Wien (OTS/Culinarius) Eine richtungsweisende Änderung im Rahmenrecht gibt es im Hotel- und Gastgewerbe. Wie die Sozialpartner beim letzten KV-Abschluss Anfang Mai vereinbart haben, wird die flexible Gestaltung der Nachtruhe für Saisonbetriebe des Hotel- und Gastgewerbes im notwendigen Ausmaß umgesetzt.
In diesen Betrieben war bisher ein Ausgleich von Verkürzungen der täglichen Ruhezeit innerhalb von zehn Tagen oft nur schwer möglich. Durch die Neuregelung soll ein längerfristiger Ausgleichszeitraum ermöglicht werden. Gestern, Mittwoch, hat es im Nationalrat grünes Licht für die Änderung im Arbeitszeitgesetz gegeben.
Sozialpartner schaffen gemeinsam zeitgemäße Rahmenbedingungen
„Diese Einigung zeigt: Die Sozialpartner halten Wort und ziehen bei bedeutenden Projekten an einem Strang. Die neuen Weichenstellungen sind auch ein Zeichen dafür, wie wichtig Sozialpartnerschaft bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für eine Branche ist“, betonen Berend Tusch, Vorsitzender für den Fachbereich Tourismus der Gewerkschaft vida, und die beiden Vertreter der Arbeitgeberseite, Mario Pulker, Obmann des WKÖ-Fachverbandes Gastronomie, und Siegfried Egger, Obmann des WKÖ-Fachverbandes Hotellerie.
Damit sei zudem eine langjährige Forderung seitens seiner Mitgliedsbetriebe umgesetzt, ergänzt Egger: „Mit der nunmehr – unter bestimmten Voraussetzungen – möglichen Verkürzung der täglichen Ruhezeit während der Saison auf mindestens acht Stunden wurde der betrieblichen Realität Rechnung getragen.“ „Aus der Sicht der Gewerkschaft ist das Ja zu mehr Flexibilisierung machbar, wenn auch die Betriebe darauf achten, genaue Arbeitszeitaufzeichnungen und Dokumentationen zu führen“, so Tusch.
Beide Sozialpartner, vida und GPA-djP auf der Arbeitnehmerseite sowie die WKÖ-Unternehmensvertretungen in Hotellerie und Gastronomie, haben es sich nach diesen Teilerfolgen bei den gemeinsamen Verhandlungen zur Aufgabe gemacht, auch das Rahmenrecht den Herausforderungen der unmittelbaren Zukunft anzupassen. „Damit setzen wir unseren gemeinsamen Weg fort. Uns ist es wichtig, die tägliche Praxis in der Branche in unseren KVs abzubilden. Die gestrige Beschlussfassung im Nationalrat war eine deutliche Bestätigung für diesen neuen Kurs“, so die Verhandlungsteams unisono.
Noch vor den Weihnachtsfeiertagen wird das Verhandlungsteam die notwendigen Durchführungsbestimmungen für den Kollektivvertrag festlegen. Das Inkrafttreten einer möglichen verkürzten Nachtruhe soll ab 1. März 2016 im Kollektivvertrag zur Anwendung kommen. Bis dahin ist eine umfassende bundesweite Servicekampagne der WKO geplant, die über die Bestimmungen im Detail informiert. Auch die Gewerkschaft vida wird die Beschäftigten ausführlich über die Änderungen und ihre Rechte aufklären.
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