Weshalb wohl die Anliegen der "Schweizer" vorzugsweise mit einem automatisiertem Telefonsystem abgehandelt werden. Aber schön zu lesen, dass nun bald jedes größere Kaff in Thailand einen Honorar-Konsul hat und man somit auch wieder eine Party schmeißen konnte!
Vor einiger Zeit hatte ich mal eine Anfrage an den Konsul in Phnom Penh per Mail geschickt und staunte nicht schlecht, als ich dann nach ziemlich genau zwei Wochen eine Rückantwort eines Kambodschaners bekam, mit der Bitte ich solle doch bitte die Frage in Englisch stellen.Phnom Penh/Kambodscha wird ja soweit ich dies in Erfahrung brachte, vom Ehemnann der Schweizer Botschafterin in Bangkok betreut.
Wie man dies fertig kriegt keine Ahnung - muss man doch zuerst die alte Adresse separat online angeben und folglich dann die neue Adresse komplett wieder separat angeben. Nur dank meinem "alten Thai-Vermieter" und einem Zufallstreffen selbigens mit einem Freund von mir, erfuhr ich um drei Ecken, dass immer noch Briefe von der CH-Botschaft mit "komischer" Adresse an meinen alten Wohnort gesandt werden. (Name - Kambodscha/SHV-Adresse mit alter Thai-Adresse vermischt und als Land Thailand mit der Postleitzahl von Nong Prue.)Ich habe darauf dann online die völlig falsche Adresse bemängelt und die richtige separat nochmals genannt, worauf ich dann die Mail bekam:
Das Formular ist zugegebenermassen nicht ideal, und ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die komplette Wohnadresse und die komplette Korrespondenzadresse, wie Sie diese wünschen angeben wollten.
Mit bestem Dank und mit freundlichen Grüssen
Also habe ich dann zum dritten mal die gleiche Adresse nochmals korrekt gemeldet, nun scheint es wenigstens richtig hinterlegt worden zu sein. Aber so Peinlichkeiten sind an der Tagesordnung, so erhielten wir SOA-Schweizer auch schon Mails der Botschaft, in der alle Empfänger namentlich im Mail-Adresssfeld erkenntlich waren - also nicht als "BCC" versendet - so etwas nennt man Schweizer Diskretion! (PS: Verkaufe billig Maildaten aller Schweizer in SOA - kleiner Spaß!)Natürlich sollte man auch nicht glauben, dass einem die Botschaft im Notfall hilft, ohne die hohle Hand zu machen!
Rückerstattung der Auslagen und Gebühren
Für Dienstleistungen des konsularischen Schutzes muss die Auslandvertretung gemäss Gesetz grundsätzlich Rechnung stellen:
- Gebühren entsprechend dem Zeitaufwand (CHF 150.- pro Stunde): Bei Unfall, Krankheit, Tod oder Verhaftung sind die ersten 4 Arbeitsstunden gratis; Hilfeleistungen zu Gunsten von Opfern schwerer Verbrechen sind gebührenfrei; bei Mittellosigkeit können die Gebühren erlassen werden.
- Die Auslagen müssen der Vertretung zurückerstattet werden. Weil die Kosten für Rettung, medizinische Behandlung, sanitäre Heimschaffung, im Todesfall oder für Anwaltshonorare in einem unerwarteten Rechtsstreit sehr hoch sind, empfiehlt das EDA nachdrücklich den Abschluss einer Reiseversicherung.