An und für sich wird der aufgeklärte Leser, der den Wahrheitsgehalt der Mainstream-Medien nur noch wenig Glauben schenkt, diese Frage mit NEIN beantworten. Die journalistische Vernebelung erreichte gestern und heute einen neuen Höhepunkt, als Bundespräsident Gauck durch das Bundesverfassungsgericht aufgefordert wurde, die Begleitgesetze zu den völkerrechtlichen Verträgen (ESM und Fiskalpakt) noch nicht zu unterzeichnen.
Ein Beispiel soll die Vernebelung plakatieren: Cicero schreibt zu dem Vorgang folgendes:
Der letzte Akt ist zwar förmlicher Natur, indem der Bundespräsident die Ausfertigungsurkunde unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dazu kommt es allerdings vorerst nicht. Karlsruhe hat bereits Joachim Gauck gebeten, bis zur vollständigen rechtlichen Prüfung von ESM und Fiskalpakt die Gesetze nicht zu unterzeichnen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zeigte sich von der Bitte aus Karlsruhe indes wenig begeistert: „Ich glaube nicht, dass es klug ist, wenn die Verfassungsorgane öffentlich miteinander kommunizieren.“
Der “Akt” ist keineswegs “förmlicher Natur”. Vielmehr hat der Bundespräsident sogar das Recht und die Pflicht Gesetze dann nicht zu unterzeichnen, wenn er selbst daran zweifelt, dass die vorgelegten Begleitgesetze nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sind. Er kann und darf sich sogar selbst an das Bundesverfassungsgericht wenden.
Und es handelt sich in Wirklichkeit nicht um eine “Bitte” im umgangssprachlichen Sinn, vielmehr will das BVerfG dem Bundespräsidenten bzw. der Bundesregierung ersparen, über eine ansonsten notwendige richterliche Anordnung im Sinne eines “richterlichen Befehls” die Unterschrift aus gutem Grund zu untersagen!
Die Äußerung des Antidemokraten Wolfgang Schäuble (CDU), Bundesfinanzminister, zeigt nur, dass er schon lange nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Vor Bankenvertretern hatte er Ende 2011 in einer Rede (sinngemäß) zum Ausdruck gebracht, dass er die “nationalstaatliche Demokratie” für überholt hält, auch weil Deutschland seit 1945 ja nie so richtig souverän gewesen wäre. Sein “Pech” war nur, dass jemand im Publikum saß und die Rede aufzeichnete, so dass die Rede bzw. Teile davon bei einigen Bloggern veröffentlicht werden konnte.
Es muss in aller Klarheit festgehalten werden, dass die Parteioligarchen der CDU, CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit der bevorstehenden Abstimmung im Bundestag die Abgeordneten dazu verleiten wollen, klar “grundgesetzwidrigen” Begleitgesetzen zuzustimmen und sich damit der “Bundestag selbst” das durch den Souverän übertragene/verliehene HAUSHALTSRECHT wesentlich einschränken soll! Das klingt nicht nur aus rechtlicher Sicht “pervers”, das ist politisch und juristisch nicht haltbar, denn nur der SOUVERÄN (das Volk) selbst könnte solch eine Einschränkung bzw. Ermächtigung im Rahmen einer neuen Verfassung erteilen, weil das GRUNDGESETZ solch eine Möglichkeit gar nicht vorsieht, jedenfalls nach der Rechtsfortschreibung des BVerfG zum “Lissabon-Vertrag”. Ergo kann diese (grundgesetzwidrige) Ermächtigung bzw. die Übertragung von “Hoheitsrechten” auf EU-Instanzen (ESM-Bank, EU, …) nicht durch eine “2/3-Mehrheit”, selbst nicht durch eine 100 %ige Zustimmung des Bundestages, erteilt werden!
Daraus wird deutlich, warum beispielsweise Rechtsexperten, wie beispielsweise Prof. Dr. Dietrich Murswiek, aber auch viele andere Rechtswissenschaftler, Ökonomen und Bürger sich seit Monaten mit aller Kraft gegen den beabsichtigten Staatsstreich der Parteioligarchen der Alt-Parteien zur Wehr setzen und versuchen, die Öffentlichkeit vor den Antidemokraten zu warnen.
In einem gestern veröffentlichten Artikel hatte ich einige klare Beurteilungen von Prof. Dr. Dietrich Murswiek herausgestellt (siehe auch die Links zu den Veröffentlichungen).
Wer die Nachrichten und Artikel zu dem Thema “ESM” und “Fiskalpakt” liest der kann leicht feststellen, wie geschickt die JOURNAILLE den Bürgern die WAHRHEIT vorenthält.
