Fundstück im Netz von turtleofdoom auf einer Seite die Schiesspulver vertreibt:
Zündpulver Spezial OB
Wir auch für Medizinische zwecke gebraucht.
Gicht / Reuma… (Morgens eine Messerspitze voll einnehmen.)
Kaufbestimmung: Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate oder Waffenschein nicht älter als 2 Jahre
(Schreibfehler in dem Fall nicht meine).
Das ist doch mal was neues! Ein Heilmittel, das es ohne Rezept gibt … dafür braucht es einen Waffenschein oder Strafregisterauszug.
Umm – Nein. Produkte mit einer Heilanpreisung (wie oben) sind Arzneimittel und benötigen eine Zulassung durch das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic).
Nun, ich hoffe der zuständige Kantonsapotheker, an den die Meldung von der Swissmedic weitergeleitet wurde kümmert sich jetzt da drum :-)
Aber Schiesspulver für medizinische Einsätze? Interessanterweise finden sich im Netz ein paar Anwendungsgebiete, hauptsächlich allerdings historischer Natur: von Schiesspulver auf Wunden streuen (und anzünden) zum “desinfizieren” über die Einnahme (speziell im Kriegsfall angewendet (wahrscheinlich aus Mangel an anderem und Verfügbarkeit desselben) bis zu Schiesspulver in homöopathischer Form. Wirksamkeitsnachweis bei allem fehlend und aus heutiger Sicht würde ich da eher abraten …
Übrigens: das “Schwarzpulver” das Mozart eingenommen haben soll war kein Schiesspulver, aber auch schwarz, weil es Kohlepulver enthielt. Kohlepulver bekommt man heute noch in Kapseln oder Tablettenform oder als Suspension (bäh), es bindet gewisse Stoffe und wird deshalb bei Durchfall oder als Antidot bei manchen Vergiftungen eingesetzt.