Hat Pedro Sánchez bereits einen Deal mit den CAT-SEP’s am Start?

Auffällig ist das permanente Beharren der CAT-SEP’s auf Verlegung ihrer Untersuchungshäftlinge aus Madrid in katalanische Gefängnisse „um die Entfernung zu ihren Familien zu verringern“ und sie aus der stressigen kastillischen Kultur in der Fremsprache Spanisch in die vertraute, Katalan plaudernde Umgebung zu verpflanzen. Ganz schön fürsorglich dies Begehren, aber halt nur ein Teil der Wahrheit.

Die Verlegung nach Katalonien hätte nämlich nicht nur familiäre sondern auch handfeste politische Vorteile für die Betroffenen. Es ist geplant, die Prozesse gegen die Häftlinge und Flüchtlingen nach Brüssel, Schottland und Berlin(?) in diesem Herbst zu beginnen und noch möglichst in diesem Jahr, spätestens bis Februar 2019 zu beenden.

Zwar unterlägen sie auch dort, in katalanischen Gefängnissen ZUNÄCHST den Gerichten und Richtern, die sich mit ihren Fällen befassen, aber nur so lange, bis es also Ende 2018 / Anfang 2019 zu einem Urteil käme. Danach unterlägen sie als verurteilte Häftlinge zu hundert Prozent  den zuständigen Autonomieministern der spanischen Autonomie Katalonien, also dem Gewohnheitsrassisten, der Ex-Autonomiepräsidenten-Marionetten-Farce Quim Torra der somit auch zuständig für seinen großen Guro Karle Putschdämon würde! Da würde dann „das Original“ Puigdemont seiner Handpuppe Quim Torra den dringenden Befehl übermitteln ihn unverzüglich freizulassen? Was würde die Marionette dann tun? Erraten! Wie könnte das ablaufen?

Bis spätestens Februar 2019 soll das Urteil verbindlich und rechtskräftig sein. Die Gefangenen hätten dann den Status von regulären Häftlingen und unterlägen so in vollem Umfang der Generalitat d’Catalunya, Quim Torra und seinen zuständigen CAT-SEP-Autonomieministern.

Im Mai stehen dann die nächsten Autonomiewahlen an in Katalonien und die zu vermutlich langjährigen Haftstrafen verurteilten CAT-SEP’s könnten sich dann längst wieder auf freiem Fuß befinden und sogar erneut kandidieren und ihre alten Ämter anstreben!

Wie können zu langjährigen Haftstrafen verurteilte Häftlinge binnen Wochen oder Monaten frei kommen?

Das katalanische Gefängnisregelungen und -ordnungen sehen vor, daß der Rat der Führung eines Gefängnisses, bestehend aus dem Direktor, einem Psychologen, einem Chef der inneren Verwaltung, einem Juristen und Anderen den „Dritten Grad“, die Freiheit verhängen kann, für Häftlinge, die sie für geeignet halten. Die Freilassung auf diesem Wege wäre unmittelbar wirksam auch ohne daß der/die Häftling/e einen Mindesteil, z.B. ein Viertel der verhängten Strafe verbüßt hätten!
Dies wäre z.B. der Fall des Inhaftierten Ex-Vize-Präsidenten Oriol Junqueras, während ein nach Spanien „Heimkehrender“ Carles Puigdemont wohl erst einmal Inhaftiert werden würde bis zu einem Verfahren und einem abschließenden Urteil?

Gegen ein solches Vorgehen könnte nur die Generalstaatsanwaltschaft Spaniens vorgehen, deren neue Chefin María José Segarra, eine enge Vertrauensperson der neuen spanischen Justizministerin Dolores Delgado ist, aus deren Umgebung bekannt wurde, daß sie für die Freiheit der Inhaftierten CAT-SEP’s sei und für den „Dialog“, worüber auch immer geredet würde. Wenn die Generalstaatsanwaltschaft also keinen Einspruch einlegt, wären die Häftlinge Dank des „Dritten Grades“ am Folgetag frei und könnten nach Hause gehen!

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https://politica.elpais.com/politica/2018/06/28/actualidad/1530150059_421541.html

NACHTRAG:
Der zuständige Richter des höchsten Gerichtes Pablo Llarena hat erklärt er habe keine prozessrechtlichen Einwänder gegen die Verlegung der U-Häftlinge in katalanische Gefängnisse! Das wäre ein erster Schritt in die beschriebene Richtung!

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