In diesem Verfahren wurde ein Seniorenheim, in welchem sich die Mutter unserer Mandantin befand, mehrmals zur Herausgabe der Pflegeunterlagen aufgefordert. Das beklagte Seniorenheim lehnte jedoch die Herausgabe der Unterlagen ab. Nunmehr hat das Gericht die Beklagte zur Herausgabe der Behandlungsunterlagen verurteilt. Urteil Landgericht München I vom 22.08.2012, Az: 9 O4659/12.
Last updated by Nina Echterling at 29. August 2012.