Wien (OTS) - “Unsere Geflügelbauern haben mehr als EUR 100 Mio. in die tierschutzgerechte Hühnerhaltung investiert. Doch selbst drei Jahre nach dem EU-weiten Käfigverbot verzichten noch immer nicht alle Mitgliedstaaten auf Käfige. Das ist ein ungleicher Wettbewerb, denn Eier aus dieser illegalen Haltungsform sind in einem verarbeiteten Produkt nicht von solchen aus alternativen Haltungsformen zu unterscheiden. Daher verlangen wir die verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Eier und auch der Haltungsform der Legehennen bei jedem be- und verarbeiteten Erzeugnis mit Eianteil.” Dies forderte heute der Obmann des Landwirtschaftskammer Österreich-Ausschusses für Tierproduktion, Franz Reisecker. Diese Forderung gelte sowohl für die Gastronomie als auch für die Lebensmittelindustrie. Nur so habe der Konsument die Möglichkeit, Produkte mit Eiern aus österreichischer tierfreundlicher Hühnerhaltung zu kaufen, so Reisecker anlässlich des Welt-Ei-Tages, der am 10.10.2014 gefeiert wird.
“Bereits am 01.01.2009 hat Österreich die EU-Richtlinie 1999/74/EG über das Verbot der Haltung von Legehennen in nicht ausgestalteten Käfigen umgesetzt, obwohl das erst ab Anfang 2012 vorgeschrieben gewesen wäre. Unser Land war also hier seit Jahren ein Vorreiter innerhalb der EU. Seit dieser Zeit befinden sich beinahe 100% aller heimischen Legehennen in alternativen Haltungsformen, wie Boden- oder Freilandhaltung. Eine wirksame Start- und Investitionsförderung motivierte damals die Geflügelbauern bei der Umstellung, und heute betreuen sie mehr Legehennen als vor dem nationalen Verbot”, unterstrich Reisecker, der auch Vizepräsident der LK Österreich und Präsident der LK Oberösterreich ist.
“Annähernd jedes zweite Ei in Österreich wird nicht als Frischei, also in der Schale, verkauft. Die Hälfte aller benötigten Eier landet in der Gastronomie, in der Hotellerie, in Großküchen und nicht zuletzt – über die Lebensmittelindustrie – als anonyme Zutat ohne jeden Herkunftshinweis oder Nachweis der Haltungsform beim Konsumenten. Während wir den Frischeimarkt im Lebensmittelhandel zu fast 100% abgedeckt haben, stellen die ‘versteckten Eier’ ein Problem dar”, erklärte Reisecker.
“Überall dort, wo die Verbraucher selbst entscheiden können und eine klare Kennzeichnung, wie etwa beim Schalenei, gesetzlich vorgesehen ist, fällt die Entscheidung des Käufers ohnehin eindeutig zugunsten heimischer Qualität, also der tiergerechten Haltungsformen, aus. Daher verlangen wir die Herkunftskennzeichnung, um dem Kunden überall die gewünschte Klarheit und Wahlmöglichkeit zu geben”, so Reisecker. Seit einem Jahr sei in der Steiermark ein hochmodernes Eiaufschlagwerk mit Trocknungsanlage (“Ei Vita”) in Betrieb. In diesem Werk werden Trockeneierzeugnisse von ausschließlich österreichischen Eiern produziert. Somit seien die Voraussetzungen für die heimische Lebensmittelindustrie, Waren mit österreichischen Eiern aus tierschutzgerechten Haltungsformen zu produzieren, “bestens gegeben”.
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