Das gelingt aber nicht immer, wie beispielsweise heute bei WDR5, als Prof. Dr. Hertha Däubler-Gmelin (SPD), die ehemalige Justizministerin, die ebenfalls gegen die “ESM-“ und “Fiskalpakt-Regelungen” klagen will, interviewt wurde.
Sie machte zum Erstaunen des wenig informierten Fragestellers deutlich, dass beispielsweise völlig ungeklärt ist, ob die zukünftigen Entscheidungen des Bundestages über den Haushalt, bezogen auf die “völkerrechtlichen” ESM- und Fiskalpakt-Regelungen, überhaupt noch zu beachten sind bzw. auf EU-Ebene “durchgreifen” (können).
Auch die in den “ESM-Regelungen” ermöglichte unbegrenzte Haftung widerspricht klar der “roten Linie”, die das BVerfG längst im Lissabon-Urteil gezogen hatte.
Die Mainstream-Medien scheinen bei den (geschönten) Veröffentlichungen folgender Strategie zu folgen:
„Das Publikum wird eher die einfache Lüge als die komplizierte Wahrheit glauben.“
Alexis de Tocqueville (1805-1859)
Das klappt aber nicht immer, obwohl man seit vielen Wochen über den zunehmenden Widerstand in der Bevölkerung kaum berichtet hatte.
Und Johannes Gross dürfte sich angesichts seiner “Kollegen” im Grabe herumdrehen und mit Empörung wiederholen:
Wir haben gottlob einen Rechtsstaat. Aber leider ist er nicht identisch mit dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland“.
Johannes Gross in „Capital“ Nr. 1/1994
Es bleibt noch anzumerken, dass eine “Demokratie” ohne verlässlichen und wirksamen Rechtsstaat nichts wert ist!
Das Bundesverfassungsgericht verteidigt in diesen Tagen und Monaten die Reste der Demokratie und stellt sich gegen die Antidemokraten in den Alt-Parteien.
Und die Bundestagsabgeordneten sollten das folgende Zitat mehrfach durchlesen
“Zu schweigen, wo widersprochen werden müsste, macht aus einem Volk der Männer ein Volk der Feiglinge.“
Abraham Lincoln (1809-1865)
und sich aus ihrer selbst auferlegten “parlamentarischen Unmündigkeit” befreien und endlich ihre Aufgaben wahrnehmen, nämlich die Interessen der Mehrheit der Bürger vertreten und die Bundesregierung kontrollieren und nötigenfalls in die Schranken weisen, wenn, wie vielfach feststellbar, das Grundgesetz missachtet bzw. gar beseitigt werden soll. Und das gilt auch für die Abgeordneten der “Regierungskoalition”.
Von den Mainstream-Medien kann man da nicht viel erwarten; da gilt nach wie vor folgendes Zitat:
Eine freie Presse gibt es nicht. Sie, liebe Freunde, wissen das und ich weiß es auch. Nicht ein einziger unter Ihnen würde es wagen, seine Meinung offen und ehrlich zu sagen. Wir sind Werkzeuge und Hörige der Finanzgewaltigen hinter den Kulissen. Wir sind Hampelmänner, die hüpfen und tanzen, wenn sie am Draht ziehen. Unser Können und selbst unser Leben gehört diesen Männern. Wir sind nichts weiter als intellektuelle Prostituierte“.
John Swinton, Herausgeber der „New York Times“, zitiert nach: Richard Melisch, „Der letzte Akt”, S. 221
Und wie selbst der Bundespräsident die Bürger täuschen will, lässt sich aus folgendem Zitat aus ZEIT ONLINE nachweisen:
Wegen erwarteter Klagen hatte Bundespräsident Joachim Gauck mitgeteilt, die geplanten Gesetze vorerst nicht unterzeichnen zu wollen.
Denn die Absicht der Klagen vor dem BVerfG waren dem Bundespräsidenten längst bekannt und er war kurz zuvor nach eigenem Bekunden selbst davon überzeugt, dass das BVerfG die aufgezeigten Grenzen noch nicht als überschritten ansah.
Richtig ist vielmehr, dass das BVerfG aufgrund der Tragweite der bevorstehenden Entscheidungen und der Erfahrungen der Vergangenheit davon ausgehen muss, dass die “Alt-Parteien” und die Bundesregierung erneut das Grundgesetz bzw. die Rechtsfortschreibung missachten. Dabei darf jeder getrost davon ausgehen, dass inzwischen die höchst umstrittenen und fragwürdigen ESM-Regelungen den Richtern bekannt sind.
„Ein Patriot muß immer bereit sein, sein Land gegen seine (eigene) Regierung zu verteidigen.“
Edward Abby, amerikan. Schriftsteller (1927-1989)
Diese Rolle nehmen (leider) nur wenige Abgeordnete des Bundestages und das BVerfG wahr.