von der Hundesteuer befreien lassen. Diese Regelung gilt jedoch nur, sofern Ihr Hund kein Kampfhund ist.
  • Sie haben Ihren Hund aus dem Tierheim München adoptiert? Für Tierheimhunde müssen Sie in München für ein Jahr keine Hundesteuer bezahlen. Hierfür können Sie den Antrag aber erst ein Jahr nach der Adoption stellen. Die Steuer wird Ihnen rückwirkend für das erste Jahr rückerstattet.
  • Assistenzhunde für Menschen mit schweren Behinderungen sind ebenfalls von der Hundesteuer befreit. Allerdings gilt dies nur, wenn der Hund eine medizinische Notwendigkeit darstellt. Das gilt beispielsweise bei Blindenführhunden und Assistenzhunden.
  • Auch wenn Sie Ihren Hund aus beruflichen Gründen halten, können Sie sich von der Hundesteuer befreien lassen. Entscheidend ist, dass Sie den Hund in erster Linie zu diesen Zwecken angeschafft haben. Ihr Hund muss Ihre Arbeit unverzichtbar sein.

Weiterhin gelten Ausnahmen, falls Sie sich vorübergehend in einer finanziellen Notlage befinden. Dann können Sie eine Befreiung der Hundesteuer beantragen.

In diesem Fall müssen sie entweder Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehungsweise ein vergleichbar geringes Einkommen beziehen. Allerdings sollten Sie den Hund bereits vor dem finanziellen Engpass in Ihren Haushalt aufgenommen haben.

Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu? Und möchten Sie sich deshalb von der Hundesteuer in München befreien lassen? Dann wenden Sie sich am besten persönlich an die Stadtkämmerei München.

Dort kann man Sie darüber informieren, ob eine Befreiung in Ihrem Fall möglich ist und welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen.

Direkt zum Abschnitt zurück springen