Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2015

Sicherung des Existenzminimum

Der Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen in einer bestimmten Höhe stellt sicher, dass Schuldner / Arbeitnehmer auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und so z.B. die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Gläubiger sich aus dem Arbeitseinkommen bedienen und der Schuldner bestehende Unterhaltspflichten nicht bedienen kann und von daher die Pfändung zu Lasten der Unterhaltsberechtigten gehen würde.

Anpassung alle 2 Jahre zum 1. Juli

Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für das Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli alle 2 Jahre an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages für das sächliche Existenzminimum angepasst. Die letzte Änderung/ Anpassung gab es von daher am 1. Juli 2013.

neue Pfändungsfreigrenzen 1. Juli 2015

Die Pfändungsfreigrenzen von Arbeitseinkommen erhöhen sich zum 1. Juli 2015 um 2,76 %.

Der monatlich unpfändbare Grundfreibetrag beträgt von daher ab 1.7.205 =

€ 1.073,88

(bisher waren dies €1.045,04)

Rechtsanwalt Andreas Martin



wallpaper-1019588
[Comic] Money Shot [1]
wallpaper-1019588
Miniatur Wunderland Hamburg besucht – Eindrücke vom Besuch
wallpaper-1019588
The Angel Next Door Spoils Me Rotten: Neues Visual zur zweiten Staffel veröffentlicht
wallpaper-1019588
My Friend’s Little Sister Has It In for Me! – Promo-Video enthüllt Ausstrahlungsmonat