Fünf Wochen danach zieht eine leise Ahnung durchs Land, warum Bundespräsident Horst Köhler
Ende Mai plötzlich und völlig grundlos das Handtuch warf. Nch einer Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP), über die dieWelt heute berichtet, verstieß der unter Mitwirkung der Bundesregierung von der Europäischen Union beschlossene "Euro-Rettungsschirm" grob gegen das deutsche Grundgesetz und EU-Vorschriften.
Köhler hatte das Gesetz zur Installation des "Rettungsschirmes" am 22. Mai ohne Prüfung unterschrieben, nachdem die Bundesregierung klar gemacht hatte, dass ein Weltuntergang drohe, wenn der Schirm nicht bis zur Börsenöffnung in Asien am 23. Mai abends gespannt sei. Die Öffentlichkeit wurde, so heißt s jetzt in dem von der Welt zitierten Gutachten, "über die Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms in einigen Punkten getäuscht". So sei der "Europäische Finanzierungsmechanismus", der regelt, dass reichere Länder die Schulden der armen abtragen, nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern „zeitlich unbefristet installiert“, schreibt der Autor Marcell Jeck.
Auch die Genehmigung für die EU-Kommission, selbst Schulden zu machen, um Kredite an notleidende Euro-Staaten geben zu können, hat keine Rechtsgrundlage. „In der Öffentlichkeit wurde verbreitet, dass die EU maximal 60 Milliarden Euro an Anleihen aufnehmen darf. In der Verordnung findet sich eine entsprechende Regelung jedoch nicht“, moniert der Jurist. Ebenso wenig die Befristung auf drei Jahre.
Einen Bruch von EU-Recht stelle der Rettungsschirm auch deshalb dar, weil das Europäische Parlament dem Beschluss hätte zustimmen müssen, was aber versäumt wurde. „Die Verordnung erfüllt damit nicht die vom EU-Recht gestellten formellen Voraussetzungen“, zitiert die "Welt" Der Jurist rügt darüber hinaus, dass die vom Verfassungsgericht verlangte Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat unzureichend gewesen sei. Zwar hätten das hiesige Parlament und die Länderkammer die Übernahme des deutschen Anteils abgesegnet, dabei hatten aber beide Kammern ihre Etathoheit aufgegeben.
Auch stand der Teil des Rettungsschirms, der den finanziellen Beistand über die EU-Kommission betrifft, gar nicht zur Abstimmung. Das ist nach Ansicht des Europa-Experten ein Verstoß gegen die Verfassung. Horst Köhler, der sich aus verfassungsrechtlichen Bedenken bereits einmal geweigert hatte, ein Gesetz zu unterschreiben, mag sich hier unter Druck gesetzt gefühlt haben, es trotz eigener Bedenken zu tun. Eine Woche später aber, das Rettungspaket hatte die Märkte keineswegs beruhigt und neue Rettungspläne lagen schon in der Luft, entschloß sich der Bundespräsident, zurückzutreten. Offensichtlicher kann ein Zusammenhang beinahe nicht mehr sein.Wir sprechen zwar verschiedene Sprachen. Meinen aber etwas völlig anderes.