Sind auch die erstatteten Kosten der Unterkunft von ALGII-Empfänger verfassungswidrig? Nach der Entscheidung des Mainzer Sozialgerichts vom 8. Juni 2012 (Az.: S 17 AS 1452/09) ist der Leitbegriff “angemessen” nicht vereinbar mit dem “Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG)”. Hier der Telepolis-Bericht.
Die Höhe von ALGII hatte das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Urteils zum Asylbewerberleistungsgesetzes (siehe Randnummer 126) ebenfalls in Frage gestellt.