Homöopathie ohne Wirkungsnachweis

Die Süddeutsche Zeitung geht mit der Homöopathie hart ins Gericht: „Obwohl die Homöopathie seit Jahrzehnten nicht nachweisen kann, dass sie wirkt, wird sie von Politik und Universitäten geschützt.“ (SZ, 18.12.15). In der Überschrift heisst es sogar „Privilegien für Hokuspokus.“

Im Artikel wird der Gesundheitswissenschaftler Norbert Schmacke zitiert, der ein Buch mit dem Titel: „Der Glaube an die Globulin. Die Verheißungen der Homöopathie“ (Suhrkamp-Verlag 2015) geschrieben hat.

Darin werden v.a. zwei Dinge kritisiert:

  • „Anders als die Mehrzahl der Homöopathen behauptet, geben etliche von ihnen demnach sehr wohl vor, auch bei schweren Krankheiten Hilfe und Heilung zu bieten.“
  • „Seit Jahrzehnten steht die Homöopathie unter dem Schutz von Politik und Gesetzgebung und entgeht so der Pflicht, der jedes andere Medikament und Heilmittel unterliegt: Den Beweis des Nutzens….nachvollziehbar zu machen und akribisch (exakt) zu belegen.“

Und hier wird es wirklich problematisch:

Wenn Menschen mit behandlungsbedürftigen Erkrankungen, wirksame medizinische oder therapeutische Behandlungen vorenthalten werden, machen sich die homöopathischen Behandler mitschuldig an „unterlassener Hilfeleistungen“.

Denn viele Erkrankungen können mit exakter Diagnostik gut interdisziplinär medizinisch und/oder psychosomatisch behandelt werden.

Das ist etwas anderes, als wenn sich erwachsene Patienten in vollem Wissen um Nutzen oder Risiken von Behandlungen für oder gegen bestimmte medizinische, therapeutische oder homöopathische Therapien entscheiden.


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