Hatschie ! Schnief ! Hust und würg ! Was jetzt tun bei der Krankmeldung ?

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers: Wer als Arbeitnehmer keine Abmahnung riskieren will, sollte wissen, wie er sich im Krankheitsfall zu verhalten hat.

Hatschie ! Schnief ! Hust und würg ! Was jetzt tun bei der Krankmeldung ?Husten, Fieber, Grippe, Unfall - Kranke Arbeitnehmer wollen oft nur eines: sich im Bett verkriechen. Doch auch, wenn sich an solchen Tagen kaum jemand gut fühlt- an einige Dinge sollte man trotzdem denken. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wann muss der kranke Arbeitnehmer den Chef informieren?

Mitarbeiter müssen dem Arbeitgeber sofort Bescheid ! Wer erst mittags mitteilt, dass er zum Beispiel wegen Grippe nicht kommt, riskiert eine Abmahnung. Die Mitteilung, dass der Arbeitnehmer krank ist, muss unverzüglich erfolgen, damit sich der Arbeitgeber auf die Abwesenheit einstellen kann.

Wann brauchen Mitarbeiter ein Attest?

Ein Attest vom Arzt müssen Arbeitnehmer spätestens am vierten Tag vorlegen, an dem sie krank sind. Wer zum Beispiel ab Montag eine ganze Woche fehlt, muss sicherstellen, dass spätestens am Donnerstag ein Attest in der Firma vorliegt. Ob es per Fax, E-Mail oder Brief kommt, ist egal. Entscheidend ist nur, dass es am vierten Tag dem Arbeitgeber vorliegt.

Gibt es davon Ausnahmen?

Der Arbeitgeber kann ein Attest auch schon am ersten Fehltag verlangen. Dann muss er den Arbeitnehmer dazu aber extra auffordern. Ist das der Fall, müssen Mitarbeiter gleich am ersten Tag zum Arzt gehen. Im Attest stehen immer der ausstellende Arzt sowie die Dauer der Krankschreibung. Vom Grund der Krankheit erfährt der Arbeitgeber jedoch nichts. Können Arbeitnehmer dem Arbeitgeber trotz Aufforderung kein Attest zeigen, müssen sie mit einer Abmahnung rechnen.

Bekommt ein Arbeitnehmer trotz Krankheit sein Gehalt?

Ja. Für die Dauer von sechs Wochen haben Arbeitnehmer laut Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese ist genau so hoch wie die normale Vergütung. Anschließend können Betroffene für maximal anderthalb Jahre Krankengeld bekommen. Die Höhe des Krankengelds liegt bei 70 Prozent des üblichen Nettogehalts. Dieses zahlt die Krankenkasse.

Kann dem Mitarbeiter bei langer Krankheit gekündigt werden?

Das ist nur in extremen Fällen möglich ! Infrage kommt ein Rausschmiss wegen häufiger Kurzerkrankungen. Gefährdet sind Arbeitnehmer, die in den vergangenen zwei bis drei Jahren jeweils mehr als sechs Wochen gefehlt haben. Bei manchen Krankheiten wie Rückenleiden ist oft nicht zu erwarten, dass sich das in den kommenden Jahren bessert. Ist die Prognose schlecht, dürfen Arbeitgeber kündigen. Das andere ist eine Kündigung wegen einer Langzeiterkrankung. Dann muss ein Arbeitnehmer jedoch auf unabsehbare Zeit, mindestens aber noch für die nächsten zwei Jahre krank sein- ohne Aussicht auf Besserung.

Welche Rechte haben Mitarbeiter mit kranken Kindern?

Sie haben einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Pro Jahr stehen ihnen pro Kind zehn Tage zu, höchstens aber 20 im Jahr. Für Alleinerziehende verdoppeln sich diese Zeiten. Bei einer kurzen Krankheit von maximal fünf Tagen muss der Arbeitgeber in der Regel aber trotzdem weiter Gehalt zahlen. An den anderen Tagen kann Krankengeld bei der Krankenkasse beantragt werden.
Alles klar? Dann wünscht Ihnen der Allrounder weiterhin gute Gesundheit und das Sie nie krank werden! Alt werden und jung bleiben oder umgekehrt ...
Gesundheit und Arbeit

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