Höhere Zuschüsse für Heizungen mit erneuerbaren Energien ab April 2015

IDM Wärmepumpe Kombination mit Photovoltaik

Energieautarkie – kein großes Thema auf der Heizungsmesse ISH 2015. Ändert sich das jetzt?, Foto: Andreas Kühl

Auf der Messe ISH gab es so einiges interessantes an Produkten und guten Vorträgen zu sehen. Alles kann man nun mal nicht mitnehmen. So habe ich die Präsentation der Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP) verpasst.

Wird diese Novelle mit erhöhten Fördersätzen für Heizungen mit erneuerbaren Energien für einen Aufschwung von Solarthermie, Pellets und Wärmepumpe sorgen? Die erwartete steuerliche Förderung ist noch nicht beschlossen und es ist unklar, ob sie noch kommen wird.

Neue Förderung kann erneuerbaren Wärmemarkt stärken

Interessant ist die stärkere Öffnung des Förderprogramms für gewerbliche Anlagen. So können kleinere und mittlere Unternehmen vom MAP profitieren und erhalten in dem für Unternehmen zugeschnittenen KfW-Teil des Programms einen sog. KMU-Bonus von 10 %. Auch für große Betriebe wird die Antragsberechtigung sowohl mit Blick auf Investitionszuschüsse als auch für Darlehen und Tilgungszuschüsse erweitert.

Enthalten ist auch die Förderung von kommunalen Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen.

Im Neubau werden nur besonders innovative Anlagen gefördert. Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien konzentriert sich vor allem auf die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand.

Die novellierten Förderbedingungen sind ab dem 01. April 2015 gültig, bis dahin wird noch nach den alten Bedingungen gefördert.

Höhere Zuschüsse für thermische Solaranlagen

Röhrenkollektor

Einfamilienhaus mit Röhrenkollektor, Foto: Quelle: BSW-Solar/Paradigma

Im folgenden die Zuschüsse der BAFA für die Investitionen in thermische Solaranlagen.

  • Für Anlagen zur reinen Warmwasserbereitung bis 40 m² Kollektorfläche gibt es eine Basisförderung von bis zu 50 € je m², mindestens aber 500 € (neu).
  • Für alle weiteren Systeme ab 14 m² und bis zu 40 m² Kollektorfläche gibt es eine Basisförderung von bis zu 140 €je m² (bisher 90 €), mindestens aber 2.000 € (bisher 1.500 €).
  • Zusätzliche Boni bei Verbindung mit Heizungsmodernisierung
  • zusätzlich gibt es eine Innovationsförderung, die auch im Neubau gewährt wird und nach Kollektorfläche oder nach Ertrag gewährt wird.
  • zusätzliche Förderung bei Modernisierung oder Erweiterung bestehender Anlagen
  • Für die solartechnische Unterstützung von Prozesswärme winken Zuschüsse von 50 Prozent. Mittelständische Unternehmen erhalten einen Bonus.

Da der Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien im Neubau seit 2009 vorgeschrieben ist, wird im Neubau Solarthermie nur in besonders innovativen Anwendungen oder bei hohen solaren Deckungsraten in sogenannten “Sonnenhäusern” gefördert.

Weitere Informationen und Quelle beim Bundesverband Solarwirtschaft e.V.

Mehr Förderung für Heizungstausch mit Wärmepumpe

Die neuen Förderbedingungen des MAP für Wärmepumpen auf einen Blick. Quelle: BWP

Die neuen Förderbedingungen des MAP für Wärmepumpen auf einen Blick. Quelle: BWP

Auch Wärmepumpen profitieren von den neuen Förderbedingungen im MAP:

