Nee, es kommt nichts über den Herbert Grönemeyer und auch nichts über „’ne Currywurst“.
Diese Erfindung wird einer Frau aus Berlin zugeschrieben. Die „Spezial Curry-Bratwurst“ wurde erstmals am 4. September 1949 von Herta Charlotte Heuwer in Berlin verkauft. Die Currywurst ist immer noch das Fast-Food –Essen Nummer 1 in Deutschland, vor Burgern etc.
Aber zum eigentlichen Beitrag…
Auf Standesamtlichen Urkunden finden sich ja oftmals interne Randnotizen der Standesämter.
So steht das T52 (restliche Nummern habe ich entfernt) für die Tatsache das ein Testament hinterlegt wurde
Und das H. steht für Hinweis, dies kann wie im oben gezeigtem Fall für den Hinweis auf Todesdatum, Ort und Urkundenummer sein, aber es gibt auch Hinweise wie:
-1. Kind geboren am…
- Ehefrau oder Ehemann verstorben am (auf Heiratsurkunden)
Oder auch nur kurze handschriftliche Notizen wie:
Stand so (natürlich verändert) in einer Heiratsurkunde neben der Ehefrau, also ist der Mann verstorben und unter der Nummer ist sein Tod registriert worden.
Aber auch die Nazi-Zeit hat Ihre Spuren auf standesamtlichen Urkunden hinterlassen:
Weibliche jüdische Personen mussten den zusätzlichen Vornamen Sara annehmen und Männer den Namen Israel. Das ganze wurde dann nach Kriegsende (1948) als ungültig erklärt, die Einträge sind aber dennoch vorhanden.
Also diese Randnotizen enthalten für uns Forscher wichtige Hinweise.
Aber es gibt Standesämter welche diese Randnotizen beim kopieren abdecken, da dies laut Begründung nur interne Vermerke sind. Wir kennen Standesämter, wo der Leiter die Anweisung gegeben hat diese Randvermerke abzudecken. Aber wenn man dort anruft und den Fall schildert, erhält man diese Infos dann per Telefon.
Ihre Andrea Bentschneider