Holzhandels-Sicherungs-Gesetz - bekämpft weltweit illegalen Holzeinschlag - erhöht WPC-Chancen im Markt

Als „richtigen Schritt zu noch mehr Klima- und Umweltschutz sowie als große Chance zur weiteren Durchsetzung von WPC-Produkten im Markt“ bezeichnet NATURinFORM GmbH, Redwitz a.d. Rodach, das kürzlich in Kraft getretene Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) der Bundesregierung. Dies sei ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung illegalen Holzeinschlags und drohender Waldzerstörung vor allem in tropischen Entwicklungsländern, so Horst Walther, gf. Gesellschafter des renommierten Produzenten von WPC-Terrassendielen und –Sichtschutzzäunen. Gleichzeitig eröffne das Gesetz dem Holzverbund-Werkstoff WPC die Möglichkeit, als Alternative zum gefährdeten Tropenholz im Markt verstärkt Fuß zu fassen. „Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz und die künftige EU-Holzhandelsverordnung sind sehr wichtig, da die Regelungen die Einfuhr von illegal geschlagenen Tropenhölzern nicht nur deutlich erschweren, sondern bei Nichteinhaltung auch Strafen für den Importeur nach sich ziehen können.“

Horst Walther stellt in diesem Zusammenhang klar, dass NATURinFORM zur Fertigung der WPC-Sortimente nur Holzfasern deutscher Zulieferbetriebe verwende, die mit einem PEFC -Siegel zertifiziert seien. „Damit haben wir den Umweltschutz bereits auf unserer Seite.“ Kurze Wege – von der Holzernte über Produktion bis zu Handel und Verbraucher – zeichneten zudem die erfolgreiche Marketingstrategie aus. Wie er erläutert, handelt es sich bei WPC (= Wood-Polymer-Composite) um eine Materialkombination aus rund 70 % Holzfasern und 30 % umweltfreundlichen, thermoplastischen Kunststoffen. WPC verbinde so auf optimale Weise die positiven Eigenschaften von Holz und Kunststoff zu einem wirtschaftlichen und dauerhaften Produkt. Deshalb begreife er das Holzhandels-Sicherungs- Gesetz auch als große Chance für den WPC-Markt. Und: Bei Holz-Importen sei künftig eine noch höhere Sensibilität gefragt. Nur so könne sichergestellt werden, dass ausschließlich legal geschlagenes Holz auf den Markt käme und mögliche Strafen durch Zoll oder andere Behörden zu vermeiden seien.

Nach Informationen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz regelt das neue Holzhandels-Sicherungs-Gesetz die nationalen Kontrollen von Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU Partnerschaftsabkommen gegen illegalen Holzeinschlag abgeschlossen haben. Dazu gehören bislang die Tropenländer Ghana, Republik Kongo, Republik Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Indonesien und Liberia. Ergänzt wird das Gesetz im März 2013 durch Regelungen einer weiteren EU-Holzhandelsverordnung, die dann für Hölzer sowie Holzprodukte jedweder Herkunft gelten. Die Einfuhr illegal geschlagenen Holzes ist dann generell verboten.


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