  • Luft-Wärmepumpen erhalten bis zu 40 € je kW Leistung, bei leistungsgeregelten monovalenten Wärmepumpen mindestens 1.500 € und bei sonstigen WP mindestens 1.300 €
  • Erd- oder Sole-Wärmepumpen erhalten bis zu 100 € je kW Leistung, bei gleichzeitiger Errichtung von Erdsonden beträgt die Förderung mindestens 4.500 €, sonst 4.000 €, bisher betrug die Förderung 2.800 € für erdgekoppelte WP
  • Sorptions-Wärmepumpen und Gasmotor-Wärmepumpen erhalten unabhängig von der Wärmequelle eine Förderung von 4.500 €
  • Innovationsförderung gibt es für effiziente Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von 4,5 oder besser
  • auch besonders hohe Systemeffizienz durch Sonderbauformen oder zusätzliche Komponenten förderwürdig mit 50% zusätzlicher Förderung
  • Speicherbonus wird zu einem Lastmanagement-Bonus weiterentwickelt mit Pufferspeicher und SG-Ready Siegel als Vorraussetzung

Weitere Informationen und Quelle gibt es beim Bundesverband Wärmepumpe e.V.

 Auch Biomasse mit Pellets und Holzhackschnitzel wird besser gefördert

Titelbild DEPI-Infoflyer zum neuen MAP, Quelle: DEPV

Titelbild DEPI-Infoflyer zum neuen MAP, Quelle: DEPV

Wer von Öl auf Biomasse umstellt, hat Platz für ein Lager und bekommt jetzt bessere Förderung:

  • Pelletöfen mit Wassertasche werden mit bis zu 80 € je kW Leistung gefördert, mindestens aber mit 2.000 € (bisher 1.400 €)
  • Pelletkessel werden mit bis zu 80 € je kW Leistung gefördert, mindestens aber mit 3.000 € (bisher 2.400 €)
  • Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 30 Liter/kW werden mit bis zu 80 € je kW Leistung gefördert, mindestens aber mit 3.500 € (bisher 2.900 €)
  • Hackschnitzel-Anlagen mit Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 30 Liter/kW werden pauschal mit 3.500 € gefördert (bisher 1.400 €)
  • Scheitzholz-Vergaserkessel mit Pufferspeicher mit einem Volumen von mindestens 55 Liter/kW werden pauschal mit 2.000 € gefördert (bisher 1.400 €)
  • zusätzliche Förderung gibt es für die Brennwertnutzung, für Anlagen mit Partikelfilter und für Prozesswärme
  • einen Bonus von 500 € gibt es für die Kombination mit Solarthermie, bzw. mit einer Wärmepumpe oder für ein Anschluss an ein Wärmenetz
  • Zuschüsse gibt es jetzt auch für Optimierungsmaßnahmen bestehender Anlagen
  • Der Effizienzbonus heißt jetzt Gebäudeeffizienzbonus, ansonsten keine Änderungen. Er ist für Pelletfeuerungen und Solaranlagen kumulierbar.

Weitere Informationen und Quelle der Angaben: Deutscher Energieholz- und Pelletverband e.V. (DEPV)

Neue Impulse für Energiewende im Wärmemarkt

Mein Eindruck war auf der ISH 2015, dass erneuerbare Energien immer noch nur eine Nebenrolle spielen, sie stehen nicht im Interesse des Heizungsmarktes, der noch von Gasbrennwertkesseln dominiert wird. Hier ist noch viel zu tun, um den erneuerbaren Wärmemarkt zu stärken.

Die ausführlichen und genauen Informationen gibt es hier:

  • nichtamtliche Lesefassung der novellierten Richtlinie als pdf-Datei (334 kB)
  • Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm
  • Investitionskostenzuschüsse im Marktanreizprogramm 2015 (BAFA-Teil)
  • Tilgungszuschüsse zu zinsgünstigen Darlehen im Marktanreizprogramm 2015 (KfW-Teil)

Bei der BAFA werden momentan noch die aktuell gültigen Förderbedingungen aufgeführt, dies wird sich erst zum 01.04.2015 ändern. Die KfW, zuständig für größere Anlagen, wie Nahwärmenetze und große Wärmespeicher hat ebenfalls noch nicht ihre Förderinformationen aktualisiert.

Höhere Zuschüsse für Heizungen mit erneuerbaren Energien ab April 2015

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Energieblogger aus Leidenschaft mit großem Faible vor allem für effiziente Energienutzung im Strom- und Wärmebereich. Aber auch die kostenlose Energie, die uns die Natur zur Verfügung stellt ist faszinierend und Herausforderung zugleich.

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