Heizen mit Holz unterstützt Klimaschutzziele der Bundesregierung

Der Wärmeverbrauch aus erneuerbaren Energien, so die aktuellen Zahlen des Umweltbundesamts (UBA), betrug in Deutschland im Jahr 2013 insgesamt 134.430 Gigawattstunden (GWh) – das ist ein Zuwachs von 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und wiederum ein neuer Rekord. Fast die Hälfte des Wärmeverbrauchs entfiel dabei allein auf den Einsatz biogener Festbrennstoffe, vorwiegend Scheitholz und Holzpellets, in den privaten Haushalten.

Die dadurch im Wärmesektor vermiedenen Treibhausgasemissionen betrugen im gleichen Zeitraum 36 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Drei Viertel davon – also rund 27 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente – wurden durch Biomassenutzung erreicht; insbesondere durch den Einsatz fester Biomasse in Haushalten, Industrie und Heizkraftwerken. Hierdurch trägt der nachwachsende Rohstoff Holz maßgeblich zur CO2-Reduzierung bei und unterstützt so ganz konkret die Klimaschutzziele der Bundesregierung. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin.

“Das Heizen mit Holz in modernen Feuerstätten ist eine sehr verantwortungsvolle Form der Wärmeerzeugung”, so Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI. “Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine sowie Pellet-Öfen stecken heutzutage voll innovativer Technik, die für eine ebenso effiziente wie emissionsarme Verbrennung sorgt. Dies stellt für den Verbraucher eine kostengünstige Möglichkeit zum umweltgerechten Heizen dar.”

Moderne Feuerstätten sind ein wichtiger Baustein der Energiewende

Im Unterscheid zu den meisten anderen Energien ist der nachwachsende Rohstoff Holz klimaneutral. Da bei seiner Verbrennung immer nur so viel CO2 abgegeben wird, wie der Baum während seines Wachstums zuvor aufgenommen hat – und er auch dann abgeben würde, wenn er im Wald verrottet – trägt diese nicht zur Erderwärmung bei.

Die besonders vorteilhafte Klimaneutralität von Holz wird jedoch nur teilweise in der aktuellen Gesetzgebung berücksichtigt. So überarbeitet zum Beispiel das Land Baden-Württemberg derzeit sein “Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW” (EWärmeG). Geplant ist, dass beim Einbau einer neuen Heizanlage in Wohngebäuden zukünftig 15 Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt werden müssen. Ein durchaus sinnvoller Ansatz.

Allerdings sind bestimmte Einzelraumfeuerstätten wie zum Beispiel Kaminöfen bislang davon ausgeschlossen. Nach Überzeugung des HKI ist jedoch die gesamte Produktpalette der Einzelraumfeuerstätten dazu geeignet, die Anforderungen des EWärmeG zu erfüllen. Sollte es beim Ausschluss bestimmter Gerätetypen bleiben, würden Technologien nicht berücksichtigt werden, die dazu geeignet wären, den Gesetzeszweck zu erfüllen. Zudem geht dies an den Verbraucherwünschen vorbei und führt zu einer Einschränkung des freien Wettbewerbs.


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