“Heute ist ein historischer Tag, ein neues soziales Recht wird in Spanien geboren”

Von Mallorca-Services.de @maiorica

Der zweite Vizepräsident der Regierung und ministro de Derechos Sociales y Agenda 2030, Pablo Iglesias, hat versichert, dass dieser Freitag, der 29. Mai, "ein historischer Tag für die Demokratie" sei, denn "heute wird in Spanien ein neues soziales Recht geboren", das lebensnotwendige Mindesteinkommen, das 850.000 Wohnungen (16% davon Alleinerziehende) erreichen soll, von denen 100.000 es Ende dieses Monats Juni automatisch erhalten werden und das je nach Zusammensetzung der Wohnung zwischen 462 und 1.015 Euro liegen wird.


"Heute ist ein historischer Tag für unsere Demokratie, für mich ist es eine Ehre, anzukündigen, dass heute in Spanien ein neues soziales Recht geboren wird, ein lebensnotwendiges Mindesteinkommen, das wir im Folgenden ausführlich erläutern werden und das wir als den größten Fortschritt bei den sozialen Rechten in Spanien seit der Verabschiedung des Abhängigkeitsgesetzes (2006) bezeichnen können", hob Iglesias während der Pressekonferenz im Anschluss an den außerordentlichen Ministerrat hervor.

Pablo Iglesias hatte bereits an diesem Freitag gegen 12:00 Uhr auf Twitter gesagt, dass der Ministerrat diese Maßnahme genehmigt habe, kurz vor der Pressekonferenz, auf der er neben dem Minister für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration, José Luis Escrivá, und der Finanzministerin und Regierungssprecherin, María Jesús Montero, auftrat, um die Einzelheiten dieser Maßnahme zu erläutern.

Die Kirchen haben auch dafür plädiert, dass Menschen, die als Folge der Krise des Covid-19 eine Situation der Armutsüberwachung erleben, ebenfalls von diesem Einkommen profitieren können, eine Forderung der Organisationen, die im Kampf gegen die Armut arbeiten.

In diesem Sinne erklärte er, dass der Zugang zum lebensnotwendigen Mindesteinkommen ausschließlich von der Höhe des Einkommens und des Vermögens der Person abhängt, die es beantragt. Hinsichtlich des Einkommens müssen die Vorjahresgesamtbeträge unter dem garantierten Jahreseinkommen liegen.

Zum Beispiel, wie er sagte, im Falle einer Zusammenwohneinheit mit zwei Erwachsenen und zwei Minderjährigen, sollte ihr Einkommen im Vorjahr 10.500 Euro nicht überschreiten. "Und Sie können auch einen Antrag stellen, wenn Sie in der Zeit, die im laufenden Jahr verstrichen ist, ein Einkommen erzielt haben, das im Jahresdurchschnitt unter dem garantierten Einkommen liegen würde. Dies wird die Betreuung von Menschen ermöglichen, die infolge des Covid-19 von einer Situation der Überwachung der Armut betroffen sind", fügte er hinzu.

Laut Iglesias hat diese Möglichkeit der Regierung "viel Arbeit" gebracht, da normalerweise die Einnahmen des Vorjahres berücksichtigt werden. Er bestand jedoch darauf, dass die Krise des Coronavirus mit ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen im Jahr 2020 eingetreten sei. "Deshalb haben wir hart gearbeitet", bestand er darauf.

Auf die Frage, ob er mit der Maßnahme zufrieden sei, räumte er ein, dass es "bessere Dinge geben könnte", bestand aber darauf, dass er "natürlich" zufrieden sei, vor allem "angesichts der Situation" und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dieser Vorteil "auf großen Widerstand seitens der großen Wirtschafts- und Medienmächte gestoßen ist" und dass er, wie er erinnerte, "von der Opposition - in Bezug auf Vox - als 'la paguita' definiert wurde".

