Als wären die katastrophalen Wahlergebnisse bei den Kommunal- und Kreistagswahlen in Hessen noch nicht genug, will die Hessen FDP unter ihrem Vorsitzenden Jörg-Uwe Hahn auch noch ein „Enteignungsgesetz“ durch das Parlament peitschen.
Betroffen von diesem Gesetz sind ausgerechnet die klassischen FDP-Wählergruppen wie die Haus- und Grundstücks- sowie die Waldbesitzer, kurz jeder, der ein Stück Land sein Eigen nennt.
Bei dem neuen „Enteignungsgesetz“ handelt es sich um ein „großes“ Schatzregal, mit dem die bisherige Regelung gem. § 984 BGB (Schatzfund) in Hessen nicht mehr gelten soll.
Werden zukünftig in Hessen archäologische Bodenfunde entdeckt, dann wird der Fund automatisch zum Eigentum des Landes. Der Grundstückseigentümer, der bisher hälftiger Eigentümer an dem Fund war, ist dann per Gesetz mit dem Zeitpunkt der Entdeckung automatisch enteignet. Das können, wie im Falle des römischen Pferdekopfes einer Bronzestatue aus Waldgirmes, leicht 1,5 Millionen Euro werden, die einem Grundstückseigentümer durch das neue Gesetz entgehen können. Gleichzeitig muss er aber nach dem Verursacherprinzip einen Teil der Grabungskosten bezahlen.
In schriftlichen Stellungnahmen und bei der Anhörung am 23.02.2011 haben sich die Verbände, die immerhin über 99 % der hessischen Bevölkerung vertreten, klar gegen das neue Gesetz ausgesprochen.
Im Kaiserreich gab es schon einmal ein Schatzregal. Es wurde um 1900 mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abgeschafft, weil es sich mit den Bürgerrechten nicht vereinbaren lies. Folge dieses Schatzregals war eine Geheimhaltung wertvoller, archäologischer Bodenfunde vor den, als unberechtigt empfundenen, Ansprüchen des Staates.
Die heutige Situation in den Bundesländern die bereits ein Schatzregal haben ist die Gleiche wie damals. Die wertvollen, archäologischen Bodenfunde werden der Denkmalschutzbehörde nicht gemeldet.
Die negativen Folgen eines Schatzregals für die archäologische Forschung sind auch dem FDP-Abgeordneten Björn Jotzo im Abgeordnetenhaus Berlin bewusst. Im Rahmen einer „Kleinen Anfrage“ nach dem Sinn eines Schatzregals, hat er den Senat um Beantwortung seiner Fragen ersucht. Die Antwort des Senats lässt klar erkennen, dass wegen des Schatzregals und der damit verbundenen Enteignung, die Berliner einfach keine archäologischen Bodenfunde bei der Denkmalschutzbehörde abgeben. Wer will es ihnen verdenken?
Seine Parteifreunde in Hessen sind dagegen entschlossen das archäologieschädliche Schatzregal auch in Hessen einführen zu wollen.
Autor: Walter Franke
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