Hessentrojaner: Beschwerde beim Verfassungsgericht

Hessentrojaner: Beschwerde beim VerfassungsgerichtMehrere Organisationen haben wegen der Reform des hessischen Polizei- und Verfassungsschutzgesetzes das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Ihre Beschwerde richtet sich dagegen, dass die schwarz-grüne Koalition damit die Überwachungsbefugnisse für Strafverfolger und Inlandsgeheimdienst massiv ausgeweitet hat.

So dürfen Ermittler beispielsweise IT-Systeme wie PCs oder Mobiltelefone zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimlichen Online-Durchsuchung infiltrieren und dafür auch Staatstrojaner benutzen.

Darüber hinaus könne die Polizei mit der Analysesoftware Hessendata, die von dem mehr als berüchtigten US-Unternehmens Palantir stammt, Menschen und ihr Umfeld „vollständig durchleuchten“, befürchten die Bürgerrechtler. Das Programm führe Daten aus zahlreichen Informationssystemen zusammen, werte aber zusätzlich auch noch externe Informationen zum Beispiel aus sozialen Medien aus.

Der Einsatz von Spionagesoftware wie dem „Hessentrojaner“ gefährde die IT-Sicherheit aller Bürger. Denn zu diesem Zweck müsse die Polizei IT-Sicherheitslücken geheimhalten, um sie für die Bespitzelung der Bürger weiterhin ausnutzen zu können, so dass sie nicht schnellstens vom Hersteller geschlossen werden könnten.

Hessentrojaner: Beschwerde beim VerfassungsgerichtHessentrojaner: Beschwerde beim VerfassungsgerichtUnd genau diese Schwachstellen und Hintertüren wären dann auch für die schmutzigen Geschäfte von Cyberkriminellen und ausländischen Geheimdiensten nutzbar.

„Mit dem Hessentrojaner und der Big-Data-Analysesoftware Hessendata liegt Hessen beim Angriff auf die Freiheitsrechte im Ländervergleich weit vorne“, begründete die Juristin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) den Schritt vors Verfassungsgericht. „Wer in eine automatische Datenanalyse gerät, wird schnell zum gläsernen Menschen.“

Die Beschwerde der GFF wird von der Humanistischen Union (HU), den Datenschützern Rhein Main und dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF) mitgetragen.

Zu den sieben persönlichen Beschwerdeführern gehören neben den Vertretern der Bürgerrechtsorganisationen auch die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, das Vorstandsmitglied des eco-Verbands der Internetwirtschaft Klaus Landefeld und Silvia Gingold, die wegen ihres antifaschistischen Engagements schon seit ihrer Jugend vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Das Verfassungsschutzgesetz gestattet auch den weitreichenden Einsatz verdeckter Ermittler, die Ortung von Mobiltelefonen und die Überwachung von Reiserouten. Die einmal abgegriffenen Daten kann der Inlandsgeheimdienst dann fast ohne irgendeine Hürde mit anderen öffentlichen Stellen und sogar mit ausländischen Regierungen teilen.

Dabei haben Betroffene nur sehr eingeschränkte Auskunftsrechte darüber, welche Informationen von ihnen gespeichert wurden. Für den Hessentrojaner und Hessendata hat die Landesregierung schon zweimal den Negativpreis „Big Brother Award“ erhalten.

Gleichzeitig hat auch die hessische Piratenpartei gestern Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Kompetenzen der Polizei zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung eingelegt: „Die Angriffe auf meine Freiheitsrechte werden immer umfangreicher“, der Kreisverbandsvorsitzende und Beschwerdeführer Helge Herget. „Mit dem überarbeiteten Polizeigesetz haben wir jetzt eine Situation, die uns direkt in den totalitären Überwachungsstaat führen kann“. Deshalb bleibe auch nur der Gang zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.


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