Iglesias erinnerte an den Besuch des UN-Berichterstatters für Armut, Philip Alston, der "die Farben" nach Spanien gebracht habe. Vor der Pandemie habe das Land bereits "eine sehr hohe Armutsrate" gehabt, sagte er, und jetzt "hat sie sich verschlechtert", was die Regierung dazu veranlasst habe, die Einführung dieses lebensnotwendigen Mindesteinkommens zu "beschleunigen".

Nachdem er die "ausgezeichnete" Arbeit mit dem Team von Minister José Luis Escrivá hervorgehoben hatte, dankte Iglesias auch allen Solidaritätsnetzwerken, Lebensmittelbanken, NGOs, dem Dritten Sektor und den Pfarreien, unter anderem dafür, dass sie bedürftigen Familien ein Sicherheitsnetz bieten.

"Das Existenzminimum ist ein Maß für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Effizienz. Sie nimmt einen der Grundpfeiler der Demokratie, nämlich die Umverteilung des Reichtums, ernst", betonten die Kirchen.

Er wies auch darauf hin, dass es sich um ein Instrument handele, das "besonders nützlich im Kampf gegen Kinderarmut" sei, und fügte hinzu, dass es eine "absolut unerlässliche" Maßnahme für die wirtschaftliche Erholung sei, da "die Ressourcen nicht in einer Steueroase landen, sondern direkt in den Konsum fließen".

Seiner Meinung nach ist das Existenzminimum auch "eine Frage der Freiheit", denn "es gibt keine Freiheit, wenn man nicht über die Runden kommt". Schließlich definierte er sie als "einen Sieg für alle Gruppen und anomalen Personen, die viele Jahre lang gearbeitet haben" und sogar, wie er sagte, "Beleidigungen und Disqualifikationen erhalten haben".

Das Existenzminimum zielt darauf ab, die extreme Armut in Spanien um 80% zu reduzieren. Dieser Nutzen wird 850.000 Haushalte erreichen. Davon sind 16% Alleinerziehende, die 100 Euro mehr pro Monat erhalten werden. Die 100.000 am stärksten gefährdeten Haushalte erhalten diese Leistung Ende Juni automatisch, und sie wird je nach Zusammensetzung des Haushalts zwischen 462 und 1.015 Euro liegen.

"Eine allein lebende Person hat Anspruch auf 462 Euro, wenn sie kein Einkommen hat, erhält sie 462 Euro. Aber wenn sie ein Einkommen von 200 Euro haben, würden sie in diesem Fall 262 Euro erhalten, die Differenz zwischen ihrem Einkommen und der garantierten Einkommensgrenze", erklärte Iglesias. Er nannte auch das Beispiel einer Wohneinheit von 2 Erwachsenen und 2 Kindern, die Anspruch auf eine Leistung von 887 Euro haben.

Er präzisierte auch, dass es mit anderen Einkommen, einschließlich des Arbeitseinkommens, kompatibel sei, was "es ermöglicht, die Armutsfalle zu vermeiden", d.h. "die Situation, in der jemand gezwungen ist, zwischen einer Arbeit und der Annahme einer Sozialleistung zu wählen".

Er fügte auch hinzu, dass ein spezifischer Beschäftigungsanreiz geboten wird. "Wenn eine Person, die diese Leistung erhält, ihr Arbeitseinkommen erhöht, wird ein Teil ihres Einkommens nicht angerechnet. Wenn sie es schaffen, 100 Euro mehr im Monat zu verdienen, werden ihnen nicht 100 Euro von der Leistung abgezogen, sondern etwas weniger", sagte er.

Er präzisierte auch, dass das Vermögen berücksichtigt wird, indem er eine Grenze von 16.614 Euro für eine allein lebende Person festlegt, die sich für jede weitere Person auf 43.196 Euro erhöht. Die Begünstigten müssen, wie er sagte, zwischen 23 und 65 Jahre alt sein oder ab 18 Jahren, wenn es unterhaltsberechtigte Minderjährige gibt, die sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Spanien aufhalten.