Seit dem 8. Mai ist ein neues – bzw. überarbeitetes – Gesetz für Textilkennzeichnungen innerhalb der EU gültig, welches zwar von der Idee her gut ist und für eine einheitliche Kennzeichnung sorgen soll, jedoch aus unserer Sicht viel zu allgemein gehalten ist.
Die Änderungen sind zwar im Vergleich zur alten Fassung nicht all zu Umfassend bzw. Neu, doch wurde die Durchsetzung der selbigen im Internet nun verschärft und so kam es, dass einige Mitbewerber auf Grund von Angaben wie bspw. “100% Baby Alpaka” abgemahnt wurden.
Gemäß diesem Gesetz gibt es den Begriff “Merino” überhaupt nicht, auch darf nicht zwischen Mohair und Kid Mohair, bzw. Alpaka und Baby Alpaka unterschieden werden. Auch eine Angabe in der Form von
100% Wolle (Merino), also der genauen Beschreibung der Wolle in Klammern, welche bisher zumindest nicht verboten war, ist nun definitiv nicht mehr zulässig.
Da unseren Lieferanten – insbesondere jene wie bspw. Atelier Zitron – , wir und mit Sicherheit auch Sie den qualitativen Unterschied zwischen “einfacher” Schurwolle und Merinowolle kennen und zu schätzen wissen, möchten wir Ihnen solch wichtige Informationen aber nicht gänzlich vorenthalten.
Aus diesem Grund haben wir innerhalb der Produktbeschreibung nun bei allen Garnen diese Informationen ergänzt. Damit es aber keine Verwechslung mit der gesetzlichen Kennzeichnung geben kann, haben wir an dieser Stelle auf die prozentuale Angabe verzichtet.
Durch einen Klick auf “Alle Details anzeigen” oder ein kurzes nach unten scrollen, landen Sie direkt bei der gesetzlichen Kennzeichnung.
Bitte wundern Sie sich also nicht, wenn bei einem hochwertigen Lacegarn wie u.a. der Filigran (s.o.) – gesponnen aus feinster Merino – bei der Zusammensetzung nur noch 100% Wolle steht.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema u.a. auch bei Tichiro.