Jede Frau in Deutschland kann während der Schwangerschaft, zur Geburt und während der ersten Wochen mit dem Baby die Hilfe einer Hebamme in Anspruch nehmen.
Jede Frau in Deutschland kann während der Schwangerschaft, zur Geburt und während der ersten Wochen mit dem Baby die Hilfe einer Hebamme in Anspruch nehmen. Sicher haben Sie jetzt während der Schwangerschaft und auch rund um die Geburt sowie in der ersten Zeit mit Ihrem Baby viele Fragen. Daher ist es wichtig, eine Hebamme zu finden, der Sie vertrauen können.
Wie finde ich die richtige Hebamme?
Vielleicht hören Sie sich im Bekannten- und Freundeskreis um, ob jemand eine gute Hebamme empfehlen kann. Überlegen Sie sich auch, welche Anwendungen und Zusatzleistungen Sie interessieren. Weitere Auswahlkriterien können Ihre persönlichen Voraussetzungen sein: Legen Sie Wert auf eine Hebamme, die schon Erfahrung hat mit bestimmten körperlichen Besonderheiten, mit Mehrlingsschwangerschaften oder mit Komplikationen, die in Ihrer Schwangerschaft voraussichtlich auftreten können?
In einem Geburtsvorbereitungskurs können Sie eine Hebamme besser kennenlernen, hierfür bieten viele Hebammen auch Informationsabende und Ähnliches an, wo Sie sich schon einmal einen ersten Eindruck verschaffen können. Hören Sie auf jeden Fall auf Ihr Bauchgefühl.
Wann sollte ich mir eine Hebamme für die Wochenbettbetreuung suchen?
Spätestens ab etwa der 25. Schwangerschaftswoche sollten Sie sich um eine Hebamme kümmern. Fragen Sie Freundinnen und Bekannte, die Kinder haben, nach deren Erfahrungen mit Hebammen in Ihrer Umgebung. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich um eine frühzeitige Hebammenbetreuung zu kümmern. Vor allem, wenn Ihre Entbindung voraussichtlich in die Weihnachts- oder Urlaubszeit fällt, sollten Sie lieber etwas eher mit der Suche beginnen.
Es gibt Regionen, in denen nur wenige Hebammen tätig sind. Hier sollten Sie sich besonders frühzeitig um eine Hebamme kümmern.
Welche Leistungen bietet eine Hebamme an?
Die Hebamme begleitet Sie durch die Zeit der Schwangerschaft, der Geburt und in der ersten Zeit mit Ihrem Kind. Was viele Schwangere nicht wissen: Sie können die Hebamme auch für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen (außer dem Ultraschall) aufsuchen, müssen diese Untersuchungen also nicht zwingend von einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt durchführen lassen.
Während der Schwangerschaft wird Ihre Hebamme Ihnen außerdem bei Schwangerschaftsbeschwerden und allen körperlichen und seelischen Veränderungen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Viele Hebammen bieten weitere Leistungen wie Akupunktur, Akupressur und Ähnliches an. Außerdem können Sie bei einer Hebamme auch einen Geburtsvorbereitungskurs belegen.
Während der Entbindung – egal ob zu Hause, im Geburtshaus oder in der Klinik – steht Ihnen eine Hebamme zur Seite. Wichtig bei der Klinikentbindung: Hier kann Ihre „eigene“ Hebamme Sie nur dann begleiten, wenn sie in der entsprechenden Klinik Beleghebamme ist. Ansonsten wird Ihnen während der Geburt die Hebamme zur Verfügung stehen, die gerade zu der Zeit Dienst im Krankenhaus hat. Fragen Sie bei Ihrer Hebamme nach, wie sie arbeitet.
Nach der Entbindung betreut Ihre Hebamme Sie weiterhin rund um alle Fragen zum Thema Wochenbett, wie etwa Rückbildung, Blutungen und Geburtsverletzungen. Sie berät Sie auch bei allen Fragen zu Ihrem Baby, hilft Ihnen beim Stillstart und gibt Tipps und Unterstützung beim Stillen. Auch bei allen Fragen zur Rückbildungsgymnastik sind Sie bei der Hebamme an der richtigen Adresse.
Hebammenleistungen – wer trägt die Kosten?
Nach der Geburt haben Sie bis zu zehn Tage Anspruch auf Nachsorge durch eine Hebamme, und zwar auch noch nach dem Klinikaufenthalt zu Hause. Die Hebamme kommt dann direkt zu Ihnen. Falls Probleme beim Stillen auftreten, dürfen Sie die Unterstützung der Hebamme noch länger nutzen. Bei bestimmten Beschwerden haben Sie bis zu acht Wochen nach der Entbindung über die ersten zehn Tage hinaus noch Anspruch auf 16 weitere Hebammenbesuche, bei Stillproblemen noch auf vier weitere Gespräche.
Die Hebamme wird Ihnen sagen, welche Leistungen in der Regel von den Krankenkassen bezahlt werden, und rechnet diese bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Kasse ab. Bei „Sonderleistungen“ wie etwa Akupunktur müssen Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse klären, ob eine Kostenübernahme möglich ist, da nicht alle Kassen diese Leistungen für ihre Versicherten übernehmen. Welche Leistungen Sie tatsächlich in Anspruch nehmen, bleibt ganz Ihnen überlassen.
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