Quelle: Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 16/182, Anlage 14 (Link)
Anfrage von Ch. Ströbele:
Rechtliche Verbindlichkeit der Aussagen der Bundeskanzlerin zur Absicherung der Spareinlagen der Bürger im Zusammen- hang mit der aktuellen Finanzkrise
Antwort von Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl:
"Die Erklärung der Bundeskanzlerin und des Bundesfinanzministers vom 5. Oktober 2008 stellt eine politische Erklärung dar, mit welcher die Bundesregierung versichert, dass die privaten Spareinlagen der Bürgerinnen und Bürger auch im äußerst unwahrscheinlichen Fall des Versagens der bestehenden Sicherungssysteme gesichert sind. Hieraus lässt sich für die Bürger keine rechtsverbindliche und damit selbstständig einklagbare Garantieerklärung ableiten. Allerdings wird sich die Bundesregierung an dieser politischen Zusage festhalten lassen und geeignete Maßnahmen ergreifen, sofern und sobald dies erforderlich wird.
Wie Ihnen bekannt ist, sind die Sparer in Deutschland grundsätzlich doppelt abgesichert. Die Sicherheit ergibt sich zum einen durch das gesetzliche Sicherungssystem, welches den Sparern eine Mindestabsicherung in Höhe von 90 Prozent der Einlagen, begrenzt auf 20 000 Euro gewährt. Darüber hinaus besteht in Deutschland ein bewährtes System von freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Sparkassen, der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der privaten Banken, welches bis heute den Inhabern von Spareinlagen einen vollumfänglichen Schutz gewährt hat."
Man könnte nun weiterfragen:
- Mit welchem Recht wurde der Eindruck suggeriert, es handle sich um einen einklagbaren Schutz?
- Welche "geeigneten Maßnahmen" will die Regierung noch ergreifen, wenn alles zu spät ist?
- Wo musste sich das Einlagensicherungssystem bisher bewähren? Lassen sich daraus Rückschlüsse auf einen Zusammenbruch des EURO ziehen?