Heute waren zwei Anwälte besser als einer…

Heute waren zwei Anwälte besser als einer…

© Gerd Altmann / AllSilhouettes.com / pixelio.de

Heute war ich mal in einer sehr komfortablen Situation: ein Kollege hatte für eine Erbin aus einer Erbengemeinschaft einen Auskunftsanspruch gegen einen Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht, und der so in Anspruch Genommene reagierte prompt mit einer Zahlungsklage gegen die Erbengemeinschaft – schwupps, da brauchte die andere Erbin als Drittwiderbeklagte einen Anwalt – mich!

Im schriftlichen Verfahren vor der mündlichen Verhandlung machte der Kollege, der die Klägerin vertrat (und mit dem ich natürlich engen Kontakt pflegte, sassen wir doch letztendlich „in einem Boot“), einen hervorragenden Job, und da ich ihn zusätzlich schon lange kenne, war mir bewusst, dass ich seine Argumentationen ohne grosse Mühe übernehmen konnte (Wie heisst es so schön in einem meiner Lieblingsfilme: „Gute Leute muss man haben!“).

Nun war heute mündliche Verhandlung und ich traf vor dem Sitzungssaal auf 2 junge und auch noch sehr attraktive Damen zusammen mit Vater und Mutter – die Klägerin und die Widerbeklagte, die beide höchst angegriffen und nervös waren. In den meisten Verfahren wird einem das ja gar nicht so klar, wie sehr die Mandanten tatsächlich durch die Prozesse belastet sind, man hat umfänglich Kontakt mit ihnen – und im Büro wirken sie da durchaus anders, man arbeitet die Angelegenheit durch, mein investiert selbst viel Kopf und Herz in die Sache – und ist deswegen wesentlich stärker selbst beteiligt als ich heute. Und so stand für mich eigentlich von Anfang nicht im Vordergrund, wie drücken wir unsere Rechtsauffassung durch, sondern, wie verhindern wir, dass dieser unglückliche Prozess ein schnelles Ende findet – die beiden machten wirklich den Eindruck, dass sie weniger rechtlichen als eher persönlichen Beistand in diesem Verfahren benötigen würden.

Nun, die Vorsitzende war gut vorbereitet und die beiden Kollegen noch viel besser, sodass sich ein erbrechtliches Gespräch über eine Reihe von Rechtsproblemen entwickelte, was durchaus ein deutlich höheres Niveau als die Doktorarbeit eines prominenten Bundesministers gehabt haben dürfte – und die beiden Damen wurden immer nervöser und unglücklicher, weil sie schlicht überhaupt nichts von dem verstanden, was da gerade ablief. Ich konnte dem Gespräch zwar durchaus folgen (unvorbereitet gehe ich nun wirklich nicht in Prozesse), aber zunächst erschloss sich mir überhaupt nicht, wo nun alle hinwollten – war das hier ein Kräftemessen oder nur ein Vorgeplänkel auf dem Weg zur Befriedung des Rechtsstreits.

Letztlich hatte ich ja eine durchaus komfortable Position als Vertreter der Drittwiderbeklagten, der sich einfach den Rechtsansichten des Klägervertreters anschliessen musste, und so dachte ich, vielleicht kann ich ja die Befriedung ein bisschen vorantreiben, sozusagen frei von rechtlichen Zwängen – irgendwann konnte ich dann die Drei in ihr Rechtsgespräch vertiefte Schwarzkittel dazu bringen, mal über Zahlen zu reden – und zwar Zahlen, mit denen man eine solche Befriedung vielleicht herbeiführen könnte. Die Richterin war von der Idee recht angetan und legte – wenigstens teilweise – ihre Karten auf den Tisch, sodass wir davon ausgehend am Ende einen Vergleich erzielen konnten – und dieser hatte sogar etwas, was zeigt, wie gut er sein dürfte: alle Parteien waren nämlich im ersten Augenblick kreuzunglücklich damit…

Auch die beiden Kollegen hatten eine Träne im Knopfloch, denn sie hatten sich riesige rechtliche Gedanken über den Fall gemacht, und nun blieb dieser juristisch höchst anspruchsvolle Sachverhalt im Ungefähren hängen – nur die Vorsitzende und ich waren ziemlich zufrieden (wenn vielleicht auch aus unterschiedlichen Gründen).

Und als dann alles protokolliert und die Sitzung geschlossen war, standen wir noch einen Augenblick – sozusagen „unter uns“  vor der Tür: da wurde mir mal wieder bewusst, dass es bei allen juristischen Winkelzügen eigentlich um die Parteien geht – der Vater nahm weinend eine seiner Töchter in den Arm, und die andere musste auch getröstet werden; mehrmals fragten sie nach, ob denn jetzt wirklich alles vorbei sei, und als wir beiden Anwälte das bejahten, ging ein Lächeln über ihre Gesichter, dass … Nein, es war nicht Lohn genug für unsere Arbeit, so weit wollen wir es dann doch nicht treiben mit der Gefühlsduselei, aber gefreut hat es schon erheblich. Den Vier wurde klar: dies Kapitel war abgeschlossen, keine Schriftsätze und Termine mehr, keine Rechtsausführungen, die sie nicht verstehen, kein Streit mehr – Ende! Aus! Vorbei! Und dies schien ihnen in diesem Augenblick nicht nur aufzugehen, sondern auch zu erleichtern.

Auf der Rückfahrt habe ich gedacht, dass es vielleicht in manchen Verfahren nicht das Schlechteste wäre, wenn nicht immer nur der auf eine Sache schaut, der sie von vorne bis hinten durchgearbeitet hat – schon allein, um zu verhindern, dass es am Ende mehr „ums Prinzip“ und weniger um die Mandanten geht.

Aber es wird wohl die Ausnahme bleiben – wenn auch eine recht schöne; die eine der beiden Damen hatte mich gefragt, wie ich an so einem Theater regelmässig Spass haben könnte, was sie da heute erleben musste. Nun, immer habe ich auch keinen Spass an meinem Beruf, aber heute – doch, das hat schon Freude gemacht.

PS: Der Vergleich war übrigens auch juristisch mehr als vertretbar für unsere Seite – aber das wirklich nur am Rande und unter uns!


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