Schüpfen liegt im Kanton Bern. Den Ort bewohnen 3.464 Personen, davon 3.225 Schweizer und 239 Ausländer (Stand: 31.12.2009). Eigentlich alle Voraussetzungen für eine ruhige und übersichtliche Gemeinde. Aber die Dorfbewohner berichten, dass Gewaltdelikte in ihrer Gemeinde schon länger zur Tagesordnung gehören. In der Nacht bewegt sich manche Frau nur noch in männlicher Begleitung. Es ist soweit, dass Besucher aus anderen Teilen der Schweiz den Ort nur noch mit zitternden Knien betreten.
Der Grund ist vermutlich ein Igor L. (22) und ein Amir Z. (14), die wohl zur Gruppe der Dorf-Terroristen gehören. Trotz der etwas unschweizerischen Vornamen sollen sie aber Schweizer sein. Ein Einheimischer, der sich zum Bedrohungspotential äussert, meint man solle sie "nach Sibirien schicken". Die letzte Tat, die man den beiden zuschreibt, empörte die Dorfbevölkerung: Der Wirt vom "Restaurant zum Löwen" wurde brutal verprügelt, einer der Täter soll ihm den Aschenbecher gegen den Kopf gehauen haben, so dass der sich blutüberströmt der Presse stellen musste. Nach dem brutalen Angriff soll Igor in die Saustallbar in Schüpfen gegangen sein, wo er bedient werden wollte als wäre nichts gewesen. Dies obwohl er in der Saustallbar Hausverbot hat. Angeblich soll das alles nur die Spitze eines Eisberges sein.
Der Gemeindepräsident ist, nachdem er den Hauptübeltäter Igor vergeblich versucht hatte, in einem Gespräch zu einem friedlicheren Verhalten zu überreden, verzweifelt. "Wenn er trinkt, vergisst er sich", erklärte er. Nun fragt man sich, warum man in der Schweiz gegen Gewalttäter dieses Kalibers machtlos ist. Der Gemeindepräsident hatte ohne Erfolg bei allen möglichen Stellen Hilfe gesucht. Bei der Polizei, dem Regierungsstatthalter, dem Untersuchungsrichter. "Natürlich wünschen sich viele, dass ein solcher Mensch hinter Schloss und Riegel bleibt. Aber bei unseren Gesetzen ist das halt nicht möglich", sagt der Gemeindepräsident konsterniert.
Der damit befasste Untersuchungsrichter erklärte: "Aufgrund der Informationen, die das Untersuchungsrichteramt von der Polizei erhalten hat, gab es keinen Grund, Untersuchungshaft für den erwachsenen Tatverdächtigen zu beantragen. Dafür waren die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben."
Somit muss Schüpfen mit der Hölle der Gewalt leben. Oder sind die Täter doch nicht solche Monster als die sie dargestellt werden?
Informationsquelle: Tagesanzeiger, «Es muss wohl zuerst jemand sterben, bevor etwas passiert»
Berner Zeitung, Schläger von Schüpfen zeigt keine Reue, Löwen-Schläger: Unverbesserlich und doch frei, Ganz Schüpfen fragt sich: Was muss noch alles passieren?