HRE–55,5 Mrd. Euro: Nur Buchungsfehler?

Wie die Medien berichten, kannte Finanzminister Schäuble (CDU) den “Buchungsfehler” bereits Anfang Oktober 2011.

Merkwürdig nur, dass bereits zum “Juni-Abschluss” 2011 der “Fehler” den Wirtschaftsprüfern auffiel und eine “rückwirkende” Bilanzkorrektur per 31.10.2010 veranlasst wurde, ein aus bilanzrechtlicher Sicht so gravierender Vorgang, der unmittelbar den Aufsichtsgremien gemeldet werden muss. Über sog. Management-Letter informieren die Prüfer “normalerweise” sehr kurzfristig, insbesondere bei solchen Dimensionen!

Die Frage ist also, wann der Finanzminister tatsächlich informiert wurde. Zumindest die Aufsichtsgremien der HRE hätten auch vor Oktober 2011 bereits Kenntnis davon haben müssen. Bei solchen gravierenden Vorgängen wäre sogar eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung erforderlich gewesen. Und nicht unbedeutend ist bei der Fragestellung, dass der “Halbjahresabschluss” normalerweise aufgrund reduzierter Prüfungshandlungen weniger Zeit braucht, als ein “normaler Jahresabschluss zum Ende der Rechnungsperiode”!

Was wird da so alles unter der Decke gehalten, muss man sich fragen?

Auch die derzeitige Behauptung, dass Schäuble (CDU) erst Anfang Oktober informiert wurde, klingt wenig plausibel. Hier wäre auch zu beachten, dass die Aussagen der Prüfer sehr präzise sind; möglicherweise wird auf eine “schriftliche Information” abgestellt, die mit den Prüfern abgestimmt war, obwohl “mündlich” bereits vorher informiert wurde, was eher wahrscheinlich ist. Und die Prüfer sehen sich “normalerweise” nicht in der Pflicht, auch aus rechtlichen Gründen, außerhalb der zuständigen Aufsichtsgremien und Vorstände zu unterrichten.

Und warum werden “nur” die Vorstände einbestellt? Wer trug die Verantwortung in den Aufsichtsgremien???

Nicht das da so Namen wie “Asmussen” auftauchen, die geschont werden sollen.

Hinsichtlich des angewandten Bilanzrechts (IFRS, HGB, US-GAAP), bezogen auf den “Schuldenschwund” und der Besonderheit “BAD BANK”, fehlt in den Medien jede Information. Da gibt es anscheinend nur wenige Fachleute mit Durchblick, selbst in den Wirtschaftsredaktionen.

Nicht das wir es am Ende mit einer Art “Bilanztrickserei” zu tun haben, weil die “Verrechnungsmöglichkeiten” besonders weit ausgelegt wurden.

Auch dazu lassen sich Wirtschaftsprüfer manchmal drängen, wenn die Rechtslage besonders “diffus” ist, denn bereits die “Bad Banks” außerhalb des Konzernabschlusses sind an und für sich der blanke Wahnwitz, jedenfalls für den “ordentlichen Kaufmann”. Mit diesen “Bilanztricks” wurde die ansonsten übliche “wirtschaftliche Betrachtungsweise” ausgehebelt, die immer dann greifen musste, wenn Verträge nur dazu dienten, die tatsächliche “wirtschaftliche” Lastentragung zu verschleiern.

Die “Internationale Rechnungslegung” hat viel Unheil angerichtet; viele Vorstände haben bis heute nicht den Unterschied zwischen den Gewinnen aus der HGB-, IFRS-, US-GAAP- oder gar steuerlichen Rechnungslegung begriffen. Da kann man ja gar nicht erwarten, dass ausgerechnet das Zahlenwerk mit und um die “Bad Banks”, dem absurden Verschiebebahnhof für toxische und kriminelle Geschäfte, verstanden wird.

Dennoch wurde die Frage bis heute nicht beantwortet, was da bei der HRE wirklich passiert war. Denn ein “Schelm” der annehmen würde, dass es sich um eine einzelne Buchung gehandelt haben sollte, wie in den Medien durch die Wortwahl suggeriert wird.

Entscheidend aber ist, auf welche “Rechtsgrundlagen" sich die Aussagen zu den Fehlbuchungen beziehen? Auf das in Deutschland anzuwendende HGB oder IFRS oder gar US-GAAP???



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